Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 26. Oktober 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinde- rates der Stadt Steyr am 26. Oktober 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende, Bürgermeister Moriz Crammer. Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Ferdinand Gründler Franz Hofman Josef Huber Leopold Huber Anton Jäger von Waldau Samuel Mauß Anton Mayr Mathias Perz Franz Ploberger Georg Pointner Johann Redl Wenzl Wenhart Schriftführer, Gemeinde–Sekretär Leopold Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforder- lichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht die Mittheilung, daß Gemeinderat Tomitz sich veranlaßt gefunden habe, seine Austritts-
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 26. Oktober 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende, Bürgermeister Moriz Crammer. Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Ferdinand Gründler Franz Hofman Josef Huber Leopold Huber Anton Jäger von Waldau Samuel Mauß Anton Mayr Mathias Perz Franz Ploberger Georg Pointner Johann Redl Wenzl Wenhart Schriftführer, Gemeinde–Sekretär Leopold Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht die Mittheilung, daß Gemeinderat Tomitz sich veranlaßt gefunden habe, seine Austritts
Erklärung aus dem Gemeinderate wieder zurückzuziehen. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 10315. I. Section 2. Protokollargesuch der Frau Anna Pruska um Aufname in die Bürgermatrik. G.R. Pointer verliest das mit Anna Pruska aufgenommene Protokoll vom 28. Oktober 1877, mit welchem dieselbe die motivirte Bitte um nachträgliche Aufname ihres verstorbenen Ehegatten Vinzenz Pruska in die Bürgermatrik unter Nachweis, daß selber die bürgerliche Eigenschaft besessen habe, stellt. Referent verliest hiezu den hinsichtlich solcher Aufnahmen seiner Zeit gefaßten Gemeinderats Beschluß, welcher lautet: „Selbstverständlich kann die aus irgend einem Grunde nicht erfolgte Aufname eines Bürgers in die hienach zusammengesetzte Bürgermatrik denselben seiner bürgerlichen Eigenschaft nicht entkleiden; doch muß derselbe behufs Erwirkung seiner Aufnahme in die Bürger-Matrik durch Beibringung von glaubwürdigen Dokumenten seine bürgerliche Eigenschaft nachweisen, und mit einem ordentlich instruirten Gesuche um die Aufname in dieselbe einschreiten, worüber der Gemeinderat endgültig zu entscheiden habe.“ Sohin stellt er namens der Section den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die nachgesuchte Eintragung des verstorbenen Vinzenz Pruska als gewesenen Hausbesitzer in Steyr in die Bürgermatrik bewilligen, weil die überlebende Witwe desselben Anna Truska wegen aufhabenden Körpergebrechen
Erklärung aus dem Gemeinderate wieder zurückzu- ziehen. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 10315. I. Section 2. Protokollargesuch der Frau Anna Pruska um Aufname in die Bürgermatrik. G.R. Pointner verliest das mit Anna Prus- ka aufgenommene Protokoll vom 28. Oktober 1877, mit welchem dieselbe die motivirte Bitte um nachträgliche Aufname ihres verstorbenen Ehe- gatten Vinzenz Pruska in die Bürgermatrik unter Nachweis, daß selber die bürgerliche Eigen- schaft besessen habe, stellt. Referent verliest hiezu den hinsichtlich solcher Aufnahmen seiner Zeit gefaßten Gemeinderats Beschluß, welcher lautet: „Selbstverständlich kann die aus irgend einem Grunde nicht erfolgte Aufname eines Bürgers in die hienach zusammengesetzte Bürgermatrik denselben seiner bürgerlichen Eigenschaft nicht entkleiden; doch muß derselbe behufs Erwirkung seiner Aufnahme in die Bürger-Matrik durch Bei- bringung von glaubwürdigen Dokumenten seine bürgerliche Eigenschaft nachweisen, und mit einem ordentlich instruirten Gesuche um die Auf- name in dieselbe einschreiten, worüber der Gemeinderat endgültig zu entscheiden habe.“ Sohin stellt er namens der Section den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die nachgesuchte Ein- tragung des verstorbenen Vinzenz Pruska als ge- wesenen Hausbesitzer in Steyr in die Bürgermatrik bewilligen, weil die überlebende Witwe desselben Anna Truska wegen aufhabenden Körpergebrechen
zur rechtzeitigen Einbringung der Reklamation ver- hindert war. G. R. Mayr befürwortet den Sections-Antrag, indem er angibt, er habe sich persönlich überzeugt, daß sich diese Bewerberin in einer sehr gedrückten Lage be- finde. Der Sections-Antrag wird zum Beschlusse erhoben. — Z. 10,833. II. Section. 3. Cassaamtsbericht über die Cassagebahrung im September 1877. G. R. Leopold Huber verliest diesen Bericht, wornach die Einnahmen im Monate September 10,525 fl 92 1/2 xr, die Ausgaben 9,858 fl 47 xr betragen, und am Ende des Monates ein baarer Cassarest von 10,088 fl 77 ½ xr vorhanden war. Referent bemerkt hiezu, daß das Cassa Journal durch den Vice Bürgermeister und G. R. Gründler geprüft und richtig befunden worden sei, was zur Kenntnis zu nehmen wäre. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 10299. 4. Cassaamtsbericht über das Erträgnis des Herbstjahr- marktes. G. R. Leopold Huber theilt aus demselben mit, daß der Reinertrag des Marktgefälles 489 fl 56 xr, daher um 2 fl 86 1/2 xr mehr als im Herbst markte 1876 betrage. – Wird zur Kennt- nis genommen. — Z. 10,740. 5. Amtsbericht wegen Regulirung des Brun- nengeldes. G. R. Leopold Huber erwähnt, daß in Folge un- gleicher Bemeßung des Brunnengeldes für die Hausbesitzer in der Stadt dessen Regulirung
