stützt werden, weil dem löblichen Gemeinderate die alleinige Berechtigung zur gänzlichen Auflassung der privilegirten Jahrmärkte nicht zustehe, und anderseits durch die angestrebte Verlegung der Jahrmarktsbuden vom Stadtplatze die begründeten Bedenken des Handelsgremiums wegen Feuergefährlichkeit der Jahrmarktsbuden im Weichbilde der Stadt & Freihaltung der Passage daselbst beseitigt wurden. Was die Vorstellung der hiesigen Wirthskommune anbelange, so glaube die Section auf den früheren Beschluß des löblichen Gemeinderates wegen Ausmittlung eines geeigneten Jahrmarktsplatzes beharren zu sollen, weil die geltendgemachten Nachtheile einzelner Gastwirte am Stadtplatze die öffentlichen Rücksichten nicht beeinflußen können. Es möge daher bei Abhaltung des nächsten Jahrmarktes erhoben werden, welcher Flächenraum zur Aufstellung der bisherigen Buden und Krämerstände erforderlich sei, damit das gewählte Comitee zur Ermittlung eines neuen Marktplatzes für Steyr eine Basis erhalte. Der Bericht des Comitees werde mit nächstem gewärtiget. Gemeinderat Leopold Huber spricht sich gegen die gänzliche Auflassung des Jahrmarktes, sowie auch gegen dessen Beseitigung vom Stadtplatze aus, nachdem durch eine solche Maßregel der Gemeinde in zweifacher Richtung geschädigt würde; das einemal verliere sie an dem Jahrmarktgefälle,
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