in welcher dieselben um Aufrechthaltung des früheren Gemeinderatbeschlußes motivirt ersuchen. Referent bemerkt sohin, daß aus den beiden Petitionen der Geschäftsbesitzer in Grünmarkt und der Hausbesitzer im Reichenschwall hervorgehe, daß der Gemeinderat bei seinen Beschlüßen dem allseitigen Anforderungen seiner Mitbürger nie genügen könne, somit von Seite ein und desselben Gemeinderates füglich nicht verlangt werden könne, daß er einen im Jahre 1876 gefaßten Beschluß ohne Änderung der Sachlage im nächsten Jahre wieder aufheben solle; die Section beantrage daher die Aufrechthaltung des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Dezember 1876. Gemeinderat Reder stellt mit dem Bemerken, daß gegenwärtig die Viehhändler nach Wieserfeld factisch nicht hinausgehen, und um beiden Partheien gerecht zu werden, den Antrag, den Platz für den Hornviehmarkt auf den Platz nächst der Neuthorbrücke in Schönau, wo gegenwärtig der Schotterdepotplatz sei, zu verlegen, indem dieser Platz vollkommen passend gelegen und zweckmäßig sei und zu dem gedachten Zwecke durch eine einfache Planirung und Aufziehen von einigen Stangen mit ganz unbedeutenden Kosten hergerichtet werden könne; er bemerkt noch, daß, wie er bestimmt wisse, auch die Petenten vom Grünmarkt mit dieser Verlegung vollkommen einverstanden sein würden. Gemeinderat Ploberger spricht sich dahin aus,
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