zur rechtzeitigen Einbringung der Reklamation verhindert war. G. R. Mayr befürwortet den Sections-Antrag, indem er angibt, er habe sich persönlich überzeugt, daß sich diese Bewerberin in einer sehr gedrückten Lage befinde. Der Sections-Antrag wird zum Beschlusse erhoben. — Z. 10,833. II. Section. 3. Cassaamtsbericht über die Cassagebahrung im September 1877. G. R. Leopold Huber verliest diesen Bericht, wornach die Einnahmen im Monate September 10,525 fl 92 1/2 xr, die Ausgaben 9,858 fl 47 xr betragen, und am Ende des Monates ein baarer Cassarest von 10,088 fl 77 ½ xr vorhanden war. Referent bemerkt hiezu, daß das Cassa Journal durch den Vice Bürgermeister und G. R. Gründler geprüft und richtig befunden worden sei, was zur Kenntnis zu nehmen wäre. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 10299. 4. Cassaamtsbericht über das Erträgnis des Herbstjahrmarktes. G. R. Leopold Huber theilt aus demselben mit, daß der Reinertrag des Marktgefälles 489 fl 56 xr, daher um 2 fl 86 1/2 xr mehr als im Herbst markte 1876 betrage. – Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 10,740. 5. Amtsbericht wegen Regulirung des Brunnengeldes. G. R. Leopold Huber erwähnt, daß in Folge ungleicher Bemeßung des Brunnengeldes für die Hausbesitzer in der Stadt dessen Regulirung
nothwendig erscheine und bemerkt sohin: „Nach eingehender Prüfung über die vom Amte angeregte gleichmässige und gerechte Vertheilung des Brunnengeldes hat sich die Section die Überzeugung verschafft, daß eine solche Vertheilung nur in der Weise möglich ist, daß dieselbe den Hausbesitzern auf die Hauszinssteuer repatirt wird. Die Section erlaubt sich daher den Antrag zu stellen, daß von der Hauszinssteuer 5 Prozente als alljährlich einzuhebendes Brunnengeld fest gesetzt werden wolle. Bezüglich jener Brunnenleitungen in die Häuser hat sich die Section die unliebsame Überzeugung verschafft, daß bei der Mehrzahl den ganzen Tag hiedurch die Brunnen unnöthiger Weise fließen, und hiedurch ein vielfach größerer Verbrauch des Wassers entstehen muß, als von den betreffenden fatirt und bezalt wurde. Um dieser Wilkür einigermassen Schranken zu setzen, glaubt die Section den Antrag stellen zu sollen, daß bei Wiedervorkommen solcher Unzukömmlichkeiten die Betreffenden zur Zalung des doppelten Brunnengeldes verhalten werden wollen.“ Der Sectionsantrag wird hinsichtlich seiner beiden Theile getrennt zur Abstimmung gebracht und werden beide Theile desselben zum Beschluß erhoben. — Z. 9287. III. Section. 6. Eingabe des Herrn Friedrich Brandl wegen
nothwendig erscheine und bemerkt sohin: „Nach ein- gehender Prüfung über die vom Amte angereg- te gleichmässige und gerechte Vertheilung des Brunnengeldes hat sich die Section die Über- zeugung verschafft, daß eine solche Vertheilung nur in der Weise möglich ist, daß dieselbe den Hausbesitzern auf die Hauszinssteuer re- patirt wird. Die Section erlaubt sich daher den Antrag zu stellen, daß von der Haus- zinssteuer 5 Prozente als alljährlich ein- zuhebendes Brunnengeld fest gesetzt werden wolle. Bezüglich jener Brunnen- leitungen in die Häuser hat sich die Sec- tion die unliebsame Überzeugung ver- schafft, daß bei der Mehrzahl den ganzen Tag hiedurch die Brunnen unnöthiger Wei- se fließen, und hiedurch ein vielfach größe- rer Verbrauch des Wassers entstehen muß, als von den betreffenden fatirt und bezalt wurde. Um dieser Wilkür einigermas- sen Schranken zu setzen, glaubt die Section den Antrag stellen zu sollen, daß bei Wie- dervorkommen solcher Unzukömmlichkei- ten die Betreffenden zur Zalung des dop- pelten Brunnengeldes verhalten werden wollen.“ Der Sectionsantrag wird hinsichtlich seiner beiden Theile getrennt zur Ab- stimmung gebracht und werden beide Thei- le desselben zum Beschluß erhoben. — Z. 9287. III. Section. 6. Eingabe des Herrn Friedrich Brandl wegen
Reparatur des Brunnens beim bestandenen Köst- lerhause. G.R. Josef Huber verliest diese Eingabe, mit welcher Herr Friedrich Brandl auf die Nothwen- digkeit der Reparatur des bei dem bestandenen Köstlerhause befindlichen Brunnens hin- weist und sich zu dessen fernerer Instandhaltung unter der Bedingung bereit erklärt, daß er ihm als freies Eigenthum übergeben und ihm gestattet werde, denselben seinem Hause 353 Ennsdorf zuzuschreiben. Hiezu bemerkt Re- ferent, daß der durch Demolirung des Köstler- hauses auf der Ennsleiten stehen gebliebe- ne Ziehbrunnen nicht als öffentlicher Ge- meindebrunnen zu betrachten sei, daher die Section den Antrag stelle, Herrn Brandl und Anrainer die Benützung desselben zu gestatten, jedoch hätten selbe die Reparatur desselben auf eigene Kosten herzustellen, und das Verfügungsrecht der löblichen Gemeinde zu verbleiben. G.R. Ploberger bemerkt, nach seinen Erin- nern sei vor einigen Jahren beschlossen worden, daß dieser Brunnen zuzuschütten sei, worüber er aufgeklärt wird, daß dieses wohl bean- tragt, aber nicht zum Beschluße erhoben worden sei; Redner erklärt sich sohin dem Antrage der Section in dem Sinne, daß dem Gesuchssteller die Benutzung des Brunnens ausdrücklich nur gegen Widerruf gestattet werde, anzuschließen.
Reparatur des Brunnens beim bestandenen Köstlerhause. G.R. Josef Huber verliest diese Eingabe, mit welcher Herr Friedrich Brandl auf die Nothwendigkeit der Reparatur des bei dem bestandenen Köstlerhause befindlichen Brunnens hinweist und sich zu dessen fernerer Instandhaltung unter der Bedingung bereit erklärt, daß er ihm als freies Eigenthum übergeben und ihm gestattet werde, denselben seinem Hause 353 Ennsdorf zuzuschreiben. Hiezu bemerkt Referent, daß der durch Demolirung des Köstlerhauses auf der Ennsleiten stehen gebliebene Ziehbrunnen nicht als öffentlicher Gemeindebrunnen zu betrachten sei, daher die Section den Antrag stelle, Herrn Brandl und Anrainer die Benützung desselben zu gestatten, jedoch hätten selbe die Reparatur desselben auf eigene Kosten herzustellen, und das Verfügungsrecht der löblichen Gemeinde zu verbleiben. G.R. Ploberger bemerkt, nach seinen Erinnern sei vor einigen Jahren beschlossen worden, daß dieser Brunnen zuzuschütten sei, worüber er aufgeklärt wird, daß dieses wohl beantragt, aber nicht zum Beschluße erhoben worden sei; Redner erklärt sich sohin dem Antrage der Section in dem Sinne, daß dem Gesuchssteller die Benutzung des Brunnens ausdrücklich nur gegen Widerruf gestattet werde, anzuschließen.
