dann von den vorhandenen Übelständen und den Mitteln zu deren Abhilfe Überzeugung verschaffen könne, daher bis dahin ein weiterer Beschluß nicht nötig sei. G.R. Wenhart bezeichnet die berührten Übelstän- de als von schreiender Natur, daß wohl niemand die Nothwendigkeit einer Abhilfe verkennen werde; auf der andern Seite sei aber eben die be- gehrte Kanalisirung dieser Vorstadt ein Object, welches mit so großen Kosten verbunden sei, daß eine Durchführung desselben auf einmal wohl nicht möglich erscheine. G.R. Pointner bemerkt, daß, wenn der Sec- tions Antrag angenommen werde, diese Angele- genheit ohnehin nochmals vor den Gemeinderat zur Sprache und Beschlußfassung komme, erst dann wäre über den Antrag des Gemeinderates Gründler abzustimmen und selber auch zur An- nahme gerechtfertigt, wenn sich hiebei heraus- stellen wurde, daß die Durchführung der Kanali- sirung erst in längerer Zeit oder überhaupt gar nicht stattfinden könne. G.R. Ploberger sagt, daß, wenn man von den Hausbesitzern in Wieserfeld verlange, sie sol- len selbst vor ihren Häusern die Reinhaltung herhalten, er nicht einsehe, warum in der Enge gekehrt werde; es könnten ebensogut die Haus- besitzer in der Enge jeder vor seinem Hause keh- ren lassen; die Bewohner der Vorstadt müßten die gleichen Steuern zahlen und sich diese Rei- nigung doch selbst besorgen.
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