Ratsprotokoll vom 10. Oktober 1877

stimmigen Sitzungsbeschlußes vom 13. Juli d.J. unter Hinweis darauf, daß das Abhalten von Jahrmärkten in größeren Orten mit Rücksicht auf die geänderten Productions und Verkehrsverhältnisse überhaupt veraltet und überflüßig geworden, und ein Bedürfnis hiefür nicht mehr vorhanden sei, daß der Detailhandel der Kaufleute hiedurch leide, endlich daß die Aufstellung der Jahrmarktbuden am Stadtplatze eine eminente Feuergefahr in sich berge, das motivirte Ersuchen stellt, es möge beschlossen werden, daß die Abhaltung von Jahrmärkten in Steyr gänzlich aufzulassen sei. Sodann verliest Referent eine Eingabe der Vorstehung der Wirthskommune, mit welcher dieselbe das Ersuchen stellt, es möge von der gänzlichen Auflassung des Jahrmarktes und auch von der Verlegung desselben vom Stadtplatze Umgang genommen werden, und dieses damit begründet, daß durch eine solche Maßregel den auf Arbeit angewiesenen Geschäftsleuten ihr Erwerb gemindert wurde, daß eine Feuersgefahr oder eine Beengung der Passage mit Rücksicht auf die gemachten Erfahrungen nicht bedeutend sei, und daß hiedurch eine Entwertung der Realitäten und insbesonders eine Minderung der Einnahmen der Gasthäuser herbeigeführt werden würde. Nach Verlesung dieser Eingaben bemerkt Referent namens der Section, die von dem hierstädtischen HandelsGremium petitionirte gänzliche Auflassung der Jahrmärkte in Steyr könne aus dem Grunde nicht unter-

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