G.R. Gründler frägt, ob es nicht besser wäre, diesen Brunnen der Brunnengemeinde Ennsdorf zuzuweisen, welche dann die Reparaturen zu übernehmen hätte und hiefür von den betreffenden Hausbesitzern das Brunnengeld einheben könnte; worauf der Vorsitzende erwiedert, daß dieser Brunnen nur von Herrn Brand benutzt werde, indem alle übrigen nächst gelegenen Häuser ihre eigenen Brunnen hätten, daher sich deren Besitzer auch zur Zahlung eines Brunnengeldes für diesen Brunnen weigern würden. G.R. Pointner erklärt sich auch gegen die nachgesuchte Überlassung des Brunnens als Eigenthum und nur für die Gestattung der Benützung gegen Widerruf, wornach der Sectionsantrag mit der vom G.R. Ploberger gegebenen Modifikation angenommen wird. — Z. 10,517. 7. Eingabe von 34 Hausbesitzern in Wieserfeld um Kanalisirung daselbst. G.R. Josef Huber verliest diese Eingabe, mit welcher unter Hinweis auf die zahlreichen strassenpolizeilichen Übelstände in Wieserfeld von 34 Hausbesitzern daselbst das motivirte Ersuchen gestellt wird, es möge in Erwägung der thatsächlichen sanitätswidrigen Verhältnisse in der Vorstadt Wieserfeld vorerst eine kommissionelle Erhebung dieser geschilderten Übelstände gepflogen, hievon die Unterfertiger des Gesuches verständigt und sonach mit der schleunigen Herstellung eines Strassenkanals vorgegangen werden, wornach die einzelnen
G.R. Gründler frägt, ob es nicht besser wä- re, diesen Brunnen der Brunnengemeinde Ennsdorf zuzuweisen, welche dann die Reparaturen zu übernehmen hätte und hiefür von den betreffenden Hausbesitzern das Brunnengeld ein- heben könnte; worauf der Vorsitzende erwiedert, daß dieser Brunnen nur von Herrn Brand benutzt werde, indem alle übrigen nächst gelegenen Häuser ihre eigenen Brunnen hätten, daher sich deren Be- sitzer auch zur Zahlung eines Brunnengeldes für die- sen Brunnen weigern würden. G.R. Pointner erklärt sich auch gegen die nach- gesuchte Überlassung des Brunnens als Eigenthum und nur für die Gestattung der Benützung gegen Widerruf, wornach der Sectionsantrag mit der vom G.R. Ploberger gegebenen Modifikation angenommen wird. — Z. 10,517. 7. Eingabe von 34 Hausbesitzern in Wieserfeld um Kanalisirung daselbst. G.R. Josef Huber verliest diese Eingabe, mit welcher unter Hinweis auf die zahlreichen stras- senpolizeilichen Übelstände in Wieserfeld von 34 Hausbesitzern daselbst das motivirte Ersuchen gestellt wird, es möge in Erwägung der that- sächlichen sanitätswidrigen Verhältnisse in der Vorstadt Wieserfeld vorerst eine kommis- sionelle Erhebung dieser geschilderten Übel- stände gepflogen, hievon die Unterfertiger des Gesuches verständigt und sonach mit der schleu- nigen Herstellung eines Strassenkanals vor- gegangen werden, wornach die einzelnen
Hausbesitzer die Zuleitungskanäle zu besorgen haben würden. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, es sei vorerst eine Commission an Ort und Stelle abzuhalten, durch das städt. Bauamt die Erhebungen über Situation, Niveau, Ein- und Auslaufverhältniße sammt Kostenanschlag ein- zubringen, und dann dieser Gegenstand seinerzeit dem löblichen Gemeinderathe zur weiteren Be- rathung vorzulegen. G. R. Gründler wünscht einen Zusatz zu die- sem Antrage dahin, es möge bis zum Zeit- punkte, wo sich die Möglichkeit der Herstellung dieses Kanals ergeben werde, im Sommer mindestens alle 8 Tage durch Stadttagwerker die Rinnsale dieser Vorstadt ordentlich gerei- nigt werden, was aus Sanitätsrücksichten sehr nothwendig erscheine. Der Vorsitzende bemerkt, daß die dortigen Bewohner am ersten in der Lage wären, die Rin- sale möglichst reinzuhalten; aber es werde aller Unrat und Abfälle einfach auf die Stras- se geworfen und wenn denn jemand wegen Übertretung der straßenpolizeilichen Vorschrif- ten verwarnt, oder bestraft wurde, beklage man sich, daß der Bürgermeister immer strafe, es wäre schon viel geschehen, wenn die ein- zelnen Hausbesitzer jeder den Platz vor seinem Hause von Zeit zu Zeit reinigen lassen würde. G.R. Reder bemerkt, daß ohnehin demnächst die Commission statt finden werde, wo man sich
Hausbesitzer die Zuleitungskanäle zu besorgen haben würden. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, es sei vorerst eine Commission an Ort und Stelle abzuhalten, durch das städt. Bauamt die Erhebungen über Situation, Niveau, Ein- und Auslaufverhältniße sammt Kostenanschlag einzubringen, und dann dieser Gegenstand seinerzeit dem löblichen Gemeinderathe zur weiteren Berathung vorzulegen. G. R. Gründler wünscht einen Zusatz zu diesem Antrage dahin, es möge bis zum Zeitpunkte, wo sich die Möglichkeit der Herstellung dieses Kanals ergeben werde, im Sommer mindestens alle 8 Tage durch Stadttagwerker die Rinnsale dieser Vorstadt ordentlich gereinigt werden, was aus Sanitätsrücksichten sehr nothwendig erscheine. Der Vorsitzende bemerkt, daß die dortigen Bewohner am ersten in der Lage wären, die Rinsale möglichst reinzuhalten; aber es werde aller Unrat und Abfälle einfach auf die Strasse geworfen und wenn denn jemand wegen Übertretung der straßenpolizeilichen Vorschriften verwarnt, oder bestraft wurde, beklage man sich, daß der Bürgermeister immer strafe, es wäre schon viel geschehen, wenn die einzelnen Hausbesitzer jeder den Platz vor seinem Hause von Zeit zu Zeit reinigen lassen würde. G.R. Reder bemerkt, daß ohnehin demnächst die Commission statt finden werde, wo man sich
dann von den vorhandenen Übelständen und den Mitteln zu deren Abhilfe Überzeugung verschaffen könne, daher bis dahin ein weiterer Beschluß nicht nötig sei. G.R. Wenhart bezeichnet die berührten Übelstände als von schreiender Natur, daß wohl niemand die Nothwendigkeit einer Abhilfe verkennen werde; auf der andern Seite sei aber eben die begehrte Kanalisirung dieser Vorstadt ein Object, welches mit so großen Kosten verbunden sei, daß eine Durchführung desselben auf einmal wohl nicht möglich erscheine. G.R. Pointner bemerkt, daß, wenn der Sections Antrag angenommen werde, diese Angelegenheit ohnehin nochmals vor den Gemeinderat zur Sprache und Beschlußfassung komme, erst dann wäre über den Antrag des Gemeinderates Gründler abzustimmen und selber auch zur Annahme gerechtfertigt, wenn sich hiebei herausstellen wurde, daß die Durchführung der Kanalisirung erst in längerer Zeit oder überhaupt gar nicht stattfinden könne. G.R. Ploberger sagt, daß, wenn man von den Hausbesitzern in Wieserfeld verlange, sie sollen selbst vor ihren Häusern die Reinhaltung herhalten, er nicht einsehe, warum in der Enge gekehrt werde; es könnten ebensogut die Hausbesitzer in der Enge jeder vor seinem Hause kehren lassen; die Bewohner der Vorstadt müßten die gleichen Steuern zahlen und sich diese Reinigung doch selbst besorgen.
dann von den vorhandenen Übelständen und den Mitteln zu deren Abhilfe Überzeugung verschaffen könne, daher bis dahin ein weiterer Beschluß nicht nötig sei. G.R. Wenhart bezeichnet die berührten Übelstän- de als von schreiender Natur, daß wohl niemand die Nothwendigkeit einer Abhilfe verkennen werde; auf der andern Seite sei aber eben die be- gehrte Kanalisirung dieser Vorstadt ein Object, welches mit so großen Kosten verbunden sei, daß eine Durchführung desselben auf einmal wohl nicht möglich erscheine. G.R. Pointner bemerkt, daß, wenn der Sec- tions Antrag angenommen werde, diese Angele- genheit ohnehin nochmals vor den Gemeinderat zur Sprache und Beschlußfassung komme, erst dann wäre über den Antrag des Gemeinderates Gründler abzustimmen und selber auch zur An- nahme gerechtfertigt, wenn sich hiebei heraus- stellen wurde, daß die Durchführung der Kanali- sirung erst in längerer Zeit oder überhaupt gar nicht stattfinden könne. G.R. Ploberger sagt, daß, wenn man von den Hausbesitzern in Wieserfeld verlange, sie sol- len selbst vor ihren Häusern die Reinhaltung herhalten, er nicht einsehe, warum in der Enge gekehrt werde; es könnten ebensogut die Haus- besitzer in der Enge jeder vor seinem Hause keh- ren lassen; die Bewohner der Vorstadt müßten die gleichen Steuern zahlen und sich diese Rei- nigung doch selbst besorgen.
