Ratsprotokoll vom 10. Oktober 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 5. Oktober 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 5. October 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vize-Bürgermeister: Karl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Anton Mayr Mathias Perz Gustav Gschaider Franz Ploberger Franz Hofman Georg Pointner Karl Holub Josef Reder Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Tomitz Anton Landsiedl Wenzl Wenhart Samuel Mauß Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Begin der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittag. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit er- forderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitglie-

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 5. October 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vize-Bürgermeister: Karl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Anton Mayr Mathias Perz Gustav Gschaider Franz Ploberger Franz Hofman Georg Pointner Karl Holub Josef Reder Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Tomitz Anton Landsiedl Wenzl Wenhart Samuel Mauß Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Begin der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittag. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitglie-

dern und geht hierauf zur Tagesordnung über. 1. Mittheilungen Der Vorsitzende verliest a ein Schreiben des Vorstadt-Pfarramtes, mit welchem dasselbe zur Theilnahme an dem aus Anlaß des Namensfestes des Kaisers am 7. October Vormittag 8 Uhr in dieser Kirche stattfindenden Festgottesdienstes einladet. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 10237. b. Eine Zuschrift der Direction der Gasfabrik, in welcher dieselbe erklärt, die in der letzten Gemeinderatssitzung beschloßene Gaseinrichtung im Realschulgebäude mit Rücksicht auf den humanitären Zweck unentgeltlich herzustellen. Wird mit Beifall zur Kenntnis genommen und über Antrag des Vorsitzenden beschlossen, der Direction hiefür den schriftlichen Dank auszudrücken. – Z. 9687. 2. Comiteebericht wegen Vergebung der städtischen Gefälle. Gemeinderat Pointner verliest die Offertausschreibung vom 27. August 1877 und bemerkt, daß auf Grund derselben 5 Offerte eingelaufen seien, welche das Comitee unmittelbar vor der Sitzung eröffnet habe. Referent verliest sohin diese Offerte und zwar vom Herrn Franz Lavrenčič, eingelangt am 29. September mit einem Anbote von 14652 fl; vom Herrn Ludwig Weiß, eingelangt am selben Tage, mit einem Anbot von 14640 fl; vom Herrn Josef Pettenberger, eingelangt am 30. September mit einem Anbot von 14036 fl; vom Herrn Alois Freund, eingelangt am 1. Oktober, mit einem Anbot von 13036 fl und ein

dern und geht hierauf zur Tagesordnung über. 1. Mittheilungen Der Vorsitzende verliest a ein Schreiben des Vor- stadt-Pfarramtes, mit welchem dasselbe zur Theil- nahme an dem aus Anlaß des Namensfestes des Kaisers am 7. October Vormittag 8 Uhr in dieser Kirche stattfindenden Festgottesdienstes einladet. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 10237. b. Eine Zuschrift der Direction der Gasfabrik, in welcher dieselbe erklärt, die in der letzten Gemeinderatssitzung beschloßene Gaseinrichtung im Realschulgebäude mit Rücksicht auf den hu- manitären Zweck unentgeltlich herzustellen. Wird mit Beifall zur Kenntnis genommen und über Antrag des Vorsitzenden beschlossen, der Direction hiefür den schriftlichen Dank auszu- drücken. – Z. 9687. 2. Comiteebericht wegen Vergebung der städti- schen Gefälle. Gemeinderat Pointner verliest die Offertausschreibung vom 27. August 1877 und bemerkt, daß auf Grund derselben 5 Offerte eingelaufen seien, welche das Comitee unmittelbar vor der Sitzung eröffnet habe. Referent verliest sohin diese Offerte und zwar vom Herrn Franz Lavrenčič, eingelangt am 29. Sep- tember mit einem Anbote von 14652 fl; vom Herrn Ludwig Weiß, eingelangt am selben Tage, mit einem Anbot von 14640 fl; vom Herrn Josef Pettenberger, eingelangt am 30. September mit einem Anbot von 14036 fl; vom Herrn Alois Freund, eingelangt am 1. Oktober, mit einem Anbot von 13036 fl und ein

Nachtragsoffert vom Herrn Ludwig Weiß, eingelangt am 4. October 1877, womit derselbe zu seinem obi- gen Offerte noch weitere 1500 fl für die ausge- schriebenen städt. Gefälle für die Jahre 1878, 1879, 1880 bietet. Gemeinderat Ploberger, bemerkt, daß dieses letzte Offert zu spät eingelangt sei, und daher wohl kaum berücksichtigt werden könne; allerdings aber sei zu bedenken, daß es sich um eine Mehreinahme von 4500 fl für 3 Jahre handle, welche die Gemeinde nicht so leicht verschenken könne. Nachdem hierauf von mehreren Seiten die Ansicht dahin ausgesprochen werde, daß nach dem Wortlau- te des Nachtragsoffertes das Mehranbot pr 1500 fl sich auf alle 3 Jahre zusammen, und nicht auf jedes Jahr beziehe, bemerkt Referent, daß bei dem Umstande, als das Nachtragsoffert des Herrn Weiß nach Ablauf des mit Ende September fest- gesetzten Einreichungstermines eingebracht worden sei, nicht berücksichtigt werden könne, daher Herr Franz Lavrenčič als Meistbieter, der Ersteher der Gefälle sei. Der Antrag des Referenten wird einstimmig angenommen. – Z. 1041 & 10060. I. Section 3. & 4. Petition des Handelsgremiums um Auflassung der Jahrmärkte und Vorstellung der Wirthskom- mune gegen die Verlegung, eventuell Auflas- sung derselben. Gemeinderat Pointner verliest die Eingabe des Han- delsgremiums, mit welcher dasselbe zu folge ein-

Nachtragsoffert vom Herrn Ludwig Weiß, eingelangt am 4. October 1877, womit derselbe zu seinem obigen Offerte noch weitere 1500 fl für die ausgeschriebenen städt. Gefälle für die Jahre 1878, 1879, 1880 bietet. Gemeinderat Ploberger, bemerkt, daß dieses letzte Offert zu spät eingelangt sei, und daher wohl kaum berücksichtigt werden könne; allerdings aber sei zu bedenken, daß es sich um eine Mehreinahme von 4500 fl für 3 Jahre handle, welche die Gemeinde nicht so leicht verschenken könne. Nachdem hierauf von mehreren Seiten die Ansicht dahin ausgesprochen werde, daß nach dem Wortlaute des Nachtragsoffertes das Mehranbot pr 1500 fl sich auf alle 3 Jahre zusammen, und nicht auf jedes Jahr beziehe, bemerkt Referent, daß bei dem Umstande, als das Nachtragsoffert des Herrn Weiß nach Ablauf des mit Ende September festgesetzten Einreichungstermines eingebracht worden sei, nicht berücksichtigt werden könne, daher Herr Franz Lavrenčič als Meistbieter, der Ersteher der Gefälle sei. Der Antrag des Referenten wird einstimmig angenommen. – Z. 1041 & 10060. I. Section 3. & 4. Petition des Handelsgremiums um Auflassung der Jahrmärkte und Vorstellung der Wirthskommune gegen die Verlegung, eventuell Auflassung derselben. Gemeinderat Pointner verliest die Eingabe des Handelsgremiums, mit welcher dasselbe zu folge ein-

