für eine Beleuchtung sorge, auch seien die Bewohner von Neu-Schönau mit der Pfarrgemeinde ohnehin der Stadtpfarre einverleibt und würden auch in Beziehung auf die Postverwaltung als zum Stadtgebiethe gehörig betrachtet. Nach Verlesung dieser Eingabe stellt Referent namens der Section den Antrag, die vorliegende Petition der Bewohner von Neu-Schönau um Einschliessung in den Stadt Bezirk Steyr sei vorläufig zur Kenntnis zu nehmen. Mit Bezugnahme auf diese Eingabe sei vorerst ein SituationsPlan zu errichten, auf welchem die abzutrennenden Objecte der Steuergemeinde Jägerberg mit Lage und Grenzen veranschaulicht seien, daß sonach das fragliche Operat der löblichen k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr mit dem Ersuchen übergeben werde, wolselbe geruhe die Äusserung der Gemeinde-Vorstehung in St. Ulrich über eine allenfalsige Abtrennung des bezeichneten Haus- und Grundbesitzes in der Steuergemeinde Jägerberg abzuverlangen, im negativen Falle die Weigerungsgründe derselben mitzutheilen, ferners die Willensmeinung der betheiligten Haus- und Grund-Besitzer in abzutrennenden Rayon zu erheben, und endlich das ergänzte Operat zur weiteren Beschlußfaßung des hiesigen Gemeinderates seinerzeit in Vorlage zu bringen. Gemeinderat Gschaider wünscht auch die Erhebung der Steuerleistung der dortigen Bewohnerschaft, um hieraus zu ersehen, welche Vortheile
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