Ratsprotokoll vom 10. Oktober 1877

welches gegenwärtig sich auf circa 1000 fl belaufe und dann müße man für den hiefür zu bestimmenden neuen Platz selbst zahlen; auch die Wirthe würden durch einen solchen Beschluß empfindlich geschädiget, was um so mehr zu berücksichtigen sei, als denselben ohnehin wegen der von der Oberbehörde verfügten Gleichstellung der Verzehrungssteuer Zuschläge für Wein und Bier wahrscheinlich eine Erhöhung derselben in Aussicht stehe. Hingegen sei er für Beschaffung eines Platzes zum Zwecke der Aufstellung der kleinen Standel, der Schaubuden und für eventuelle Abhaltung eines Volksfestes, weil die Gemeinde gegenwärtig nicht im Besitze eines solchen Platzes sei, während das Bedürfnis hienach ein dringendes wäre. Gemeinderat Mayr bemerkt, daß durch den vorliegenden Sectionsantrag keineswegs die Aufhebung des Jahrmarktes respective dessen Verlegung vom Stadtplatze ausgesprochen sei, es wurde das Comité nur angewiesen, einen anderen Platz hiefür ausfindig zumachen, was bei dem Umstande, als die besten Plätze für die Gemeinde verloren seien, ohnehin schwer wäre; allerdings würde eine Verlegung des Jahrmarktes vom Stadtplatze einer Auflassung desselben ziemlich gleichkommen, weil ein so günstiger Platz kaum zu finden sein dürfte. Gemeinderat Tomitz erklärt gegen die Aufhebung des Marktes und der Ansicht zu sein,

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