stimmigen Sitzungsbeschlußes vom 13. Juli d.J. unter Hinweis darauf, daß das Abhalten von Jahrmärkten in größeren Orten mit Rücksicht auf die geänderten Productions und Verkehrsverhältnisse überhaupt veraltet und überflüßig geworden, und ein Bedürfnis hiefür nicht mehr vorhanden sei, daß der Detailhandel der Kaufleute hiedurch leide, endlich daß die Aufstellung der Jahrmarktbuden am Stadtplatze eine eminente Feuergefahr in sich berge, das motivirte Ersuchen stellt, es möge beschlossen werden, daß die Abhaltung von Jahrmärkten in Steyr gänzlich aufzulassen sei. Sodann verliest Referent eine Eingabe der Vorstehung der Wirthskommune, mit welcher dieselbe das Ersuchen stellt, es möge von der gänzlichen Auflassung des Jahrmarktes und auch von der Verlegung desselben vom Stadtplatze Umgang genommen werden, und dieses damit begründet, daß durch eine solche Maßregel den auf Arbeit angewiesenen Geschäftsleuten ihr Erwerb gemindert wurde, daß eine Feuersgefahr oder eine Beengung der Passage mit Rücksicht auf die gemachten Erfahrungen nicht bedeutend sei, und daß hiedurch eine Entwertung der Realitäten und insbesonders eine Minderung der Einnahmen der Gasthäuser herbeigeführt werden würde. Nach Verlesung dieser Eingaben bemerkt Referent namens der Section, die von dem hierstädtischen HandelsGremium petitionirte gänzliche Auflassung der Jahrmärkte in Steyr könne aus dem Grunde nicht unter-

stimmigen Sitzungsbeschlußes vom 13. Juli d.J. un- ter Hinweis darauf, daß das Abhalten von Jahr- märkten in größeren Orten mit Rücksicht auf die geänderten Productions und Verkehrsverhält- nisse überhaupt veraltet und überflüßig ge- worden, und ein Bedürfnis hiefür nicht mehr vorhanden sei, daß der Detailhandel der Kaufleu- te hiedurch leide, endlich daß die Aufstellung der Jahrmarktbuden am Stadtplatze eine eminente Feuergefahr in sich berge, das motivirte Ersuchen stellt, es möge beschlossen werden, daß die Ab- haltung von Jahrmärkten in Steyr gänzlich aufzulassen sei. Sodann verliest Referent eine Eingabe der Vorstehung der Wirthskom- mune, mit welcher dieselbe das Ersuchen stellt, es möge von der gänzlichen Auflassung des Jahr- marktes und auch von der Verlegung desselben vom Stadtplatze Umgang genommen werden, und dieses damit begründet, daß durch eine solche Maßregel den auf Arbeit angewiesenen Ge- schäftsleuten ihr Erwerb gemindert wurde, daß eine Feuersgefahr oder eine Beengung der Passage mit Rücksicht auf die gemachten Er- fahrungen nicht bedeutend sei, und daß hiedurch eine Entwertung der Realitäten und insbeson- ders eine Minderung der Einnahmen der Gasthäuser herbeigeführt werden würde. Nach Verle- sung dieser Eingaben bemerkt Referent na- mens der Section, die von dem hierstädtischen Handels- Gremium petitionirte gänzliche Auflassung der Jahr- märkte in Steyr könne aus dem Grunde nicht unter-

stützt werden, weil dem löblichen Gemeinde- rate die alleinige Berechtigung zur gänzlichen Auflassung der privilegirten Jahrmärkte nicht zustehe, und anderseits durch die angestreb- te Verlegung der Jahrmarktsbuden vom Stadt- platze die begründeten Bedenken des Han- delsgremiums wegen Feuergefährlichkeit der Jahrmarktsbuden im Weichbilde der Stadt & Freihaltung der Passage daselbst beseitigt wurden. Was die Vorstellung der hiesigen Wirthskommune anbelange, so glaube die Section auf den früheren Beschluß des löblichen Gemeinderates wegen Ausmittlung eines geeigneten Jahrmarktsplatzes beharren zu sollen, weil die geltendgemachten Nach- theile einzelner Gastwirte am Stadtplatze die öffentlichen Rücksichten nicht beeinflußen können. Es möge daher bei Abhaltung des näch- sten Jahrmarktes erhoben werden, welcher Flächenraum zur Aufstellung der bisherigen Buden und Krämerstände erforderlich sei, da- mit das gewählte Comitee zur Ermittlung ei- nes neuen Marktplatzes für Steyr eine Ba- sis erhalte. Der Bericht des Comitees werde mit nächstem gewärtiget. Gemeinderat Leopold Huber spricht sich gegen die gänzliche Auflassung des Jahrmarktes, sowie auch gegen dessen Beseitigung vom Stadtplatze aus, nach- dem durch eine solche Maßregel der Gemeinde in zweifacher Richtung geschädigt würde; das eine- mal verliere sie an dem Jahrmarktgefälle,

stützt werden, weil dem löblichen Gemeinderate die alleinige Berechtigung zur gänzlichen Auflassung der privilegirten Jahrmärkte nicht zustehe, und anderseits durch die angestrebte Verlegung der Jahrmarktsbuden vom Stadtplatze die begründeten Bedenken des Handelsgremiums wegen Feuergefährlichkeit der Jahrmarktsbuden im Weichbilde der Stadt & Freihaltung der Passage daselbst beseitigt wurden. Was die Vorstellung der hiesigen Wirthskommune anbelange, so glaube die Section auf den früheren Beschluß des löblichen Gemeinderates wegen Ausmittlung eines geeigneten Jahrmarktsplatzes beharren zu sollen, weil die geltendgemachten Nachtheile einzelner Gastwirte am Stadtplatze die öffentlichen Rücksichten nicht beeinflußen können. Es möge daher bei Abhaltung des nächsten Jahrmarktes erhoben werden, welcher Flächenraum zur Aufstellung der bisherigen Buden und Krämerstände erforderlich sei, damit das gewählte Comitee zur Ermittlung eines neuen Marktplatzes für Steyr eine Basis erhalte. Der Bericht des Comitees werde mit nächstem gewärtiget. Gemeinderat Leopold Huber spricht sich gegen die gänzliche Auflassung des Jahrmarktes, sowie auch gegen dessen Beseitigung vom Stadtplatze aus, nachdem durch eine solche Maßregel der Gemeinde in zweifacher Richtung geschädigt würde; das einemal verliere sie an dem Jahrmarktgefälle,

welches gegenwärtig sich auf circa 1000 fl belaufe und dann müße man für den hiefür zu bestimmenden neuen Platz selbst zahlen; auch die Wirthe würden durch einen solchen Beschluß empfindlich geschädiget, was um so mehr zu berücksichtigen sei, als denselben ohnehin wegen der von der Oberbehörde verfügten Gleichstellung der Verzehrungssteuer Zuschläge für Wein und Bier wahrscheinlich eine Erhöhung derselben in Aussicht stehe. Hingegen sei er für Beschaffung eines Platzes zum Zwecke der Aufstellung der kleinen Standel, der Schaubuden und für eventuelle Abhaltung eines Volksfestes, weil die Gemeinde gegenwärtig nicht im Besitze eines solchen Platzes sei, während das Bedürfnis hienach ein dringendes wäre. Gemeinderat Mayr bemerkt, daß durch den vorliegenden Sectionsantrag keineswegs die Aufhebung des Jahrmarktes respective dessen Verlegung vom Stadtplatze ausgesprochen sei, es wurde das Comité nur angewiesen, einen anderen Platz hiefür ausfindig zumachen, was bei dem Umstande, als die besten Plätze für die Gemeinde verloren seien, ohnehin schwer wäre; allerdings würde eine Verlegung des Jahrmarktes vom Stadtplatze einer Auflassung desselben ziemlich gleichkommen, weil ein so günstiger Platz kaum zu finden sein dürfte. Gemeinderat Tomitz erklärt gegen die Aufhebung des Marktes und der Ansicht zu sein,