Der Vorsitzende weist demgegenüber darauf hin, daß die Enge eben eine Hauptverkehrs– Strasse sei, bei welcher wohl andere Verhältniße maßgebend wären; übrigens habe er früher auch in den Vorstädten aufspritzen lassen und gerade die Majorität des Gemeinderates sei es gewesen, welche das Aufhören dieses Aufspritzens ange- ordnet habe. G.R. Mayr glaubt, daß bei dem Umstande, als die Strassen von Wieserfeld gerade von den Bewoh- nern daselbst immer nur als Ablagerungs- platz für Unrath benützt würden, auch die Stadt- tagwerker kaum eine Strassensäuberung da- selbst durchführen könnten; jedenfalls aber müsse, wenn es schon zur keiner Kanalherstellung komme, ein neues Rinnsal gelegt werden. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. — Z. 10,159. IV. Section in Schulsachen. 8. Zuschrift des k. k. Stadtschulrates Steyr pto Kin- dergarten. G.R. Wenhart verliest dieselbe, welche lautet, „Zufolge einstimmigen Sitzungsbeschlußes vom 22. dMts beehrt sich der k.k. Stadtschulrat Steyr das anliegende Gesuch der Kindergärtnerin Ana- stasia Frantze bestens befürwortend zu über- mitteln und auf die Gewährung der gestellten Bitte um Gewährung eines Freiquatirs umso mehr einzuraten, als die von der Gesuchstelle- rin angebotene Gegenleistung auf unentgelt- liche Aufnahme mehrerer armen Kinder in
Der Vorsitzende weist demgegenüber darauf hin, daß die Enge eben eine Hauptverkehrs– Strasse sei, bei welcher wohl andere Verhältniße maßgebend wären; übrigens habe er früher auch in den Vorstädten aufspritzen lassen und gerade die Majorität des Gemeinderates sei es gewesen, welche das Aufhören dieses Aufspritzens angeordnet habe. G.R. Mayr glaubt, daß bei dem Umstande, als die Strassen von Wieserfeld gerade von den Bewohnern daselbst immer nur als Ablagerungsplatz für Unrath benützt würden, auch die Stadttagwerker kaum eine Strassensäuberung daselbst durchführen könnten; jedenfalls aber müsse, wenn es schon zur keiner Kanalherstellung komme, ein neues Rinnsal gelegt werden. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. — Z. 10,159. IV. Section in Schulsachen. 8. Zuschrift des k. k. Stadtschulrates Steyr pto Kindergarten. G.R. Wenhart verliest dieselbe, welche lautet, „Zufolge einstimmigen Sitzungsbeschlußes vom 22. dMts beehrt sich der k.k. Stadtschulrat Steyr das anliegende Gesuch der Kindergärtnerin Anastasia Frantze bestens befürwortend zu übermitteln und auf die Gewährung der gestellten Bitte um Gewährung eines Freiquatirs umso mehr einzuraten, als die von der Gesuchstellerin angebotene Gegenleistung auf unentgeltliche Aufnahme mehrerer armen Kinder in
ihre Anstalt als ein im Intresse der heranwachsenden Jugend sehr ersprießlicher Humanitätsakt erscheint. Hiebei erlaubt sich der k. k. Stadtschulrat zu betonen, daß nach der Ministerialverordnung vom 22. Juni 1872. Z. 4711 zur Errichtung resp. Erhaltung der Kindergärten, in soweit dies nicht von Privaten geschieht, die Schulbehörde resp. die Gemeinde geradezu verpflichtet ist, daher im Falle der Auflaßung dieser Privatanstalt die Gemeinde zur Errichtung einer neuen gesetzlich verhalten werden könnte, was für dieselbe selbstverständlich mit weit größeren pekuniären Opfern verbunden sein würde.– Steyr am 23. Oktober 1877. Der Vorsitzende Crammer An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr.“ Das Gesuch lautet: „Löblicher k.k. Stadtschulrat! Durch das freundliche Entgegenkommen der löbl. Gemeinde Vorstehung und des k. k. Stadtschulrates Steyr wurde ich ermutigt, mit Beginn des vorigen Schuljahres in Stadt Steyr einen Kindergarten zu eröffnen, nachdem mir hiezu mit Erlaß des k. k. Landesschulrates Linz vom 14. August 1876 die Conzession ertheilt worden war. Ich verhelte mir nicht, daß ich bei dem Umstande, als hier ein Kindergarten noch nicht bestand, und das Inslebentreten dieser Anstalten überhaupt erst der neuesten Zeit angehört, anfangs mit vielen Schwirigkeiten zu kämpfen haben und der Besuch des Kindergartens nicht jene Ausdehnung erreichen würde, welche mich nur halbwegs für das Aufgeben meiner
ihre Anstalt als ein im Intresse der heranwachsenden Jugend sehr ersprießlicher Humanitätsakt er- scheint. Hiebei erlaubt sich der k. k. Stadtschulrat zu betonen, daß nach der Ministerialverordnung vom 22. Juni 1872. Z. 4711 zur Errichtung resp. Erhaltung der Kindergärten, in soweit dies nicht von Privaten geschieht, die Schulbehörde resp. die Gemeinde geradezu verpflichtet ist, daher im Falle der Auflaßung dieser Privatanstalt die Gemeinde zur Errichtung einer neuen gesetz- lich verhalten werden könnte, was für die- selbe selbstverständlich mit weit größeren pe- kuniären Opfern verbunden sein würde.– Steyr am 23. Oktober 1877. Der Vorsitzende Crammer An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr.“ Das Gesuch lautet: „Löblicher k.k. Stadtschulrat! Durch das freundliche Entgegenkommen der löbl. Gemeinde Vorstehung und des k. k. Stadtschulrates Steyr wurde ich ermutigt, mit Beginn des vori- gen Schuljahres in Stadt Steyr einen Kindergar- ten zu eröffnen, nachdem mir hiezu mit Er- laß des k. k. Landesschulrates Linz vom 14. August 1876 die Conzession ertheilt worden war. Ich verhelte mir nicht, daß ich bei dem Umstande, als hier ein Kindergarten noch nicht bestand, und das Inslebentreten dieser Anstalten überhaupt erst der neuesten Zeit angehört, anfangs mit vielen Schwirigkeiten zu käm- pfen haben und der Besuch des Kindergartens nicht jene Ausdehnung erreichen würde, wel- che mich nur halbwegs für das Aufgeben meiner
