G.R. Wenhart verliest dieselbe, welche lautet: „An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr! Indem der k.k. Stadtschulrat Steyr anlie- gend eine Anzeige der Direction der hierstädti- schen Bürgerschule wider den Schuldiener da- selbst dem löblichen Gemeinderate zur Kennt- nis übermittelt, erlaubt sich derselbe zufol- ge einstimmigen Sitzungsbeschlußes vom 22. d. M. um Entlassung dieses, nach dem Urtheile des gesammten Lehrkörpers der genannten Anstalt und der auf den gemachten Erfahrun- gen wohlbegründeten Ansicht des k.k. Stadt- schulrates zum Schuldienste absolut unfähi- gen und unbrauchbaren Individiums im Interesse der Schule dringend zu ersuchen. Der k. k. Stadtschulrat Steyr glaubt um so mehr auf die Berücksichtigung dieses Ansuchens hoffen zu dürfen, als dieser Schuldiener nur proviso- risch angestellt ist und der löbliche Gemeinderat anläßlich einer anderen Pflichtverletzung dessel- ben mit Sitzungsbeschluß vom 20. Oktober v. J. selbst ausdrücklich ihm bedeutet hat, daß im Falle eines neuerlichen Vergehens mit sei- ner sofortigen Entlassung vorgegangen werden würde. K. K. Stadtschulrat Steyr. am 23. Oktober 1877. der Vorsitzende: Crammer“ Sodann verliest Referent die betreffende Anzei- ge des Fachlehrers der Bürgerschule, Herrn Ge- org Schorn als Stellvertreter des Directors der Bürgerschule, mitunterfertigt vom Reli- gionslehrer Herrn Johann Bradl, mit
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