welches gegenwärtig sich auf circa 1000 fl belaufe und dann müße man für den hiefür zu bestimmenden neuen Platz selbst zahlen; auch die Wirthe würden durch einen solchen Beschluß empfindlich geschädiget, was um so mehr zu be- rücksichtigen sei, als denselben ohnehin wegen der von der Oberbehörde verfügten Gleichstellung der Verzehrungssteuer Zuschläge für Wein und Bier wahrscheinlich eine Erhöhung derselben in Aussicht stehe. Hingegen sei er für Beschaf- fung eines Platzes zum Zwecke der Aufstel- lung der kleinen Standel, der Schaubuden und für eventuelle Abhaltung eines Volks- festes, weil die Gemeinde gegenwärtig nicht im Besitze eines solchen Platzes sei, wäh- rend das Bedürfnis hienach ein dringendes wäre. Gemeinderat Mayr bemerkt, daß durch den vorliegenden Sectionsantrag keineswegs die Aufhebung des Jahrmarktes respective dessen Verlegung vom Stadtplatze ausge- sprochen sei, es wurde das Comité nur an- gewiesen, einen anderen Platz hiefür ausfindig zumachen, was bei dem Umstande, als die besten Plätze für die Gemeinde verloren seien, ohnehin schwer wäre; allerdings würde eine Verlegung des Jahr- marktes vom Stadtplatze einer Auflassung desselben ziemlich gleichkommen, weil ein so günstiger Platz kaum zu finden sein dürfte. Gemeinderat Tomitz erklärt gegen die Aufhe- bung des Marktes und der Ansicht zu sein,

daß derselbe am Stadtplatze verbleiben solle. Hinge- gen wäre für die Aufstellung der Schaubuden und dergleichen ein Platz zu aquiriren und hält hiefür das Seidlfeld für sehr zweckmäßig; er habe sich daher mit der Besitzerin derselben ins Einvernehmen gesetzt und würde hienach für Pachtung dieses Geldes ein jähr- licher Pachtschilling von 150 fl von derselben verlangt. Aus Vorsorge habe er der Besitzerin ein Ungeld ge- geben und erkläre hiemit, sofort von seinem Rechte auf Pachtung dieses Feldes zu Gunsten der Gemeinde, wenn selbe hierauf reflectire, zurück- treten zu wollen. Dieses Feld liege auf einem günstigen Posten und dürfte es sich auch für das Volksfest eignen, wenn das hinter dem Betriebs- direktionsgebäude liegende Feld zu dessen Abhal- tung von dem Eigenthümer vielleicht überlassen würde. Gemeinderat Ploberger spricht sich gegen eine Pach- tung dieses Feldes aus, weil dasselbe für Bauplät- ze bestimmt sei, daher der Gemeinde jedenfalls nur ein provisorisches Verfügungsrecht hierüber von der Besitzerin eingeräumt werden würde. Referent bemerkt, daß es sich heute nicht Be- stimmung eines Platzes handle, worüber erst das diesfalls eingesetzte Comitee zu berichten habe; dermalen soll nur erhoben werden, wie viel Flächenraum gegenwärtig für Aufstellung der Jahrmarktbuden und Krämerstände be- nötigt werde. Erst auf Grund dieser Erhebung könne ein Beschluß gefaßt werden, und es werde sich dann auch zeigen, ob das Seidlfeld groß genug sei. Der Grund, den Gemeinderat

daß derselbe am Stadtplatze verbleiben solle. Hingegen wäre für die Aufstellung der Schaubuden und dergleichen ein Platz zu aquiriren und hält hiefür das Seidlfeld für sehr zweckmäßig; er habe sich daher mit der Besitzerin derselben ins Einvernehmen gesetzt und würde hienach für Pachtung dieses Geldes ein jährlicher Pachtschilling von 150 fl von derselben verlangt. Aus Vorsorge habe er der Besitzerin ein Ungeld gegeben und erkläre hiemit, sofort von seinem Rechte auf Pachtung dieses Feldes zu Gunsten der Gemeinde, wenn selbe hierauf reflectire, zurücktreten zu wollen. Dieses Feld liege auf einem günstigen Posten und dürfte es sich auch für das Volksfest eignen, wenn das hinter dem Betriebsdirektionsgebäude liegende Feld zu dessen Abhaltung von dem Eigenthümer vielleicht überlassen würde. Gemeinderat Ploberger spricht sich gegen eine Pachtung dieses Feldes aus, weil dasselbe für Bauplätze bestimmt sei, daher der Gemeinde jedenfalls nur ein provisorisches Verfügungsrecht hierüber von der Besitzerin eingeräumt werden würde. Referent bemerkt, daß es sich heute nicht Bestimmung eines Platzes handle, worüber erst das diesfalls eingesetzte Comitee zu berichten habe; dermalen soll nur erhoben werden, wie viel Flächenraum gegenwärtig für Aufstellung der Jahrmarktbuden und Krämerstände benötigt werde. Erst auf Grund dieser Erhebung könne ein Beschluß gefaßt werden, und es werde sich dann auch zeigen, ob das Seidlfeld groß genug sei. Der Grund, den Gemeinderat

Leopold Huber geltend gemacht habe, daß die Gemeinde einen pecuniären Entgang durch Verlegung des Marktes habe, könne er nicht für richtig anschauen, weil das Markt und StandelGefälle ja auch auf dem neuen Platze eingehoben werden würde. Gemeinderat Franz v. Jäger macht geltend, daß der Marktbesuch jedenfalls abnehmen werde, wenn der Platz, auf dem der Markt abgehalten würde, ein ungünstiger sei. Gemeinderat Perz macht aufmerksam, daß, wenn bei der jetzigen Aufstellung der Jahrmarkthütten heute ein Brandunglück entstehe, die ganze Schuld die Gemeindevertretung treffe, und ein solches Unglück könne nur zu leicht eintreten. Gemeinderat Mayr entgegnet hierauf, daß gerade in dieser Beziehung der Stadtplatz günstig sei, da sich auf demselben das Feuerwehrdepot mit der Bereitschaft befinde und auch die Enns in der unmittelbaren Nähe sei. Gemeinderat Maus erwiedert, daß im Falle ein Wind hersche und ein Brand ausbreche, Feuerwehrdepot, Bereitschaft und die Nähe des Wassers umsonst sei. Vier Bürgermeister Edelbauer weist auf das Beispiel von Salzburg hin, auch dort sei, als der Markt vom Hauptplatz auf den Mirabell-Platz verlegt worden sei, anfangs geklagt worden; als aber dann der dem gerade zur Marktzeit gebrannt habe,

