stimmigen Sitzungsbeschlußes vom 13. Juli d.J. un- ter Hinweis darauf, daß das Abhalten von Jahr- märkten in größeren Orten mit Rücksicht auf die geänderten Productions und Verkehrsverhält- nisse überhaupt veraltet und überflüßig ge- worden, und ein Bedürfnis hiefür nicht mehr vorhanden sei, daß der Detailhandel der Kaufleu- te hiedurch leide, endlich daß die Aufstellung der Jahrmarktbuden am Stadtplatze eine eminente Feuergefahr in sich berge, das motivirte Ersuchen stellt, es möge beschlossen werden, daß die Ab- haltung von Jahrmärkten in Steyr gänzlich aufzulassen sei. Sodann verliest Referent eine Eingabe der Vorstehung der Wirthskom- mune, mit welcher dieselbe das Ersuchen stellt, es möge von der gänzlichen Auflassung des Jahr- marktes und auch von der Verlegung desselben vom Stadtplatze Umgang genommen werden, und dieses damit begründet, daß durch eine solche Maßregel den auf Arbeit angewiesenen Ge- schäftsleuten ihr Erwerb gemindert wurde, daß eine Feuersgefahr oder eine Beengung der Passage mit Rücksicht auf die gemachten Er- fahrungen nicht bedeutend sei, und daß hiedurch eine Entwertung der Realitäten und insbeson- ders eine Minderung der Einnahmen der Gasthäuser herbeigeführt werden würde. Nach Verle- sung dieser Eingaben bemerkt Referent na- mens der Section, die von dem hierstädtischen Handels- Gremium petitionirte gänzliche Auflassung der Jahr- märkte in Steyr könne aus dem Grunde nicht unter-
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