früheren sichern Lebensstellung als besoldete Kinder- gärtnerin entschädigen wurde. Doch gieng ich mutig an die Arbeit, da ich wohl wußte, daß aller Anfang schwer sei. Seither ist nun ein volles Jahr verstrichen, und trotz meinen An- strengungen, den Besuch des Kindergartens zu heben, trotzdem ich die monatliche Gebühr für jedes Kind auf 2 fl. herabgesetzt habe, ist der Be- such des Kindergartens, er zählt gegenwärtig nur 18 Zöglinge, so schwach, daß ich bei dem Umstande, als mir die Beschaffung und Erhaltung der Lehr- mittel, sowie die Haltung der notwendigen Wär- terin monatlich bedeutende Auslagen macht, auch mit den bescheidensten Ansprüchen meine Rechnung nicht finden kann. Ich will hier die Gründe, welche sich noch gegenwärtig einem allgemeinen Zuspruch des Kindergartens ent- gegenstellen, nicht näher erörtern, da sie oh- nehin ziemlich bekannt sind; ich glaube auch zu- versichtlich hoffen zu dürfen, daß, wenn einmal die Aufgabe und das Ziel mehr ins Bewußtsein des Publikums gedrungen und die Anstalt bes- ser bekannt geworden sein wird, dessen Be- such sich heben und mich in den Stand setzen wird, die Anstalt zu erhalten. Unter den gegenwär- tigen Umständen aber sie ohne jede weitere Unterstützung fortzuführen, wird mir kaum mehr möglich und ich muß mich leider mit dem Gedan- ken einer eventuellen Auflassung derselben schon jetzt vertraut machen. Eine solche Wie- derauflassung des Kindergartens dürfte aber
früheren sichern Lebensstellung als besoldete Kindergärtnerin entschädigen wurde. Doch gieng ich mutig an die Arbeit, da ich wohl wußte, daß aller Anfang schwer sei. Seither ist nun ein volles Jahr verstrichen, und trotz meinen Anstrengungen, den Besuch des Kindergartens zu heben, trotzdem ich die monatliche Gebühr für jedes Kind auf 2 fl. herabgesetzt habe, ist der Besuch des Kindergartens, er zählt gegenwärtig nur 18 Zöglinge, so schwach, daß ich bei dem Umstande, als mir die Beschaffung und Erhaltung der Lehrmittel, sowie die Haltung der notwendigen Wärterin monatlich bedeutende Auslagen macht, auch mit den bescheidensten Ansprüchen meine Rechnung nicht finden kann. Ich will hier die Gründe, welche sich noch gegenwärtig einem allgemeinen Zuspruch des Kindergartens entgegenstellen, nicht näher erörtern, da sie ohnehin ziemlich bekannt sind; ich glaube auch zuversichtlich hoffen zu dürfen, daß, wenn einmal die Aufgabe und das Ziel mehr ins Bewußtsein des Publikums gedrungen und die Anstalt besser bekannt geworden sein wird, dessen Besuch sich heben und mich in den Stand setzen wird, die Anstalt zu erhalten. Unter den gegenwärtigen Umständen aber sie ohne jede weitere Unterstützung fortzuführen, wird mir kaum mehr möglich und ich muß mich leider mit dem Gedanken einer eventuellen Auflassung derselben schon jetzt vertraut machen. Eine solche Wiederauflassung des Kindergartens dürfte aber
den Intentionen des k. k. Stadtschulrates, welcher dessen Gründung seinerzeit bestens gefördert hat, um so weniger entsprechen, als laut Ministerial-Erlaß vom 22. Juni 1872 Z. 4711 den Schulbehörden die Pflicht obliegt, Bestrebungen hinsichtlich der Errichtung und Erhaltung von Kindergärten anzuregen und kräftig zu unterstützen. Gestützt hierauf glaube ich daher keinen Fehlbitte zu thun wenn ich mir erlaube, das ergebenste Ersuchen zu stellen, der löbl. k.k. Stadtschulrat wolle sich beim löbl. Gemeinderate wegen Zuwendung einer materiellen Unterstützung in der Richtung verwenden, daß das von mir im Gemeinde Zinshause gemietete Quatier mir wenigstens solange als Natural-Wohnung unentgeltlich überlassen werde, bis sich der Besuch des Kindergartens erheblich bessert. Ich weiß zwar, daß an den Löbl. Gemeinderat gar viele Anforderungen herantreten, da ich aber auch im gewissen Sinne zu dem Personal gehöre, welches von der Gemeinde ein nahmhaftes Quatiergeld bezieht, so dürfte meine Bitte nicht unbescheiden sein und um so mehr eine Berücksichtigung finden, als sowohl die Schulbehörde, wie die schulfreundliche Gemeinde gewiß an der Erhaltung des Kindergartens das wärmste Intresse haben wird. Hiebei erlaube ich mir ausdrücklich hervorzuheben, daß ich mich zu einer Gegenleistung vollkommen bereit erkläre, indem ich mich für den Fall einer
den Intentionen des k. k. Stadtschulrates, welcher dessen Gründung seinerzeit bestens gefördert hat, um so weniger entsprechen, als laut Mi- nisterial-Erlaß vom 22. Juni 1872 Z. 4711 den Schulbehörden die Pflicht obliegt, Bestrebun- gen hinsichtlich der Errichtung und Erhaltung von Kindergärten anzuregen und kräf- tig zu unterstützen. Gestützt hierauf glaube ich daher keinen Fehlbitte zu thun wenn ich mir erlaube, das ergebenste Er- suchen zu stellen, der löbl. k.k. Stadtschulrat wolle sich beim löbl. Gemeinderate wegen Zuwendung einer materiellen Unter- stützung in der Richtung verwenden, daß das von mir im Gemeinde Zinshause gemiete- te Quatier mir wenigstens solange als Natu- ral-Wohnung unentgeltlich überlassen werde, bis sich der Besuch des Kindergartens erheblich bes- sert. Ich weiß zwar, daß an den Löbl. Gemeinde- rat gar viele Anforderungen herantreten, da ich aber auch im gewissen Sinne zu dem Per- sonal gehöre, welches von der Gemeinde ein nahmhaftes Quatiergeld bezieht, so dürfte meine Bitte nicht unbescheiden sein und um so mehr eine Berücksichtigung finden, als sowohl die Schulbehörde, wie die schulfreundliche Gemeinde gewiß an der Erhaltung des Kindergartens das wärmste Intresse haben wird. Hiebei erlau- be ich mir ausdrücklich hervorzuheben, daß ich mich zu einer Gegenleistung vollkommen bereit erkläre, indem ich mich für den Fall einer
Gewährung meiner Bitte hiemit verpflichte, in meiner Anstalt eine entsprechende Anzahl ar- mer, aber braver Kinder, deren Benennung entweder der Schulbehörde oder der Gemeinde zustehen soll, ganz unentgeltlich aufzunehmen, sodaß die Gewährung des Natural-Quatiers für meine Person eigentlich nur die Übername der Unterrichtskosten für arme Kinder durch die Gemeinde bedeuten wurde; ein Humani¬ tätsakt, durch den sich der löbl. Gemeinderat den Dank mancher armen Familie erwer- ben und den Absichten der Verordnung über die Kindergärten nachkommen und zugleich mich in den Stand setzen wurde, diese Anstalt mit Beruhigung fortführen und für Steyr erhalten zu können. Steyr dem 17. Oktober 1877 Anastasia Frantze, Kindergärtnerin“ Referent bemerkt sohin, daß er sich selbst die Überzeugung verschafft habe, daß die Kinder- gärtnerin in ihrem Fache sehr tüchtig und be- müht sei, diese durch Verordnung des Mini- steriums ins Leben gerufenen Anstalt zu heben, wie sie auch an ihren Zöglingen bereits sehr günstige Resultate erzielt habe, nur sei der Besuch gegenwärtig noch ein schwa- cher, die Section stelle daher den Antrag, der Löbl. Gemeinderat wolle der Leiterin des hie- sigen Kindergartens, Fräulein Anastasie Frantze in Anerkennung ihres gemeinnützigen Strebens Das nachgesuchte Freiquartier im Gemeindehause auf unbestimmte Zeit, doch mit vierteljähriger