Leopold Huber geltend gemacht habe, daß die Ge- meinde einen pecuniären Entgang durch Ver- legung des Marktes habe, könne er nicht für richtig anschauen, weil das Markt und Standel- Gefälle ja auch auf dem neuen Platze einge- hoben werden würde. Gemeinderat Franz v. Jäger macht geltend, daß der Marktbesuch jedenfalls abnehmen werde, wenn der Platz, auf dem der Markt abgehalten würde, ein ungünstiger sei. Gemeinderat Perz macht aufmerksam, daß, wenn bei der jetzigen Aufstellung der Jahr- markthütten heute ein Brandunglück ent- stehe, die ganze Schuld die Gemeindever- tretung treffe, und ein solches Unglück könne nur zu leicht eintreten. Gemeinderat Mayr entgegnet hierauf, daß gerade in dieser Beziehung der Stadtplatz günstig sei, da sich auf demselben das Feu- erwehrdepot mit der Bereitschaft befinde und auch die Enns in der unmittelbaren Nähe sei. Gemeinderat Maus erwiedert, daß im Falle ein Wind hersche und ein Brand ausbreche, Feuerwehrdepot, Bereitschaft und die Nähe des Wassers umsonst sei. Vier Bürgermeister Edelbauer weist auf das Beispiel von Salzburg hin, auch dort sei, als der Markt vom Hauptplatz auf den Mirabell-Platz verlegt worden sei, anfangs geklagt worden; als aber dann der dem gerade zur Marktzeit gebrannt habe,

und hierdurch im Falle der früheren Aufstellung der Markt- hütten die allerhöchste Gefahr für die Stadt gewesen wäre, sei man allgemein froh gewesen, daß die Verlegung statt gefunden habe. Auch Steyr habe keinen Freibrief gegen einen Brand, in welchem Falle dann die ganze Verantwortung die Gemein- devertretung treffe. Gemeinderat Leopold Huber bemerkt, daß auch in Ennsdorf Häuser seien, welche man gewiß auch nicht schädigen wolle. Gemeinderat Holub bemerkt, daß heute die ganze Debatte überflüßig sei, denn wenn beispiels- weise das Comitee keinen geeigneten Platz ausfindig mache, so habe es ohnehin von selbst mit der Aufstellung der Markthütten am Stadt- platze sein Verbleiben. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß im Prinzip über die Angelegenheit ohnehin schon ent- schieden sei, nachdem in der letzten Gemeinderats- Sitzung der Sectionsantrag, welcher sich für Verle- gung des Jahrmarktes ausgesprochen habe, ac- zeptirt worden sei. Gemeinderat Leopold Huber verwahrt sich dagegen, daß mit der damaligen und mit der heutigen Abstim- mung über die Entfernung des Jahrmarktes vom Stadtplatze entgiltig entschieden sei. Der Vorsitzende verliest hienach zur Richtigstellung den Passus aus dem Protokolle über die Gemeinde- ratssitzung vom 14. September 1877, welcher lautet: „Hiezu bemerkt Referent, daß der angeregte Übel- stand wegen Aufstellung der Krämerstände und

und hierdurch im Falle der früheren Aufstellung der Markthütten die allerhöchste Gefahr für die Stadt gewesen wäre, sei man allgemein froh gewesen, daß die Verlegung statt gefunden habe. Auch Steyr habe keinen Freibrief gegen einen Brand, in welchem Falle dann die ganze Verantwortung die Gemeindevertretung treffe. Gemeinderat Leopold Huber bemerkt, daß auch in Ennsdorf Häuser seien, welche man gewiß auch nicht schädigen wolle. Gemeinderat Holub bemerkt, daß heute die ganze Debatte überflüßig sei, denn wenn beispielsweise das Comitee keinen geeigneten Platz ausfindig mache, so habe es ohnehin von selbst mit der Aufstellung der Markthütten am Stadtplatze sein Verbleiben. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß im Prinzip über die Angelegenheit ohnehin schon entschieden sei, nachdem in der letzten GemeinderatsSitzung der Sectionsantrag, welcher sich für Verlegung des Jahrmarktes ausgesprochen habe, aczeptirt worden sei. Gemeinderat Leopold Huber verwahrt sich dagegen, daß mit der damaligen und mit der heutigen Abstimmung über die Entfernung des Jahrmarktes vom Stadtplatze entgiltig entschieden sei. Der Vorsitzende verliest hienach zur Richtigstellung den Passus aus dem Protokolle über die Gemeinderatssitzung vom 14. September 1877, welcher lautet: „Hiezu bemerkt Referent, daß der angeregte Übelstand wegen Aufstellung der Krämerstände und

Schaubuden an dem hiesigen Platze, ferner die Aufstellung der Jahrmarksbuden am Stadtplatze volle Beachtung und sofortige Ermittlung einer Abhilfe verdiene. Der löbliche Gemeinderat wolle daher schlüßig werden, durch Pacht oder Ankauf eines geeigneten Grundes für beide Zwecke Abhilfe zu schaffen, und die Beseitigung der Buden vom Stadtplatze aus Feuer- & Straßenpolizeilichen Rücksichten bewerkstelligen zu helfen. Nachdem der Ankauf der Ennsleitengründe seinerzeit durch die Gemeinde versäumt worden sei, so wolle der löbliche Gemeinderat ein Comitee bestellen, welches zu diesem Zwecke Umschau halte, und über den Erfolg geeigneter Zeit Bericht erstatte. Von dem hierortigen Handels-Gremium sei eine Petition wegen gänzlicher Auflassung der hiesigen Jahrmärkte eingelangt, welche einer späteren Mittheilung vorbehalten bleibe, weil sie nicht auf der Tagesordnung erscheine. Für den nächsten Markt müssen die bisherigen Plätze ausreichen. Der Vorsitzende bemerkt, daß über seine Bitte Herr Josef Werndl sich bereit erklärt habe, für diesmal den Platz auf dem Hallerfelde längs der Christkindlstrasse noch zur Verfügung zu stellen. Gemeinderat Reder empfiehlt den Sectionsantrag zur Annahme und wünscht die sofortige Vornahme der Wahl des Comitees. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen und werden als Mitglieder des Comitees

Schaubuden an dem hiesigen Platze, ferner die Auf- stellung der Jahrmarksbuden am Stadtplatze volle Beachtung und sofortige Ermittlung einer Abhilfe verdiene. Der löbliche Gemeinderat wolle daher schlüßig werden, durch Pacht oder Ankauf eines geeigneten Grundes für beide Zwecke Ab- hilfe zu schaffen, und die Beseitigung der Buden vom Stadtplatze aus Feuer- & Straßenpolizeilichen Rücksichten bewerkstelligen zu helfen. Nachdem der Ankauf der Ennsleitengründe sei- nerzeit durch die Gemeinde versäumt wor- den sei, so wolle der löbliche Gemeinderat ein Comitee bestellen, welches zu diesem Zwecke Umschau halte, und über den Erfolg geeigne- ter Zeit Bericht erstatte. Von dem hierortigen Handels-Gremium sei eine Petition wegen gänzlicher Auflassung der hiesigen Jahrmärkte eingelangt, welche einer späteren Mittheilung vorbehalten blei- be, weil sie nicht auf der Tagesordnung erscheine. Für den nächsten Markt müssen die bisherigen Plätze ausreichen. Der Vorsitzende bemerkt, daß über seine Bitte Herr Josef Werndl sich bereit erklärt habe, für diesmal den Platz auf dem Hallerfelde längs der Christkindlstrasse noch zur Verfügung zu stellen. Gemeinderat Reder empfiehlt den Sectionsantrag zur Annahme und wünscht die sofortige Vornahme der Wahl des Comitees. Der Antrag der Section wird einstimmig ange- nommen und werden als Mitglieder des Comitees

