Leopold Huber geltend gemacht habe, daß die Ge- meinde einen pecuniären Entgang durch Ver- legung des Marktes habe, könne er nicht für richtig anschauen, weil das Markt und Standel- Gefälle ja auch auf dem neuen Platze einge- hoben werden würde. Gemeinderat Franz v. Jäger macht geltend, daß der Marktbesuch jedenfalls abnehmen werde, wenn der Platz, auf dem der Markt abgehalten würde, ein ungünstiger sei. Gemeinderat Perz macht aufmerksam, daß, wenn bei der jetzigen Aufstellung der Jahr- markthütten heute ein Brandunglück ent- stehe, die ganze Schuld die Gemeindever- tretung treffe, und ein solches Unglück könne nur zu leicht eintreten. Gemeinderat Mayr entgegnet hierauf, daß gerade in dieser Beziehung der Stadtplatz günstig sei, da sich auf demselben das Feu- erwehrdepot mit der Bereitschaft befinde und auch die Enns in der unmittelbaren Nähe sei. Gemeinderat Maus erwiedert, daß im Falle ein Wind hersche und ein Brand ausbreche, Feuerwehrdepot, Bereitschaft und die Nähe des Wassers umsonst sei. Vier Bürgermeister Edelbauer weist auf das Beispiel von Salzburg hin, auch dort sei, als der Markt vom Hauptplatz auf den Mirabell-Platz verlegt worden sei, anfangs geklagt worden; als aber dann der dem gerade zur Marktzeit gebrannt habe,
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