wegen Abweisung der Eingabe des Handelsgremiums einstimmig zum Beschluß erhoben. Sohin ersucht der Vorsitzende den Referenten, den zweiten Theil dieses Antrages nochmals zur Verlesung zu bringen und wird derselbe, nemlich angefangen vom Passus, was die Vorstellung der hiesigen Wirthskommune anbelangt bis zum Schlusse bei Probe & Gegenprobe mit 11 gegen 8 Stimmen zum Beschluß erhoben. – Z. 9376 u. 10056. 5. & 6. Eingabe wegen Rückverlegung des Hornviehmarktes nach Reichenschwall und Gegenpetition. Gemeinderat Pointner giebt den Inhalt des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Dezember 1876, mit welchem zur Behebung vieler Unzukömmlichkeiten die Verlegung des Hornviehmarktes von Reichenschwall nach Wieserfeld verfügt wurde, bekannt, verließ sohin eine von 30 Partheien, darunter Hausbesitzer und Geschäftsleute vom Grünmarkt gemachte Eingabe, womit dargestellt wird, daß mit dieser Verlegung weder Viehkäufer noch Verkäufer einverstanden seien, daß der Viehmarkt am Wieserfeldplatze von den Viehhändlern wegen der weiten Entfernung und der engen Passage dahin überhaupt nicht besucht werde, und daß die Wirthe und Kaufleute am Grünmarkt durch diese Verlegung eine empfindliche Schädigung erleiden, daher dieselben die Bitte stellen, es wolle das Nöthige eingeleitet werden, daß der Wochen-HornViehmarkt wieder auf den alten Platz nach Reichenschwall zurück verlegt werde. Darnach verliest Referent eine von 11 Hausbesitzern in Reichenschwall hingegen eingebrachte Gegenpetition
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