Nacht bewilligen wolle. G.R. Holub frägt, wohin der ausgehobene Dünger geführt worden sei, worauf G.R. Poberger erwiedert, daß Herr Viertel denselben ohnehin auf ein von ihm selbst gepachtetes Feld geführt habe. G.R. Reder erklärt mit dem SektionsAntrage nicht einverstanden zu sein, weil 7 fl für ein Paar Pferde pr Nacht ein zu hoher Betrag sei, Gesuchsteller den Dünger, ohnehin für sich selbst verwendet habe und die Angeführte Nichtanrechnung des Pferdeknechtes bei Legung seiner Rechnung seine eigene Schuld sei. Er sei daher für Aufrechthaltung des ursprünglichen Gemeinderatsbeschlußes. G.R. Pointner bemängelt es, daß nicht schon bei Bestellung des Fuhrwerkes mit Herrn Viertl ausgehandelt worden sei, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß Herr Viertl mit Vertrag zur Besorgung des gesammten Stadtfuhrwerkes mit Ausnahme der Vorspann verpflichtet und die Gebür mit 4 fl für ein Paar Pferde ausdrücklich festgesetzt sei. G.R. Dor. Hochhauser macht auf die Consequenzen aufmerksam, die sich aus einer Stattgebung dieser Vorstellung ergeben würden; wenn der
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