der Bürgermeister, die beiden Obmänner der Finanz- und Bausection gewählt. – Z. 9352.“ Der Vorsitzende konstatirt hiezu, daß das Protokoll vom Gemeinderate Leopold Huber & Perz verifi- zirt und unterfertigt worden sei. Gemeinderat Leopold Huber entgegnet darauf, daß eine Debatte wegen Beseitigung des Jahrmarktes vom Stadtplatze nicht stattgefunden habe, und daher mit diesem Sectionsantrage diese Verlegung kei- neswegs beschlossen sei; er sei mit dem heutigen Sections-Antrage im allgemeinen einverstanden, wünsche aber den Zusatz, daß über die Frage der Verlegung des Jahrmarktes vom Stadtplatze erst nach erfolgter Ausmittlung eines Platzes durch das Comitee ein definitiver Beschluß zu fassen sei. Gemeinderat Anton von Jaeger erklärt sich mit die- ser Ansicht des Gemeinderates Leopold Huber ein- verstanden. Gemeinderat Perz konstatirt die Richtigkeit des verlesenen Sitzungsprotokolles. Gemeinderat Mauß erinnert, daß die ganze Debatte überflüßig sei und man warten solle, bis der Antrag des Comitees vorliegen würde. Gemeinderat Pointner bemerkt, es sei eine That- sache, daß im Gemeinderate zwei Partheien sich gegenüberstünden, die eine wünsche die Ent- fernung des Jahrmarktes vom Stadtplatze, die an- dere dessen Belassung daselbst; darum handle es sich aber heute gar nicht, sondern werde hierüber erst dann eine Entscheidung zu fällen sein, wenn von Seite des Comitees der Antrag wegen Ausmittlung

der Bürgermeister, die beiden Obmänner der Finanzund Bausection gewählt. – Z. 9352.“ Der Vorsitzende konstatirt hiezu, daß das Protokoll vom Gemeinderate Leopold Huber & Perz verifizirt und unterfertigt worden sei. Gemeinderat Leopold Huber entgegnet darauf, daß eine Debatte wegen Beseitigung des Jahrmarktes vom Stadtplatze nicht stattgefunden habe, und daher mit diesem Sectionsantrage diese Verlegung keineswegs beschlossen sei; er sei mit dem heutigen Sections-Antrage im allgemeinen einverstanden, wünsche aber den Zusatz, daß über die Frage der Verlegung des Jahrmarktes vom Stadtplatze erst nach erfolgter Ausmittlung eines Platzes durch das Comitee ein definitiver Beschluß zu fassen sei. Gemeinderat Anton von Jaeger erklärt sich mit dieser Ansicht des Gemeinderates Leopold Huber einverstanden. Gemeinderat Perz konstatirt die Richtigkeit des verlesenen Sitzungsprotokolles. Gemeinderat Mauß erinnert, daß die ganze Debatte überflüßig sei und man warten solle, bis der Antrag des Comitees vorliegen würde. Gemeinderat Pointner bemerkt, es sei eine Thatsache, daß im Gemeinderate zwei Partheien sich gegenüberstünden, die eine wünsche die Entfernung des Jahrmarktes vom Stadtplatze, die andere dessen Belassung daselbst; darum handle es sich aber heute gar nicht, sondern werde hierüber erst dann eine Entscheidung zu fällen sein, wenn von Seite des Comitees der Antrag wegen Ausmittlung

eines Platzes vorliege; er befürwortet daher die Annahme der Sections Anträge. Gemeinderat Tomiz stellt den direkten Antrag, der Gemeinderat wolle den Markt wie jetzt auf dem Stadtplatze belassen und zur Aufstellung der Stände, Schaubuden und dergleichen das Seidlfeld an der Bahnhofstrasse in Pacht nehmen. Der Pacht betrage jährlich 150 fl, und habe er zur Vorsorge das Feld einstweilen für sich gegen Angabe in Pacht genommen, trete aber sofort, wenn der Gemeinderat darauf reflectirt, zurück, wonach der Gemeinderat das Pachtverhältnis mit Frau Seifert selbst abschließen könne. Gemeinderat Holub glaubt, daß die Gemeinde bei dem Umstande, als dieser Grund verkäuflich und für Bauplätze bestimmt sei, sich auf eine Pachtung desselben nicht einlassen könne. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Antrag des Gemeinderates Tomitz sich nicht zur heutigen Abstimmung eigne, denn die Pachtung eines Grundes zum Zwecke der Aufstellung von Marktbuden stehe nicht auf der heutigen Tagesordnung; er werde daher, wenn kein Gegenantrag eingebracht werde, zuerst den Antrag der Section zur Abstimmung bringen und wenn Gemeinderat Leopold Huber es durchaus wünsche, auch über seinen Zusatzantrag abstimmen lassen, obwohl derselbe ohnehin im SectionsAntrage enthalten sei. Der Vorsitzende bringt sodann den Sections-Antrag getrennt zur Abstimmung und wird der erste Theil des Antrages

eines Platzes vorliege; er befürwortet daher die Annahme der Sec- tions Anträge. Gemeinderat Tomiz stellt den direkten An- trag, der Gemeinderat wolle den Markt wie jetzt auf dem Stadtplatze belassen und zur Aufstellung der Stände, Schaubuden und dergleichen das Seidl- feld an der Bahnhofstrasse in Pacht nehmen. Der Pacht betrage jährlich 150 fl, und habe er zur Vorsorge das Feld einstweilen für sich gegen An- gabe in Pacht genommen, trete aber sofort, wenn der Gemeinderat darauf reflectirt, zurück, wonach der Gemeinderat das Pachtver- hältnis mit Frau Seifert selbst abschließen könne. Gemeinderat Holub glaubt, daß die Gemeinde bei dem Umstande, als dieser Grund verkäuflich und für Bau- plätze bestimmt sei, sich auf eine Pachtung desselben nicht einlassen könne. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Antrag des Gemein- derates Tomitz sich nicht zur heutigen Abstimmung eigne, denn die Pachtung eines Grundes zum Zwecke der Aufstellung von Marktbuden stehe nicht auf der heutigen Tagesordnung; er werde daher, wenn kein Gegenantrag eingebracht werde, zuerst den Antrag der Section zur Abstimmung bringen und wenn Gemeinderat Leopold Huber es durchaus wünsche, auch über seinen Zusatzantrag abstim- men lassen, obwohl derselbe ohnehin im Sections- Antrage enthalten sei. Der Vorsitzende bringt so- dann den Sections-Antrag getrennt zur Abstim- mung und wird der erste Theil des Antrages

