Ratsprotokoll vom 10. Oktober 1877

Abgabe eines Gutachtens der Gemeinderat seine Ansicht dahin aussprechen, daß das fragliche Gesetz für unsere Gegend nicht nothwendig sei. Letzterer Antrag wird mit Majorität angenommen. – Z. 8994. 8. Amtsbericht wegen Anlage einer Bürgermatrik. Gemeinderat Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinderatssitzung vom 22. Dezember 1876 wurde der Vorschlag des Amtes wegen Anlage einer Bürger-Matrik angenommen und in Ausführung dieses Beschlußes sohin auf Grund der dem Amte bekannten Daten diese BürgerMatrik angefertigt. Dieselbe wurde dann laut Kundmachung vom 23. August 1877 Z. 7948 bis Ende September zur allgemeinen Einsicht und eventuellen Einbringung von Reklamationen aufgelegt, ohne daß während dieses Zeitraumes Reklamationen gegen dieselbe eingebracht worden wären. Das Amt beehrt sich demnach in Ausführung des Punktes 3 des zitirten Gemeinderatsbeschlußes, diese BürgerMatrik hiermit zur Genehmigung zu übereichen. Steyr, am 1. Oktober 1877. Leopold Anton Iglseder.“ Nach Bekanntgabe der diesfalls geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wornach bis zur Erlassung der neuen Gemeinde-Ordnung im Jahre 1850 alle Bürgerlich gewesen seien, welche ein bürgerliches Haus oder Gewerbe besessen haben, während seither nur

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