pro 1878 oder blos die Neuberatung die- ses Gegenstandes bei der Präliminar- Beratung verstanden sei und bemerkt, nachdem die Sektion erklärt das Letztere zu beantragen, daß er überhaupt eine Kanalisirung der Bahnhofstrasse gegen- wärtig noch keineswegs für so not- wendig halte. Er bemerke auch eine ungleiche Behandlung dieses Gegen- standes mit der seinerzeit an- hängig gewesenen Frage der Kanali- sirung der Schweizergasse, wo man kein Gutachten des Stadtarztes einge- holt habe und wo der Kostenaufwand nur 400 fl betragen hätte, während er sich hierauf fast 5000 fl beziffere. In der Bahnhofstrasse handle es sich auch nur um 4 Häuser, für deren Wasserab- fluß ohnehin gesorgt sei, während es in der Schweizergasse denselben nicht habe; Senk- gruben habe man auch in anderen Stadt- teilen. Wenn die Bahnhofstrasse seiner Zeit ausgebaut würde, dann stünde die Frage anders, aber gegenwärtig halte er die Kanalisirung für keineswegs notwendig, daher er den Antrag stelle, von der Anlegung der Kanalisirung der Bahnhofstrasse bei der Präliminarberatung pro 1878 Umgang zu nehmen. G.R. Ploberger hält auch dafür, daß die Hausherren der Bahnhofstrasse noch einige
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