G.R. Wenhart verliest dieselbe, welche lautet: „An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr! Indem der k.k. Stadtschulrat Steyr anliegend eine Anzeige der Direction der hierstädtischen Bürgerschule wider den Schuldiener daselbst dem löblichen Gemeinderate zur Kenntnis übermittelt, erlaubt sich derselbe zufolge einstimmigen Sitzungsbeschlußes vom 22. d. M. um Entlassung dieses, nach dem Urtheile des gesammten Lehrkörpers der genannten Anstalt und der auf den gemachten Erfahrungen wohlbegründeten Ansicht des k.k. Stadtschulrates zum Schuldienste absolut unfähigen und unbrauchbaren Individiums im Interesse der Schule dringend zu ersuchen. Der k. k. Stadtschulrat Steyr glaubt um so mehr auf die Berücksichtigung dieses Ansuchens hoffen zu dürfen, als dieser Schuldiener nur provisorisch angestellt ist und der löbliche Gemeinderat anläßlich einer anderen Pflichtverletzung desselben mit Sitzungsbeschluß vom 20. Oktober v. J. selbst ausdrücklich ihm bedeutet hat, daß im Falle eines neuerlichen Vergehens mit seiner sofortigen Entlassung vorgegangen werden würde. K. K. Stadtschulrat Steyr. am 23. Oktober 1877. der Vorsitzende: Crammer“ Sodann verliest Referent die betreffende Anzeige des Fachlehrers der Bürgerschule, Herrn Georg Schorn als Stellvertreter des Directors der Bürgerschule, mitunterfertigt vom Religionslehrer Herrn Johann Bradl, mit
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