Ratsprotokoll vom 10. Oktober 1877

7. Erlaß der k.k. Statthalterei pto Abgabe eines Gutachtens hinsichtlich der Ausdehnung des Geset- zes wegen Hintanhaltung der Trunkenheit. Referent verliest diesen Erlaß, mit welchem an- läßlich einer vom Abgeordneten- und Herren- haus gefaßten Resolution, es habe die Regie- rung nach Einvernehmung der Landtage in Erwä- gung zu ziehen, ob das Gesetz, womit Bestim- mungen zur Hintanhaltung der Trunkenheit für Galizien und Bukowina getroffen wurden, nicht auch auf andere im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder auszudehnen sei, der Bürgermeister zur Abgabe eines Gutachtens aufgefordert wird, und stellt sohin namens der Section den Antrag, dieser Erlas sei dem Bürgermeister zur geeigneten Berichterstat- tung mit dem Bemerken rückzustellen, daß sich der löbl. Gemeinderat zur Abgabe einer Äußerung über eine Angelegenheit im übertragenen Wirkungskreise nicht für com- petent halte. Der Vorsitzende spricht seine Meinung dahin aus, daß es doch zweckmäßig sein dürfte, wenn der Gemeinderat sein Gutachten ausspreche, wel- ches jedenfalls gewichtiger sei, als wenn er als einzel- ne Person dieses thue; er ersuche daher den Ge- meinderat, seiner Ansicht hierüber Ausdruck zu geben. Gemeinderat Ploberger meint, daß der Gemeinde- rat keinen Grund habe, sich um ein ähnliches Gesetz zu bewerben, da es hier nicht so viele Betrunkene gebe.

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