anerkannt werden, nach dessen Ablauf ein späteres Anbot nicht mehr beachtet werden könne. Es sei freilich bedauernswerth, daß die Gemeinde einen so großen Betrag verlieren müße; aber das Sprichwort „ein Mann, ein Wort“ müße auch für die Korporation gerade so gut gelten, wie für den einzelnen. Zu dem sei auch zu bedenken, daß Lavrenčič sogar gegen die Gemeinde klagbar auftreten könnte, wenn die Pachtung jetzt wieder einem Andern übertragen werden würde und die Gemeinde werde sich voraussichtlich durch einen solchen Beschluß noch in einen Prozess verwickeln. Aus diesem Grunde müsse er für Aufrechthaltung des Gemeinderatsbeschlußes vom 5. d.Mts. stimmen und stelle er hiermit den Antrag hierauf. Bei der Abstimmung wird der Antrag des GemeindeRates Pointner mit allen gegen eine Stimme zum Beschluße erheben. – Z. 10330. Hierauf theilt der Vorsitzende ein an ihn gerichtetes Schreiben des Gemeinderates Tomiz mit, mit welchem derselbe seinen Austritt aus dem Gemeinderate erklärt und ihn ersucht, das beiliegende Schreiben zur Kenntnis des Gemeinderates zubringen, welches lautet: „Löblicher Gemeinderath. Nachdem ich in meinen Geschäfte sehr in Anspruch genommen bin, und ich daher meiner Pflicht als Gemeinderat nicht so nachkommen kann, so stelle ich heute an den löblichen Gemeinderat das freundliche Ersuchen, mich von dieser Ehrenstelle zu entheben, und erlaube mir gleichzeitig sowohl dem löblichen Gemeinderate, als meinen Herren Wählern für das mir geschenkte
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