Gemeinderat Wenhart stellt die Frage, ob die Victu- alienhändler berechtigt seien, Brantwein auszu- schenken, welche der Vorsitzende dahin beant- wortet, daß nur diejenigen hiezu berechtigt seien, welche die Conzession zu diesem Ausschan- ke besitzen. Gemeinderat Mayr glaubt, daß man mit Rücksicht darauf, daß hier nicht so viele der Trunkenheit ergeben seien, hingegen noch nicht gesetzlich ein- zugreifen brauche. Gemeinderat Pointner befürwortet den Sec- tions-Antrag, da mit dem Statthalterei Erlasse blos der Bürgermeister und nicht der Gemein- derat um sein Gutachten gefragt sei. Gemeinderat Wenhart bemerkt, daß mit Rücksicht auf den ausdrücklichen Wunsch des Bür- germeisters um Abgabe eines Gutachtens der Gemeinderat sich dahin aussprechen möge, daß er ein Gesetz, wie das gedachte für Steyr nicht nothwendig halte. Gemeinderat Gschaider weist darauf hin, daß der Gemeinderat wohl nicht so in der Lage sei, ein Gutachten abzugeben, wie das Amt welchen allein die vorkommenden Fälle näher bekannt seien. Gemeinderat Perz erklärt sich der Ansicht des Gemein- derates Wenhart anzuschließen und weist dar- auf hin, daß sich in Mähren und Schlesien einige Bezirke gegen die Ausdehnung des fraglichen Geset- welches nur für Galizien und Bukowina berechnet sei zes ausgesprochen hätten. Gemeinderat Mauß stellt den bestimmten Antrag, es möge auf den Wunsch des Bürgermeisters wegen
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