G.R. Gründler frägt, ob es nicht besser wä- re, diesen Brunnen der Brunnengemeinde Ennsdorf zuzuweisen, welche dann die Reparaturen zu übernehmen hätte und hiefür von den betreffenden Hausbesitzern das Brunnengeld ein- heben könnte; worauf der Vorsitzende erwiedert, daß dieser Brunnen nur von Herrn Brand benutzt werde, indem alle übrigen nächst gelegenen Häuser ihre eigenen Brunnen hätten, daher sich deren Be- sitzer auch zur Zahlung eines Brunnengeldes für die- sen Brunnen weigern würden. G.R. Pointner erklärt sich auch gegen die nach- gesuchte Überlassung des Brunnens als Eigenthum und nur für die Gestattung der Benützung gegen Widerruf, wornach der Sectionsantrag mit der vom G.R. Ploberger gegebenen Modifikation angenommen wird. — Z. 10,517. 7. Eingabe von 34 Hausbesitzern in Wieserfeld um Kanalisirung daselbst. G.R. Josef Huber verliest diese Eingabe, mit welcher unter Hinweis auf die zahlreichen stras- senpolizeilichen Übelstände in Wieserfeld von 34 Hausbesitzern daselbst das motivirte Ersuchen gestellt wird, es möge in Erwägung der that- sächlichen sanitätswidrigen Verhältnisse in der Vorstadt Wieserfeld vorerst eine kommis- sionelle Erhebung dieser geschilderten Übel- stände gepflogen, hievon die Unterfertiger des Gesuches verständigt und sonach mit der schleu- nigen Herstellung eines Strassenkanals vor- gegangen werden, wornach die einzelnen
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