G.R. Gründler frägt, ob es nicht besser wäre, diesen Brunnen der Brunnengemeinde Ennsdorf zuzuweisen, welche dann die Reparaturen zu übernehmen hätte und hiefür von den betreffenden Hausbesitzern das Brunnengeld einheben könnte; worauf der Vorsitzende erwiedert, daß dieser Brunnen nur von Herrn Brand benutzt werde, indem alle übrigen nächst gelegenen Häuser ihre eigenen Brunnen hätten, daher sich deren Besitzer auch zur Zahlung eines Brunnengeldes für diesen Brunnen weigern würden. G.R. Pointner erklärt sich auch gegen die nachgesuchte Überlassung des Brunnens als Eigenthum und nur für die Gestattung der Benützung gegen Widerruf, wornach der Sectionsantrag mit der vom G.R. Ploberger gegebenen Modifikation angenommen wird. — Z. 10,517. 7. Eingabe von 34 Hausbesitzern in Wieserfeld um Kanalisirung daselbst. G.R. Josef Huber verliest diese Eingabe, mit welcher unter Hinweis auf die zahlreichen strassenpolizeilichen Übelstände in Wieserfeld von 34 Hausbesitzern daselbst das motivirte Ersuchen gestellt wird, es möge in Erwägung der thatsächlichen sanitätswidrigen Verhältnisse in der Vorstadt Wieserfeld vorerst eine kommissionelle Erhebung dieser geschilderten Übelstände gepflogen, hievon die Unterfertiger des Gesuches verständigt und sonach mit der schleunigen Herstellung eines Strassenkanals vorgegangen werden, wornach die einzelnen
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