Gewährung meiner Bitte hiemit verpflichte, in meiner Anstalt eine entsprechende Anzahl armer, aber braver Kinder, deren Benennung entweder der Schulbehörde oder der Gemeinde zustehen soll, ganz unentgeltlich aufzunehmen, sodaß die Gewährung des Natural-Quatiers für meine Person eigentlich nur die Übername der Unterrichtskosten für arme Kinder durch die Gemeinde bedeuten wurde; ein Humani¬ tätsakt, durch den sich der löbl. Gemeinderat den Dank mancher armen Familie erwerben und den Absichten der Verordnung über die Kindergärten nachkommen und zugleich mich in den Stand setzen wurde, diese Anstalt mit Beruhigung fortführen und für Steyr erhalten zu können. Steyr dem 17. Oktober 1877 Anastasia Frantze, Kindergärtnerin“ Referent bemerkt sohin, daß er sich selbst die Überzeugung verschafft habe, daß die Kindergärtnerin in ihrem Fache sehr tüchtig und bemüht sei, diese durch Verordnung des Ministeriums ins Leben gerufenen Anstalt zu heben, wie sie auch an ihren Zöglingen bereits sehr günstige Resultate erzielt habe, nur sei der Besuch gegenwärtig noch ein schwacher, die Section stelle daher den Antrag, der Löbl. Gemeinderat wolle der Leiterin des hiesigen Kindergartens, Fräulein Anastasie Frantze in Anerkennung ihres gemeinnützigen Strebens Das nachgesuchte Freiquartier im Gemeindehause auf unbestimmte Zeit, doch mit vierteljähriger
Kündigung vom 1. November l.J. angefangen bewilligen und die von derselben angeboten Gegenleistung auf unentgeltliche Aufnahme mehrerer armer Kinder in ihre Anstalt acceptiren. Die näheren Bestimmungen in Betreff der Zahl und Auswahl solcher Freizöglinge wären dem Herrn Bürgermeister als Vorsitzenden des k. k. Stadtschulrates zu überlassen. G.R Jäger frägt, wie hoch der gegenwärtig für diese Wohnung bezahlte Zins sei, worüber vom Referenten bemerkt wird, daß derselbe 150 fl. jährlich betrage. G. R. Mayr bemerkt, daß ein Kindergarten jedenfalls eine sehr nützliche gute Anstalt sei, was er vollstens anerkenne. Die Gründe, warum dieselbe nicht besonders stark frequentirt werde, seien eben zweifach, einmal sei die Lage desselben nicht besonders günstig, weil er von den Vorstädten ziemlich entlegen sei, und dann seien die Kosten immerhin nicht unbedeutend, den abgesehen von den monatlichen Unterrichtsgelde von 2 fl. sei derjenige, welcher ein Kind in denselben schicke, auch genötigt, sich behufs Begleitung des Kindes in die Anstalt eine Magd zu halten, endlich müße er auch für sein Kind eigene Kleider anschaffen; der unbemittelte Mann sei daher nicht in der Lage, sein Kind in den Kindergarten zu schicken, während in Steyr doch gerade der Handwerkerstand die überwiegende Mehrzahl bilde. G. R. Josef Huber erklärt den Section Antrag
Kündigung vom 1. November l.J. angefangen bewil- ligen und die von derselben angeboten Gegenlei- stung auf unentgeltliche Aufnahme mehrerer armer Kinder in ihre Anstalt acceptiren. Die näheren Bestimmungen in Betreff der Zahl und Auswahl solcher Freizöglinge wären dem Herrn Bürgermeister als Vorsitzenden des k. k. Stadtschulrates zu überlassen. G.R Jäger frägt, wie hoch der gegen- wärtig für diese Wohnung bezahlte Zins sei, wor- über vom Referenten bemerkt wird, daß der- selbe 150 fl. jährlich betrage. G. R. Mayr bemerkt, daß ein Kindergarten jedenfalls eine sehr nützliche gute Anstalt sei, was er vollstens anerkenne. Die Gründe, warum dieselbe nicht besonders stark frequentirt werde, seien eben zweifach, einmal sei die Lage dessel- ben nicht besonders günstig, weil er von den Vorstädten ziemlich entlegen sei, und dann sei- en die Kosten immerhin nicht unbedeutend, den abgesehen von den monatlichen Unter- richtsgelde von 2 fl. sei derjenige, welcher ein Kind in denselben schicke, auch genötigt, sich be- hufs Begleitung des Kindes in die Anstalt eine Magd zu halten, endlich müße er auch für sein Kind eigene Kleider anschaffen; der unbemit- telte Mann sei daher nicht in der Lage, sein Kind in den Kindergarten zu schicken, während in Steyr doch gerade der Handwerkerstand die überwiegende Mehrzahl bilde. G. R. Josef Huber erklärt den Section Antrag
kräftigst unterstützen zu müßen; er schicke selbst seine Kinder in den Kindergarten und könne daher aus eigener Überzeugung nur das vollste Lob für denselben aussprechen. G. R. Pointner bemerkt, als Mitglied des k. k. Stadtschulrates dem Gemeinderate das Fortbestehen des Kindergartens bestens em- pfehlen zu müßen; was die Gesuchstellerin anstrebe, gelte nur für jene Zeit, als deren Anstalt wenige Zöglinge zähle, wenn sich deren Anzahl einmal bedeutend vermehrt habe, dann benötige sie diese Unterstützung nicht mehr; da also die gewährte Unterstüt- zung nur eine zeitweilige sei und der Sec- tionsantrag ausdrücklich eine vierteljäh- rige Kündigung vorbehalte, glaube er, daß man dem Ansuchen des Stadtschulrates vollkommen entsprechen solle. Die Bürgermeister Edelbauer weist darauf hin, daß die Gemeinde alljährlich von der Sparkasse einen Beitrag für Schulzwec- ke bekomme, sie sei daher um so leichter in der Lage, hievon auch etwas für den Kin- dergarten beizusteuern, welcher mit der Schule in so enger Verbindung stehe. Der Vorsitzende befürwortet gleichfalls den Sections-Antrag und glaubt, daß sich diese Anstalt, wenn die dagegen noch bestehen- den Vorurtheile mehr und mehr schwinden wür- den, jedenfalls bahnbrechen werde. Der Sections-Antrag wird zum Beschluße
