Ratsprotokoll vom 26. Oktober 1877

ihre Anstalt als ein im Intresse der heranwachsenden Jugend sehr ersprießlicher Humanitätsakt erscheint. Hiebei erlaubt sich der k. k. Stadtschulrat zu betonen, daß nach der Ministerialverordnung vom 22. Juni 1872. Z. 4711 zur Errichtung resp. Erhaltung der Kindergärten, in soweit dies nicht von Privaten geschieht, die Schulbehörde resp. die Gemeinde geradezu verpflichtet ist, daher im Falle der Auflaßung dieser Privatanstalt die Gemeinde zur Errichtung einer neuen gesetzlich verhalten werden könnte, was für dieselbe selbstverständlich mit weit größeren pekuniären Opfern verbunden sein würde.– Steyr am 23. Oktober 1877. Der Vorsitzende Crammer An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr.“ Das Gesuch lautet: „Löblicher k.k. Stadtschulrat! Durch das freundliche Entgegenkommen der löbl. Gemeinde Vorstehung und des k. k. Stadtschulrates Steyr wurde ich ermutigt, mit Beginn des vorigen Schuljahres in Stadt Steyr einen Kindergarten zu eröffnen, nachdem mir hiezu mit Erlaß des k. k. Landesschulrates Linz vom 14. August 1876 die Conzession ertheilt worden war. Ich verhelte mir nicht, daß ich bei dem Umstande, als hier ein Kindergarten noch nicht bestand, und das Inslebentreten dieser Anstalten überhaupt erst der neuesten Zeit angehört, anfangs mit vielen Schwirigkeiten zu kämpfen haben und der Besuch des Kindergartens nicht jene Ausdehnung erreichen würde, welche mich nur halbwegs für das Aufgeben meiner

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2