Reparatur des Brunnens beim bestandenen Köstlerhause. G.R. Josef Huber verliest diese Eingabe, mit welcher Herr Friedrich Brandl auf die Nothwendigkeit der Reparatur des bei dem bestandenen Köstlerhause befindlichen Brunnens hinweist und sich zu dessen fernerer Instandhaltung unter der Bedingung bereit erklärt, daß er ihm als freies Eigenthum übergeben und ihm gestattet werde, denselben seinem Hause 353 Ennsdorf zuzuschreiben. Hiezu bemerkt Referent, daß der durch Demolirung des Köstlerhauses auf der Ennsleiten stehen gebliebene Ziehbrunnen nicht als öffentlicher Gemeindebrunnen zu betrachten sei, daher die Section den Antrag stelle, Herrn Brandl und Anrainer die Benützung desselben zu gestatten, jedoch hätten selbe die Reparatur desselben auf eigene Kosten herzustellen, und das Verfügungsrecht der löblichen Gemeinde zu verbleiben. G.R. Ploberger bemerkt, nach seinen Erinnern sei vor einigen Jahren beschlossen worden, daß dieser Brunnen zuzuschütten sei, worüber er aufgeklärt wird, daß dieses wohl beantragt, aber nicht zum Beschluße erhoben worden sei; Redner erklärt sich sohin dem Antrage der Section in dem Sinne, daß dem Gesuchssteller die Benutzung des Brunnens ausdrücklich nur gegen Widerruf gestattet werde, anzuschließen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2