wegen Abweisung der Eingabe des Handelsgre- miums einstimmig zum Beschluß erhoben. Sohin ersucht der Vorsitzende den Referenten, den zweiten Theil dieses Antrages nochmals zur Ver- lesung zu bringen und wird derselbe, nemlich angefangen vom Passus, was die Vorstellung der hiesigen Wirthskommune anbelangt bis zum Schlusse bei Probe & Gegenprobe mit 11 gegen 8 Stimmen zum Be- schluß erhoben. – Z. 9376 u. 10056. 5. & 6. Eingabe wegen Rückverlegung des Hornvieh- marktes nach Reichenschwall und Gegenpetition. Gemeinderat Pointner giebt den Inhalt des Ge- meinderatsbeschlusses vom 1. Dezember 1876, mit welchem zur Behebung vieler Unzukömmlichkeiten die Verlegung des Hornviehmarktes von Reichen- schwall nach Wieserfeld verfügt wurde, bekannt, verließ sohin eine von 30 Partheien, darunter Hausbesitzer und Geschäftsleute vom Grünmarkt gemachte Eingabe, womit dargestellt wird, daß mit dieser Verlegung weder Viehkäufer noch Verkäu- fer einverstanden seien, daß der Viehmarkt am Wieserfeldplatze von den Viehhändlern wegen der weiten Entfernung und der engen Passage dahin überhaupt nicht besucht werde, und daß die Wirthe und Kaufleute am Grünmarkt durch diese Ver- legung eine empfindliche Schädigung erleiden, da- her dieselben die Bitte stellen, es wolle das Nöthi- ge eingeleitet werden, daß der Wochen-Horn- Viehmarkt wieder auf den alten Platz nach Reichenschwall zurück verlegt werde. Darnach verliest Referent eine von 11 Hausbesitzern in Reichenschwall hingegen eingebrachte Gegenpeti- tion

wegen Abweisung der Eingabe des Handelsgremiums einstimmig zum Beschluß erhoben. Sohin ersucht der Vorsitzende den Referenten, den zweiten Theil dieses Antrages nochmals zur Verlesung zu bringen und wird derselbe, nemlich angefangen vom Passus, was die Vorstellung der hiesigen Wirthskommune anbelangt bis zum Schlusse bei Probe & Gegenprobe mit 11 gegen 8 Stimmen zum Beschluß erhoben. – Z. 9376 u. 10056. 5. & 6. Eingabe wegen Rückverlegung des Hornviehmarktes nach Reichenschwall und Gegenpetition. Gemeinderat Pointner giebt den Inhalt des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Dezember 1876, mit welchem zur Behebung vieler Unzukömmlichkeiten die Verlegung des Hornviehmarktes von Reichenschwall nach Wieserfeld verfügt wurde, bekannt, verließ sohin eine von 30 Partheien, darunter Hausbesitzer und Geschäftsleute vom Grünmarkt gemachte Eingabe, womit dargestellt wird, daß mit dieser Verlegung weder Viehkäufer noch Verkäufer einverstanden seien, daß der Viehmarkt am Wieserfeldplatze von den Viehhändlern wegen der weiten Entfernung und der engen Passage dahin überhaupt nicht besucht werde, und daß die Wirthe und Kaufleute am Grünmarkt durch diese Verlegung eine empfindliche Schädigung erleiden, daher dieselben die Bitte stellen, es wolle das Nöthige eingeleitet werden, daß der Wochen-HornViehmarkt wieder auf den alten Platz nach Reichenschwall zurück verlegt werde. Darnach verliest Referent eine von 11 Hausbesitzern in Reichenschwall hingegen eingebrachte Gegenpetition

in welcher dieselben um Aufrechthaltung des früheren Gemeinderatbeschlußes motivirt ersuchen. Referent bemerkt sohin, daß aus den beiden Petitionen der Geschäftsbesitzer in Grünmarkt und der Hausbesitzer im Reichenschwall hervorgehe, daß der Gemeinderat bei seinen Beschlüßen dem allseitigen Anforderungen seiner Mitbürger nie genügen könne, somit von Seite ein und desselben Gemeinderates füglich nicht verlangt werden könne, daß er einen im Jahre 1876 gefaßten Beschluß ohne Änderung der Sachlage im nächsten Jahre wieder aufheben solle; die Section beantrage daher die Aufrechthaltung des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Dezember 1876. Gemeinderat Reder stellt mit dem Bemerken, daß gegenwärtig die Viehhändler nach Wieserfeld factisch nicht hinausgehen, und um beiden Partheien gerecht zu werden, den Antrag, den Platz für den Hornviehmarkt auf den Platz nächst der Neuthorbrücke in Schönau, wo gegenwärtig der Schotterdepotplatz sei, zu verlegen, indem dieser Platz vollkommen passend gelegen und zweckmäßig sei und zu dem gedachten Zwecke durch eine einfache Planirung und Aufziehen von einigen Stangen mit ganz unbedeutenden Kosten hergerichtet werden könne; er bemerkt noch, daß, wie er bestimmt wisse, auch die Petenten vom Grünmarkt mit dieser Verlegung vollkommen einverstanden sein würden. Gemeinderat Ploberger spricht sich dahin aus,

in welcher dieselben um Aufrechthaltung des früheren Gemeinderatbeschlußes motivirt ersuchen. Referent bemerkt sohin, daß aus den beiden Pe- titionen der Geschäftsbesitzer in Grünmarkt und der Hausbesitzer im Reichenschwall hervor- gehe, daß der Gemeinderat bei seinen Beschlüßen dem allseitigen Anforderungen seiner Mit- bürger nie genügen könne, somit von Seite ein und desselben Gemeinderates füglich nicht verlangt werden könne, daß er einen im Jahre 1876 gefaßten Beschluß ohne Änderung der Sachlage im nächsten Jahre wieder aufheben solle; die Section beantrage daher die Aufrechthaltung des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Dezember 1876. Gemeinderat Reder stellt mit dem Bemerken, daß gegenwärtig die Viehhändler nach Wieserfeld factisch nicht hinausgehen, und um beiden Partheien gerecht zu werden, den Antrag, den Platz für den Hornviehmarkt auf den Platz nächst der Neuthorbrücke in Schönau, wo gegenwärtig der Schotterdepotplatz sei, zu verlegen, indem dieser Platz vollkommen passend gelegen und zweck- mäßig sei und zu dem gedachten Zwecke durch eine einfache Planirung und Aufziehen von ei- nigen Stangen mit ganz unbedeutenden Kosten hergerichtet werden könne; er bemerkt noch, daß, wie er bestimmt wisse, auch die Petenten vom Grünmarkt mit dieser Verlegung vollkom- men einverstanden sein würden. Gemeinderat Ploberger spricht sich dahin aus,

daß, wer überhaupt Vieh kaufen wolle, ebenso- gut nach Wieserfeld hinausgehen werde, als wo anders hin, nur solle die Verordnung wegen Abhaltung des Viehmarktes besser gehandhabt werden; denn gegenwärtig finde ein bedeuten- der Handel bei Herrn Aussermayr's Gasthaus statt; er spreche sich für Belassung des Viehmarktes in Wieserfeld um so mehr aus, als die Vorstädte ohne- hin gar keine derartigen Vortheile hätten. Gemeinderat Schachinger erklärt sich dem Antra- ge des Gemeinderates Reder anzuschließen. Gemeinderat Pointner bemerkt, daß sich vielleicht ein geeigneter Platz aquiriren ließe, wenn die Frage wegen Ausmittlung eines Platzes für den Jahrmarkt zur Besprechung komme, in welchem Sinne sich auch Gemeinderat Holub ausspricht, welcher glaubt, daß die Beschlußfas- sung bis dahin versagt werden könne. Gemeinderat Reder erklärt sich gegen eine Ver- tagung, weil die Angelegenheit eine dringende sei. Nachdem sich Referent noch gegen den Antrag des Gemeinderates Reder ausspricht, weil der von demselben vorgeschlagene Platz zum gedachten Zwecke jedenfalls zu klein sei, wird dieser Ge- genantrag des Gemeinderates Reder zur Ab- stimmung gebracht und mit 7 gegen 12 Stim- men verworfen; wornach der Sectionsantrag mit dem umgekehrten Stimmenverhältnis zum Beschluße erhoben wird. – Z. 9995 und 10103. (Gemeinderat Leopold Huber entfernt sich.)

