(G.R. Leopold Huber tritt gemäß § 67 G.St. ab) G.R. Pointer verliest dieses Gesuch mit welchem Herr Franz Jäger von Waldau un- ter Hinweis auf die seit 10 Jahren bestandene Mauthfreiheit für den je- weiligen Besitzer des Stiefvaterkellers um fernere Belassung dieser Freiheit und daher um Aufhebung des diesfäl- ligen Gemeinderatsbeschlußes vom 24. August d.J. wegen Entziehung die- ser Mauthfreiheit ersucht. Referent bemerkt hiezu, daß die von Herrn Franz Jäger v. Waldau nachgesuchte Mauth- befreiung von und zu seinem Keller in Jägerberg nicht berücksichtigt wer- den könne, weil der am 24. August 1877 gefaßte Gemeinderatsbeschluß die Grenzen der städtischen Mauten für die am 1. Jänner 1878 beginnende Pachtdauer bestimmt habe. Diese Be- stimmung sei gegenüber den Ge- brüdern v. Jäger um so gerechtfertigter, als dieselben die gesetzliche Entschädi- gung für die außer dem Stadt- gebiete Steyr abgesetzten Biere eben- falls in Anspruch nehmen. Es habe nämlich den Carl v. Jäger für das von ihm in seinem Keller zum Ausschank gebrachte Bier im Abfindungs- wege vom Gemeinderate eine Entschä- digung
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