kräftigst unterstützen zu müßen; er schicke selbst seine Kinder in den Kindergarten und könne daher aus eigener Überzeugung nur das vollste Lob für denselben aussprechen. G. R. Pointner bemerkt, als Mitglied des k. k. Stadtschulrates dem Gemeinderate das Fortbestehen des Kindergartens bestens empfehlen zu müßen; was die Gesuchstellerin anstrebe, gelte nur für jene Zeit, als deren Anstalt wenige Zöglinge zähle, wenn sich deren Anzahl einmal bedeutend vermehrt habe, dann benötige sie diese Unterstützung nicht mehr; da also die gewährte Unterstützung nur eine zeitweilige sei und der Sectionsantrag ausdrücklich eine vierteljährige Kündigung vorbehalte, glaube er, daß man dem Ansuchen des Stadtschulrates vollkommen entsprechen solle. Die Bürgermeister Edelbauer weist darauf hin, daß die Gemeinde alljährlich von der Sparkasse einen Beitrag für Schulzwecke bekomme, sie sei daher um so leichter in der Lage, hievon auch etwas für den Kindergarten beizusteuern, welcher mit der Schule in so enger Verbindung stehe. Der Vorsitzende befürwortet gleichfalls den Sections-Antrag und glaubt, daß sich diese Anstalt, wenn die dagegen noch bestehenden Vorurtheile mehr und mehr schwinden würden, jedenfalls bahnbrechen werde. Der Sections-Antrag wird zum Beschluße
erhoben. — Z. 10,880. 9. Zuschrift des k.k. Stadtschulrates wegen Quatiergeldgewährung für den Bürgerschul-Religionslehrer. G.R. Wenhart verliest dieselbe, welche lautet: „An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr. Beiliegendes, durch die Direktion der hierstädtischen Bürgerschule vorgelegtes Gesuch des Religionslehrers dieser Anstalt um Gewährung eines Quatiergeldes beehrt sich der k.k. Stadtschulrat Steyr zu Folge einstimmigen Sitzungsbeschlußes vom 22. d. M. bestens befürwortend zu übermitteln, und auf Gewährung eines Quatiergeldes an selben im gleichen Ausmaße, wie es der frühere Religionslehrer Johann Karlstötter bezogen hat, einzuraten. K. K. Stadtschulrat Steyr am 23. Oktober 1877. Der Vorsitzende: Crammer. Hiernach verliest er die an den k.k. Stadtschurat Steyr gerichtete Eingabe der Direction der Bürgerschule, welche lautet: „K. K. Stadtschulrat! Die achtungsvoll gefertigte Direction übermittelt in der Anlage ein Gesuch des prov. Religionslehrers Herrn Johann Bradl um einen Wohnungsbeitrag mit der Bitte, der löbl. k.k. Stadtschulrat wolle gütigst das Ansuchen des Bittstellers bestens befürwortend dem löbl. Gemeinderate vortragen, und fügt nur noch die Bemerkung hinzu, daß der prov. Katechet in der kurzen Zeit seiner Dienstleistung an der Bürgerschule sich als ein ganz tüchtige Lehrkraft, die sich auch der Beliebtheit des Gesammt– Lehrkörpers bereits erfreut, anläßt. Direction
erhoben. — Z. 10,880. 9. Zuschrift des k.k. Stadtschulrates wegen Quatiergeld- gewährung für den Bürgerschul-Religi- onslehrer. G.R. Wenhart verliest dieselbe, welche lautet: „An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr. Beiliegendes, durch die Direktion der hierstädtischen Bürgerschule vorgelegtes Gesuch des Religionslehrers dieser An- stalt um Gewährung eines Quatiergeldes beehrt sich der k.k. Stadtschulrat Steyr zu Folge einstim- migen Sitzungsbeschlußes vom 22. d. M. bestens befürwortend zu übermitteln, und auf Gewäh- rung eines Quatiergeldes an selben im gleichen Ausmaße, wie es der frühere Religionslehrer Johann Karlstötter bezogen hat, einzuraten. K. K. Stadtschulrat Steyr am 23. Oktober 1877. Der Vorsitzende: Crammer. Hiernach verliest er die an den k.k. Stadtschurat Steyr gerichtete Eingabe der Direction der Bürgerschule, welche lautet: „K. K. Stadtschulrat! Die achtungs- voll gefertigte Direction übermittelt in der An- lage ein Gesuch des prov. Religionslehrers Herrn Johann Bradl um einen Wohnungsbeitrag mit der Bitte, der löbl. k.k. Stadtschulrat wolle gütigst das Ansuchen des Bittstellers bestens befürwortend dem löbl. Gemeinderate vortragen, und fügt nur noch die Bemerkung hinzu, daß der prov. Ka- techet in der kurzen Zeit seiner Dienstleistung an der Bürgerschule sich als ein ganz tüchtige Lehrkraft, die sich auch der Beliebtheit des Gesammt– Lehrkörpers bereits erfreut, anläßt. Direction
der Burgerschule Steyr am 6. Oktober 1877. Hugo Olbrich, Direktor. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle dem an der hiesigen Volks- und Bürgerschule prov. angestellten Religionslehrer, Herrn Johann Bradl in Würdigung seines erhabenen und zugleich schwierigen Amtes und in Anbetracht seiner unzulänglichen Entlohnung ein Qua- tiergeld im gleichen Ausmasse, wie sein Vorgänger durch einige Jahre bezogen hat, vom 1. November d.J. an, aus Gemeindemit- teln bewilligen. Referent bemerkt hiezu, daß der frühere Religionslehrer 100 fl bezogen habe. Wie Bürgermeister Edelbauer erklärt, geglaubt zu haben, daß der Religionslehrer einen höheren Gehalt zu beziehen habe, worüber Referent bemerkt, daß derselbe nur provisorisch bestellt sei, ein Provisorium, welches in den zwischen dem Lan- desschulrate und dem bischöflichen Ordinariate wegen dieser Frage bestehenden Differenzen seinen Grund habe. G. R. Ploberger bedauert, daß durch die Haltung des Letzteren der Religionslehrer, der doch auf mehr Gehalt Anspruch hätte, auf eine so geringe Zalung angewiesen erscheine, und daher die Gemeinde in Anspruch nehmen müße. Der Antrag der Section wird einstimmig zum Beschluß erhoben. — Z. 10,881. 10. Zuschrift desselben pto Schuldiener an der Bürgerschule.
der Burgerschule Steyr am 6. Oktober 1877. Hugo Olbrich, Direktor. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle dem an der hiesigen Volks- und Bürgerschule prov. angestellten Religionslehrer, Herrn Johann Bradl in Würdigung seines erhabenen und zugleich schwierigen Amtes und in Anbetracht seiner unzulänglichen Entlohnung ein Quatiergeld im gleichen Ausmasse, wie sein Vorgänger durch einige Jahre bezogen hat, vom 1. November d.J. an, aus Gemeindemitteln bewilligen. Referent bemerkt hiezu, daß der frühere Religionslehrer 100 fl bezogen habe. Wie Bürgermeister Edelbauer erklärt, geglaubt zu haben, daß der Religionslehrer einen höheren Gehalt zu beziehen habe, worüber Referent bemerkt, daß derselbe nur provisorisch bestellt sei, ein Provisorium, welches in den zwischen dem Landesschulrate und dem bischöflichen Ordinariate wegen dieser Frage bestehenden Differenzen seinen Grund habe. G. R. Ploberger bedauert, daß durch die Haltung des Letzteren der Religionslehrer, der doch auf mehr Gehalt Anspruch hätte, auf eine so geringe Zalung angewiesen erscheine, und daher die Gemeinde in Anspruch nehmen müße. Der Antrag der Section wird einstimmig zum Beschluß erhoben. — Z. 10,881. 10. Zuschrift desselben pto Schuldiener an der Bürgerschule.