daß, wer überhaupt Vieh kaufen wolle, ebensogut nach Wieserfeld hinausgehen werde, als wo anders hin, nur solle die Verordnung wegen Abhaltung des Viehmarktes besser gehandhabt werden; denn gegenwärtig finde ein bedeutender Handel bei Herrn Aussermayr's Gasthaus statt; er spreche sich für Belassung des Viehmarktes in Wieserfeld um so mehr aus, als die Vorstädte ohnehin gar keine derartigen Vortheile hätten. Gemeinderat Schachinger erklärt sich dem Antrage des Gemeinderates Reder anzuschließen. Gemeinderat Pointner bemerkt, daß sich vielleicht ein geeigneter Platz aquiriren ließe, wenn die Frage wegen Ausmittlung eines Platzes für den Jahrmarkt zur Besprechung komme, in welchem Sinne sich auch Gemeinderat Holub ausspricht, welcher glaubt, daß die Beschlußfassung bis dahin versagt werden könne. Gemeinderat Reder erklärt sich gegen eine Vertagung, weil die Angelegenheit eine dringende sei. Nachdem sich Referent noch gegen den Antrag des Gemeinderates Reder ausspricht, weil der von demselben vorgeschlagene Platz zum gedachten Zwecke jedenfalls zu klein sei, wird dieser Gegenantrag des Gemeinderates Reder zur Abstimmung gebracht und mit 7 gegen 12 Stimmen verworfen; wornach der Sectionsantrag mit dem umgekehrten Stimmenverhältnis zum Beschluße erhoben wird. – Z. 9995 und 10103. (Gemeinderat Leopold Huber entfernt sich.)

7. Erlaß der k.k. Statthalterei pto Abgabe eines Gutachtens hinsichtlich der Ausdehnung des Gesetzes wegen Hintanhaltung der Trunkenheit. Referent verliest diesen Erlaß, mit welchem anläßlich einer vom Abgeordneten- und Herrenhaus gefaßten Resolution, es habe die Regierung nach Einvernehmung der Landtage in Erwägung zu ziehen, ob das Gesetz, womit Bestimmungen zur Hintanhaltung der Trunkenheit für Galizien und Bukowina getroffen wurden, nicht auch auf andere im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder auszudehnen sei, der Bürgermeister zur Abgabe eines Gutachtens aufgefordert wird, und stellt sohin namens der Section den Antrag, dieser Erlas sei dem Bürgermeister zur geeigneten Berichterstattung mit dem Bemerken rückzustellen, daß sich der löbl. Gemeinderat zur Abgabe einer Äußerung über eine Angelegenheit im übertragenen Wirkungskreise nicht für competent halte. Der Vorsitzende spricht seine Meinung dahin aus, daß es doch zweckmäßig sein dürfte, wenn der Gemeinderat sein Gutachten ausspreche, welches jedenfalls gewichtiger sei, als wenn er als einzelne Person dieses thue; er ersuche daher den Gemeinderat, seiner Ansicht hierüber Ausdruck zu geben. Gemeinderat Ploberger meint, daß der Gemeinderat keinen Grund habe, sich um ein ähnliches Gesetz zu bewerben, da es hier nicht so viele Betrunkene gebe.

7. Erlaß der k.k. Statthalterei pto Abgabe eines Gutachtens hinsichtlich der Ausdehnung des Geset- zes wegen Hintanhaltung der Trunkenheit. Referent verliest diesen Erlaß, mit welchem an- läßlich einer vom Abgeordneten- und Herren- haus gefaßten Resolution, es habe die Regie- rung nach Einvernehmung der Landtage in Erwä- gung zu ziehen, ob das Gesetz, womit Bestim- mungen zur Hintanhaltung der Trunkenheit für Galizien und Bukowina getroffen wurden, nicht auch auf andere im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder auszudehnen sei, der Bürgermeister zur Abgabe eines Gutachtens aufgefordert wird, und stellt sohin namens der Section den Antrag, dieser Erlas sei dem Bürgermeister zur geeigneten Berichterstat- tung mit dem Bemerken rückzustellen, daß sich der löbl. Gemeinderat zur Abgabe einer Äußerung über eine Angelegenheit im übertragenen Wirkungskreise nicht für com- petent halte. Der Vorsitzende spricht seine Meinung dahin aus, daß es doch zweckmäßig sein dürfte, wenn der Gemeinderat sein Gutachten ausspreche, wel- ches jedenfalls gewichtiger sei, als wenn er als einzel- ne Person dieses thue; er ersuche daher den Ge- meinderat, seiner Ansicht hierüber Ausdruck zu geben. Gemeinderat Ploberger meint, daß der Gemeinde- rat keinen Grund habe, sich um ein ähnliches Gesetz zu bewerben, da es hier nicht so viele Betrunkene gebe.

Gemeinderat Wenhart stellt die Frage, ob die Victu- alienhändler berechtigt seien, Brantwein auszu- schenken, welche der Vorsitzende dahin beant- wortet, daß nur diejenigen hiezu berechtigt seien, welche die Conzession zu diesem Ausschan- ke besitzen. Gemeinderat Mayr glaubt, daß man mit Rücksicht darauf, daß hier nicht so viele der Trunkenheit ergeben seien, hingegen noch nicht gesetzlich ein- zugreifen brauche. Gemeinderat Pointner befürwortet den Sec- tions-Antrag, da mit dem Statthalterei Erlasse blos der Bürgermeister und nicht der Gemein- derat um sein Gutachten gefragt sei. Gemeinderat Wenhart bemerkt, daß mit Rücksicht auf den ausdrücklichen Wunsch des Bür- germeisters um Abgabe eines Gutachtens der Gemeinderat sich dahin aussprechen möge, daß er ein Gesetz, wie das gedachte für Steyr nicht nothwendig halte. Gemeinderat Gschaider weist darauf hin, daß der Gemeinderat wohl nicht so in der Lage sei, ein Gutachten abzugeben, wie das Amt welchen allein die vorkommenden Fälle näher bekannt seien. Gemeinderat Perz erklärt sich der Ansicht des Gemein- derates Wenhart anzuschließen und weist dar- auf hin, daß sich in Mähren und Schlesien einige Bezirke gegen die Ausdehnung des fraglichen Geset- welches nur für Galizien und Bukowina berechnet sei zes ausgesprochen hätten. Gemeinderat Mauß stellt den bestimmten Antrag, es möge auf den Wunsch des Bürgermeisters wegen

