mehr jene Bürger seien, welchen ausdrücklich das Bürgerrecht verliehen worden sei, und Verlesung der Bürger im letzteren Sinne aus der vorliegenden Matrik stellt Referent namens der Section den Antrag, es sei die vorgelegte Bürgermatrik zur genehmigenden Kenntnis zu nehmen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 10090. 9. Petition mehrerer Hausbesitzer und Bewohner von Neu–Schönau um Vereinigung mit dem Stadtgebiete Steyr. Gemeinderat Pointner verliest diese Eingabe, womit 37 Hausbesitzer und Inwohner von Neuschönau, die motivirte Bitte stellen, die Gemeinde Steyr möge die Scheidung von NeuSchönau aus der Landgemeinde St. Ulrich und Einschließung derselben in den Stadtbezirk bewilligen und wegen der weiteren Genehmigung diese Eingabe dem ob. öster. Landtage unterbreiten, dieses Ersuchen damit begründend, daß dieser Stadttheil früher ohnehin zur Stadt Steyr gehört habe, daß die Ausschließung der in Neu-Schönau wohnenden Schulkinder aus den städtischen Schulen und deren Einschulung nach St. Ulrich, welche wohl nur mehr eine Frage der Zeit sei, für die dort wohnenden Eltern die nachtheiligsten Folgen herbeiführe, daß die polizeiliche Überwachung eine mangelhafte sei, während sie bei der Vereinigung mit dem Stadtgebiete viel leichter bewerkstelligt werden könnte, und daß weiters die Gemeinde St. Ulrich, weder für Herstellung noch Erhaltung der Wege, noch
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