5. Amtsbricht, wegen Platzbestimmung für den Herbstjahrmarkt. G.R. Pointner verliest denselben, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat! Durch das Entstehen von neuen Wohnhäusern an der sogenannten Quergasse und den Bau der Villa des Herr Josef Wendl kann der bisher zur Aufstellung der Krammerstände und Schaubuden benutzte Platz wenigstens teilweise hiezu nicht mehr verwendet werden, daher das Amt das Ersuchen stellt, der löbliche Gemeinderat wolle mit Rücksicht auf den am 11. Oktober d.J. beginnenden Herbstjahrmarkt festsetzen, an welchem Platze diese Stände aufzustellen seien. Bei dieser Gelegenheit erlaubt sich das Amt in Folge der mannigfachen im Laufe der Zeit vernommenen Beschwerden aufmerksam zu machen daß die Aufstellung der Jahrmarktbuden am Stadtplatz aus feuer- u. strassenpolizeilichen Rücksichten bedenklich ist und daher zum mindesten eine prinzipielle Forderung der Frage, ob nicht eine Verlegung für die Zukunft in Aussicht zu nehmen wäre, sich empfehlen dürfte. Steyr, am 10. September 1877 L.A. Iglseder.“ Hiezu bemerkt Referent, daß der angeregte Übelstand wegen Aufstellung der Krämmerstände
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