Gemeinderat Wenhart stellt die Frage, ob die Victualienhändler berechtigt seien, Brantwein auszuschenken, welche der Vorsitzende dahin beantwortet, daß nur diejenigen hiezu berechtigt seien, welche die Conzession zu diesem Ausschanke besitzen. Gemeinderat Mayr glaubt, daß man mit Rücksicht darauf, daß hier nicht so viele der Trunkenheit ergeben seien, hingegen noch nicht gesetzlich einzugreifen brauche. Gemeinderat Pointner befürwortet den Sections-Antrag, da mit dem Statthalterei Erlasse blos der Bürgermeister und nicht der Gemeinderat um sein Gutachten gefragt sei. Gemeinderat Wenhart bemerkt, daß mit Rücksicht auf den ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters um Abgabe eines Gutachtens der Gemeinderat sich dahin aussprechen möge, daß er ein Gesetz, wie das gedachte für Steyr nicht nothwendig halte. Gemeinderat Gschaider weist darauf hin, daß der Gemeinderat wohl nicht so in der Lage sei, ein Gutachten abzugeben, wie das Amt welchen allein die vorkommenden Fälle näher bekannt seien. Gemeinderat Perz erklärt sich der Ansicht des Gemeinderates Wenhart anzuschließen und weist darauf hin, daß sich in Mähren und Schlesien einige Bezirke gegen die Ausdehnung des fraglichen Gesetwelches nur für Galizien und Bukowina berechnet sei zes ausgesprochen hätten. Gemeinderat Mauß stellt den bestimmten Antrag, es möge auf den Wunsch des Bürgermeisters wegen

Abgabe eines Gutachtens der Gemeinderat seine Ansicht dahin aussprechen, daß das fragliche Gesetz für unsere Gegend nicht nothwendig sei. Letzterer Antrag wird mit Majorität angenommen. – Z. 8994. 8. Amtsbericht wegen Anlage einer Bürgermatrik. Gemeinderat Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinderatssitzung vom 22. Dezember 1876 wurde der Vorschlag des Amtes wegen Anlage einer Bürger-Matrik angenommen und in Ausführung dieses Beschlußes sohin auf Grund der dem Amte bekannten Daten diese BürgerMatrik angefertigt. Dieselbe wurde dann laut Kundmachung vom 23. August 1877 Z. 7948 bis Ende September zur allgemeinen Einsicht und eventuellen Einbringung von Reklamationen aufgelegt, ohne daß während dieses Zeitraumes Reklamationen gegen dieselbe eingebracht worden wären. Das Amt beehrt sich demnach in Ausführung des Punktes 3 des zitirten Gemeinderatsbeschlußes, diese BürgerMatrik hiermit zur Genehmigung zu übereichen. Steyr, am 1. Oktober 1877. Leopold Anton Iglseder.“ Nach Bekanntgabe der diesfalls geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wornach bis zur Erlassung der neuen Gemeinde-Ordnung im Jahre 1850 alle Bürgerlich gewesen seien, welche ein bürgerliches Haus oder Gewerbe besessen haben, während seither nur

Abgabe eines Gutachtens der Gemeinderat sei- ne Ansicht dahin aussprechen, daß das fragliche Gesetz für unsere Gegend nicht noth- wendig sei. Letzterer Antrag wird mit Majorität ange- nommen. – Z. 8994. 8. Amtsbericht wegen Anlage einer Bürgerma- trik. Gemeinderat Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. In der Ge- meinderatssitzung vom 22. Dezember 1876 wur- de der Vorschlag des Amtes wegen Anlage einer Bürger-Matrik angenommen und in Aus- führung dieses Beschlußes sohin auf Grund der dem Amte bekannten Daten diese Bürger- Matrik angefertigt. Dieselbe wurde dann laut Kundmachung vom 23. August 1877 Z. 7948 bis Ende September zur allgemeinen Einsicht und eventuellen Einbringung von Reklamatio- nen aufgelegt, ohne daß während dieses Zeit- raumes Reklamationen gegen dieselbe ein- gebracht worden wären. Das Amt beehrt sich demnach in Ausführung des Punktes 3 des zi- tirten Gemeinderatsbeschlußes, diese Bürger- Matrik hiermit zur Genehmigung zu übereichen. Steyr, am 1. Oktober 1877. Leopold Anton Iglseder.“ Nach Bekanntgabe der diesfalls geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wornach bis zur Erlassung der neu- en Gemeinde-Ordnung im Jahre 1850 alle Bürger- lich gewesen seien, welche ein bürgerliches Haus oder Gewerbe besessen haben, während seither nur

mehr jene Bürger seien, welchen ausdrücklich das Bürgerrecht verliehen worden sei, und Verlesung der Bürger im letzteren Sinne aus der vorlie- genden Matrik stellt Referent namens der Section den Antrag, es sei die vorgelegte Bür- germatrik zur genehmigenden Kenntnis zu nehmen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 10090. 9. Petition mehrerer Hausbesitzer und Bewohner von Neu–Schönau um Vereinigung mit dem Stadtgebiete Steyr. Gemeinderat Pointner verliest diese Eingabe, wo- mit 37 Hausbesitzer und Inwohner von Neu- schönau, die motivirte Bitte stellen, die Ge- meinde Steyr möge die Scheidung von Neu- Schönau aus der Landgemeinde St. Ulrich und Einschließung derselben in den Stadtbe- zirk bewilligen und wegen der weiteren Genehmigung diese Eingabe dem ob. öster. Landtage unterbreiten, dieses Ersuchen damit begrün- dend, daß dieser Stadttheil früher ohnehin zur Stadt Steyr gehört habe, daß die Ausschließung der in Neu-Schönau wohnenden Schulkinder aus den städtischen Schulen und deren Einschulung nach St. Ulrich, welche wohl nur mehr eine Frage der Zeit sei, für die dort wohnenden Eltern die nachtheilig- sten Folgen herbeiführe, daß die polizeiliche Überwachung eine mangelhafte sei, während sie bei der Vereinigung mit dem Stadtgebiete viel leichter bewerkstelligt werden könnte, und daß weiters die Gemeinde St. Ulrich, weder für Herstellung noch Erhaltung der Wege, noch

mehr jene Bürger seien, welchen ausdrücklich das Bürgerrecht verliehen worden sei, und Verlesung der Bürger im letzteren Sinne aus der vorliegenden Matrik stellt Referent namens der Section den Antrag, es sei die vorgelegte Bürgermatrik zur genehmigenden Kenntnis zu nehmen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 10090. 9. Petition mehrerer Hausbesitzer und Bewohner von Neu–Schönau um Vereinigung mit dem Stadtgebiete Steyr. Gemeinderat Pointner verliest diese Eingabe, womit 37 Hausbesitzer und Inwohner von Neuschönau, die motivirte Bitte stellen, die Gemeinde Steyr möge die Scheidung von NeuSchönau aus der Landgemeinde St. Ulrich und Einschließung derselben in den Stadtbezirk bewilligen und wegen der weiteren Genehmigung diese Eingabe dem ob. öster. Landtage unterbreiten, dieses Ersuchen damit begründend, daß dieser Stadttheil früher ohnehin zur Stadt Steyr gehört habe, daß die Ausschließung der in Neu-Schönau wohnenden Schulkinder aus den städtischen Schulen und deren Einschulung nach St. Ulrich, welche wohl nur mehr eine Frage der Zeit sei, für die dort wohnenden Eltern die nachtheiligsten Folgen herbeiführe, daß die polizeiliche Überwachung eine mangelhafte sei, während sie bei der Vereinigung mit dem Stadtgebiete viel leichter bewerkstelligt werden könnte, und daß weiters die Gemeinde St. Ulrich, weder für Herstellung noch Erhaltung der Wege, noch

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