für eine Beleuchtung sorge, auch seien die Bewohner von Neu-Schönau mit der Pfarrgemeinde ohnehin der Stadtpfarre einverleibt und würden auch in Beziehung auf die Postverwaltung als zum Stadtgebiethe gehörig betrachtet. Nach Verlesung dieser Eingabe stellt Referent namens der Section den Antrag, die vorliegende Petition der Bewohner von Neu-Schönau um Einschlies- sung in den Stadt Bezirk Steyr sei vorläufig zur Kenntnis zu nehmen. Mit Bezugnahme auf diese Eingabe sei vorerst ein Situations- Plan zu errichten, auf welchem die abzutren- nenden Objecte der Steuergemeinde Jäger- berg mit Lage und Grenzen veranschaulicht sei- en, daß sonach das fragliche Operat der löblichen k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr mit dem Er- suchen übergeben werde, wolselbe geruhe die Äusserung der Gemeinde-Vorstehung in St. Ulrich über eine allenfalsige Abtrennung des bezeichneten Haus- und Grundbesitzes in der Steuergemeinde Jägerberg abzuverlangen, im negativen Falle die Weigerungsgründe derselben mitzutheilen, ferners die Willens- meinung der betheiligten Haus- und Grund-Be- sitzer in abzutrennenden Rayon zu erheben, und endlich das ergänzte Operat zur weiteren Beschlußfaßung des hiesigen Gemeinderates seinerzeit in Vorlage zu bringen. Gemeinderat Gschaider wünscht auch die Erhebung der Steuerleistung der dortigen Bewohner- schaft, um hieraus zu ersehen, welche Vortheile
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