stützt werden, weil dem löblichen Gemeinde- rate die alleinige Berechtigung zur gänzlichen Auflassung der privilegirten Jahrmärkte nicht zustehe, und anderseits durch die angestreb- te Verlegung der Jahrmarktsbuden vom Stadt- platze die begründeten Bedenken des Han- delsgremiums wegen Feuergefährlichkeit der Jahrmarktsbuden im Weichbilde der Stadt & Freihaltung der Passage daselbst beseitigt wurden. Was die Vorstellung der hiesigen Wirthskommune anbelange, so glaube die Section auf den früheren Beschluß des löblichen Gemeinderates wegen Ausmittlung eines geeigneten Jahrmarktsplatzes beharren zu sollen, weil die geltendgemachten Nach- theile einzelner Gastwirte am Stadtplatze die öffentlichen Rücksichten nicht beeinflußen können. Es möge daher bei Abhaltung des näch- sten Jahrmarktes erhoben werden, welcher Flächenraum zur Aufstellung der bisherigen Buden und Krämerstände erforderlich sei, da- mit das gewählte Comitee zur Ermittlung ei- nes neuen Marktplatzes für Steyr eine Ba- sis erhalte. Der Bericht des Comitees werde mit nächstem gewärtiget. Gemeinderat Leopold Huber spricht sich gegen die gänzliche Auflassung des Jahrmarktes, sowie auch gegen dessen Beseitigung vom Stadtplatze aus, nach- dem durch eine solche Maßregel der Gemeinde in zweifacher Richtung geschädigt würde; das eine- mal verliere sie an dem Jahrmarktgefälle,
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