der Burgerschule Steyr am 6. Oktober 1877. Hugo Olbrich, Direktor. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle dem an der hiesigen Volks- und Bürgerschule prov. angestellten Religionslehrer, Herrn Johann Bradl in Würdigung seines erhabenen und zugleich schwierigen Amtes und in Anbetracht seiner unzulänglichen Entlohnung ein Qua- tiergeld im gleichen Ausmasse, wie sein Vorgänger durch einige Jahre bezogen hat, vom 1. November d.J. an, aus Gemeindemit- teln bewilligen. Referent bemerkt hiezu, daß der frühere Religionslehrer 100 fl bezogen habe. Wie Bürgermeister Edelbauer erklärt, geglaubt zu haben, daß der Religionslehrer einen höheren Gehalt zu beziehen habe, worüber Referent bemerkt, daß derselbe nur provisorisch bestellt sei, ein Provisorium, welches in den zwischen dem Lan- desschulrate und dem bischöflichen Ordinariate wegen dieser Frage bestehenden Differenzen seinen Grund habe. G. R. Ploberger bedauert, daß durch die Haltung des Letzteren der Religionslehrer, der doch auf mehr Gehalt Anspruch hätte, auf eine so geringe Zalung angewiesen erscheine, und daher die Gemeinde in Anspruch nehmen müße. Der Antrag der Section wird einstimmig zum Beschluß erhoben. — Z. 10,881. 10. Zuschrift desselben pto Schuldiener an der Bürgerschule.
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