G.R. Wenhart verliest dieselbe, welche lautet: „An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr! Indem der k.k. Stadtschulrat Steyr anliegend eine Anzeige der Direction der hierstädtischen Bürgerschule wider den Schuldiener daselbst dem löblichen Gemeinderate zur Kenntnis übermittelt, erlaubt sich derselbe zufolge einstimmigen Sitzungsbeschlußes vom 22. d. M. um Entlassung dieses, nach dem Urtheile des gesammten Lehrkörpers der genannten Anstalt und der auf den gemachten Erfahrungen wohlbegründeten Ansicht des k.k. Stadtschulrates zum Schuldienste absolut unfähigen und unbrauchbaren Individiums im Interesse der Schule dringend zu ersuchen. Der k. k. Stadtschulrat Steyr glaubt um so mehr auf die Berücksichtigung dieses Ansuchens hoffen zu dürfen, als dieser Schuldiener nur provisorisch angestellt ist und der löbliche Gemeinderat anläßlich einer anderen Pflichtverletzung desselben mit Sitzungsbeschluß vom 20. Oktober v. J. selbst ausdrücklich ihm bedeutet hat, daß im Falle eines neuerlichen Vergehens mit seiner sofortigen Entlassung vorgegangen werden würde. K. K. Stadtschulrat Steyr. am 23. Oktober 1877. der Vorsitzende: Crammer“ Sodann verliest Referent die betreffende Anzeige des Fachlehrers der Bürgerschule, Herrn Georg Schorn als Stellvertreter des Directors der Bürgerschule, mitunterfertigt vom Religionslehrer Herrn Johann Bradl, mit
G.R. Wenhart verliest dieselbe, welche lautet: „An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr! Indem der k.k. Stadtschulrat Steyr anlie- gend eine Anzeige der Direction der hierstädti- schen Bürgerschule wider den Schuldiener da- selbst dem löblichen Gemeinderate zur Kennt- nis übermittelt, erlaubt sich derselbe zufol- ge einstimmigen Sitzungsbeschlußes vom 22. d. M. um Entlassung dieses, nach dem Urtheile des gesammten Lehrkörpers der genannten Anstalt und der auf den gemachten Erfahrun- gen wohlbegründeten Ansicht des k.k. Stadt- schulrates zum Schuldienste absolut unfähi- gen und unbrauchbaren Individiums im Interesse der Schule dringend zu ersuchen. Der k. k. Stadtschulrat Steyr glaubt um so mehr auf die Berücksichtigung dieses Ansuchens hoffen zu dürfen, als dieser Schuldiener nur proviso- risch angestellt ist und der löbliche Gemeinderat anläßlich einer anderen Pflichtverletzung dessel- ben mit Sitzungsbeschluß vom 20. Oktober v. J. selbst ausdrücklich ihm bedeutet hat, daß im Falle eines neuerlichen Vergehens mit sei- ner sofortigen Entlassung vorgegangen werden würde. K. K. Stadtschulrat Steyr. am 23. Oktober 1877. der Vorsitzende: Crammer“ Sodann verliest Referent die betreffende Anzei- ge des Fachlehrers der Bürgerschule, Herrn Ge- org Schorn als Stellvertreter des Directors der Bürgerschule, mitunterfertigt vom Reli- gionslehrer Herrn Johann Bradl, mit
welchem ein am 9. Oktober d.J. stattgehabten Fall zur Kenntnis des Stadtschulrates gebracht wird, bei welchem der genannte Schuldiener sich nicht nur weigerte, ihm zukommende Verrichtungen zu erfüllen, sondern auch in besonders ar- ger Weise gegen obigen Fachlehrer und den Religionslehrer in Gegenwart der Schulkin- der ausartete. Hiezu bemerkt Referent, der Schuldiener habe sich im vorliegenden Falle, we- niger durch Unterlassung dessen, was er zu thun schuldig gewesen sei, vergangen, als durch die Art und Weise, wie er sich dem provisorischen Direktor gegenüber in Gegenwart der Kin- der benommen habe; wenn ihm selbst etwas aufgetragen worden wäre, wozu er nicht ver- pflichtet gewesen wäre, so dürfe er sich doch nie und nimmer in solcher Weise benehmen, son- dern habe nur das Recht, sich hiegegen allen- falls beim Bürgermeister zu beschweren. Er /:Referent:/ habe gehört, daß von Seite dieses Schuldieners auch respectswidrige Reden ge- gen den Bürgermeister und die Gemeinde– Vertretung zu wiederholten malen gefallen seien, worüber vielleicht der Vorsitzende nähe- re Mittheilung machen würde; obwohl er daher bedauern müße, daß durch die zu treffenden Maßnamen eine Familie in eine unangenehme Situation versetzt werde, so glaube er doch den Sections-Antrag zur Annahme empfehlen müßen, welche unter Hinweis auf den Gemeinderatsbeschluß vom 20.
welchem ein am 9. Oktober d.J. stattgehabten Fall zur Kenntnis des Stadtschulrates gebracht wird, bei welchem der genannte Schuldiener sich nicht nur weigerte, ihm zukommende Verrichtungen zu erfüllen, sondern auch in besonders arger Weise gegen obigen Fachlehrer und den Religionslehrer in Gegenwart der Schulkinder ausartete. Hiezu bemerkt Referent, der Schuldiener habe sich im vorliegenden Falle, weniger durch Unterlassung dessen, was er zu thun schuldig gewesen sei, vergangen, als durch die Art und Weise, wie er sich dem provisorischen Direktor gegenüber in Gegenwart der Kinder benommen habe; wenn ihm selbst etwas aufgetragen worden wäre, wozu er nicht verpflichtet gewesen wäre, so dürfe er sich doch nie und nimmer in solcher Weise benehmen, sondern habe nur das Recht, sich hiegegen allenfalls beim Bürgermeister zu beschweren. Er /:Referent:/ habe gehört, daß von Seite dieses Schuldieners auch respectswidrige Reden gegen den Bürgermeister und die Gemeinde– Vertretung zu wiederholten malen gefallen seien, worüber vielleicht der Vorsitzende nähere Mittheilung machen würde; obwohl er daher bedauern müße, daß durch die zu treffenden Maßnamen eine Familie in eine unangenehme Situation versetzt werde, so glaube er doch den Sections-Antrag zur Annahme empfehlen müßen, welche unter Hinweis auf den Gemeinderatsbeschluß vom 20.
Oktober v. J. den Antrag stelle, der löbliche Gemeinderat wolle dem in der vorliegenden Note des k. k. Stadtschulrates dringend ausgesprochenen Wünsche nach Entlassung des gegenwärtig an der Volks- und Bürgerschule provisorisch in Verwendung stehenden Schuldieners Herrn Josef Fürst mit Ende des l. J. entsprechen, und wegen Widerbesetzung der hiedurch erledigten Stelle das Geeignete veranlassen. Referent bemerkt noch, er habe die feste Überzeugung, daß, wenn der Gemeinderat nochmals über diesen Fall hinausgehe und es vielleicht blos bei einer zweiten Rüge bewenden lasse, die Situation dennoch eine derartige würde, daß die Stellung dieses Schuldieners unter den obwaltenden Verhältnissen eine unhaltbare sei. Der Direktor der Bürgerschule habe im Stadtschulrate die Erklärung abgegeben, daß wenn der Schuldiener seiner Stelle nicht enthoben werde, er sogleich dem Landesschulrate unter Bekanntgabe der gegen denselben vorliegenden Beschwerden die Anzeige erstatten werde, welcher dann jedenfalls die Entlassung verlangen würde. Er empfehle daher den Sections-Antrag zur Annahme. G. K. Maus erwähnt, daß alle Lehrer sich über den Schuldiener beschweren, und verdiene der Lehrkörper doch mehr Berücksichtigung, als der Schuldiener.
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