Ratsprotokoll vom 26. Oktober 1877

den Intentionen des k. k. Stadtschulrates, welcher dessen Gründung seinerzeit bestens gefördert hat, um so weniger entsprechen, als laut Ministerial-Erlaß vom 22. Juni 1872 Z. 4711 den Schulbehörden die Pflicht obliegt, Bestrebungen hinsichtlich der Errichtung und Erhaltung von Kindergärten anzuregen und kräftig zu unterstützen. Gestützt hierauf glaube ich daher keinen Fehlbitte zu thun wenn ich mir erlaube, das ergebenste Ersuchen zu stellen, der löbl. k.k. Stadtschulrat wolle sich beim löbl. Gemeinderate wegen Zuwendung einer materiellen Unterstützung in der Richtung verwenden, daß das von mir im Gemeinde Zinshause gemietete Quatier mir wenigstens solange als Natural-Wohnung unentgeltlich überlassen werde, bis sich der Besuch des Kindergartens erheblich bessert. Ich weiß zwar, daß an den Löbl. Gemeinderat gar viele Anforderungen herantreten, da ich aber auch im gewissen Sinne zu dem Personal gehöre, welches von der Gemeinde ein nahmhaftes Quatiergeld bezieht, so dürfte meine Bitte nicht unbescheiden sein und um so mehr eine Berücksichtigung finden, als sowohl die Schulbehörde, wie die schulfreundliche Gemeinde gewiß an der Erhaltung des Kindergartens das wärmste Intresse haben wird. Hiebei erlaube ich mir ausdrücklich hervorzuheben, daß ich mich zu einer Gegenleistung vollkommen bereit erkläre, indem ich mich für den Fall einer

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