Gemeinderat ihr früheres Petitum wiederholen. Hiezu bemerkt Referent daß von Seite der Gemeinde Vorstehung Steyr jede Einflußnahme auf die Beförderung der Haller Badegäste von der Bahnstation Steyr aus in solange gegenstandslos sei, als das Privatübereinkommen zwischen der Rudolfsbahn und dem k.k. Postmeister in Hall bestehe; auch könne die eingebrachte Beschwerde wegen ungeregelten Austritte aus der Bahnhofstation nur von Seite der Bahnverwaltung in Würdigung gezogen werden. Der eingebrachte Rekurs der hierortigen Fiaker entkräfte somit in keiner Weise die hieramtliche Entscheidung vom 22. August 1877 Z. 8037, und sei die Aufrechthaltung derselben mit Bezugnahme auf die vorliegende Äusserung der löblichen Betriebs-Direktion der k. priv. Kronprinz Rudolfsbahn somit auszusprechen. G.R. Ploberger bemerkt, er habe nie wahrgenommen, daß von Seite der Bediensteten des Haller Postmeisters eine Anpreisung der Fuhrwerke am Stationsplatze stattfinde, was auch vom Gemeinderat Dor. Hochhauser bestätigt wird, der auch erwähnt, daß sich der Aufstellungsplatz der Postwägen am Perrone überhaupt der Ingerenz der Gemeinde Vorstetung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2