mehr jene Bürger seien, welchen ausdrücklich das Bürgerrecht verliehen worden sei, und Verlesung der Bürger im letzteren Sinne aus der vorlie- genden Matrik stellt Referent namens der Section den Antrag, es sei die vorgelegte Bür- germatrik zur genehmigenden Kenntnis zu nehmen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 10090. 9. Petition mehrerer Hausbesitzer und Bewohner von Neu–Schönau um Vereinigung mit dem Stadtgebiete Steyr. Gemeinderat Pointner verliest diese Eingabe, wo- mit 37 Hausbesitzer und Inwohner von Neu- schönau, die motivirte Bitte stellen, die Ge- meinde Steyr möge die Scheidung von Neu- Schönau aus der Landgemeinde St. Ulrich und Einschließung derselben in den Stadtbe- zirk bewilligen und wegen der weiteren Genehmigung diese Eingabe dem ob. öster. Landtage unterbreiten, dieses Ersuchen damit begrün- dend, daß dieser Stadttheil früher ohnehin zur Stadt Steyr gehört habe, daß die Ausschließung der in Neu-Schönau wohnenden Schulkinder aus den städtischen Schulen und deren Einschulung nach St. Ulrich, welche wohl nur mehr eine Frage der Zeit sei, für die dort wohnenden Eltern die nachtheilig- sten Folgen herbeiführe, daß die polizeiliche Überwachung eine mangelhafte sei, während sie bei der Vereinigung mit dem Stadtgebiete viel leichter bewerkstelligt werden könnte, und daß weiters die Gemeinde St. Ulrich, weder für Herstellung noch Erhaltung der Wege, noch
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