Ratsprotokoll vom 26. Oktober 1877

dann von den vorhandenen Übelständen und den Mitteln zu deren Abhilfe Überzeugung verschaffen könne, daher bis dahin ein weiterer Beschluß nicht nötig sei. G.R. Wenhart bezeichnet die berührten Übelstän- de als von schreiender Natur, daß wohl niemand die Nothwendigkeit einer Abhilfe verkennen werde; auf der andern Seite sei aber eben die be- gehrte Kanalisirung dieser Vorstadt ein Object, welches mit so großen Kosten verbunden sei, daß eine Durchführung desselben auf einmal wohl nicht möglich erscheine. G.R. Pointner bemerkt, daß, wenn der Sec- tions Antrag angenommen werde, diese Angele- genheit ohnehin nochmals vor den Gemeinderat zur Sprache und Beschlußfassung komme, erst dann wäre über den Antrag des Gemeinderates Gründler abzustimmen und selber auch zur An- nahme gerechtfertigt, wenn sich hiebei heraus- stellen wurde, daß die Durchführung der Kanali- sirung erst in längerer Zeit oder überhaupt gar nicht stattfinden könne. G.R. Ploberger sagt, daß, wenn man von den Hausbesitzern in Wieserfeld verlange, sie sol- len selbst vor ihren Häusern die Reinhaltung herhalten, er nicht einsehe, warum in der Enge gekehrt werde; es könnten ebensogut die Haus- besitzer in der Enge jeder vor seinem Hause keh- ren lassen; die Bewohner der Vorstadt müßten die gleichen Steuern zahlen und sich diese Rei- nigung doch selbst besorgen.

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