Ratsprotokoll vom 14. September 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 14. September 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Ge- meinderates der Stadt Steyr am 4. September 1877 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Cammer. Der Vice Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Emil Göppl Ferdinand Gründler Mathias Perz Dor. Johann Hochhauser Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointner Josef Huber Josef Reder Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Anton Landsiedl Franz Tomitz Samuel Mauß Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde-Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung constatirt die Anwesenheit der zur Beschluß- fähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats Mitgliedern und geht hie- rauf zur Tagesordnung über. 1 Comité-Bericht über das Gesuch des Herrn Franz Jäger v. Waldau um Belassung der Mauth- Freiheit.

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 4. September 1877 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Cammer. Der Vice Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Emil Göppl Ferdinand Gründler Mathias Perz Dor. Johann Hochhauser Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointner Josef Huber Josef Reder Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Anton Landsiedl Franz Tomitz Samuel Mauß Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde-Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats Mitgliedern und geht hierauf zur Tagesordnung über. 1 Comité-Bericht über das Gesuch des Herrn Franz Jäger v. Waldau um Belassung der MauthFreiheit.

(G.R. Leopold Huber tritt gemäß § 67 G.St. ab) G.R. Pointer verliest dieses Gesuch mit welchem Herr Franz Jäger von Waldau unter Hinweis auf die seit 10 Jahren bestandene Mauthfreiheit für den jeweiligen Besitzer des Stiefvaterkellers um fernere Belassung dieser Freiheit und daher um Aufhebung des diesfälligen Gemeinderatsbeschlußes vom 24. August d.J. wegen Entziehung dieser Mauthfreiheit ersucht. Referent bemerkt hiezu, daß die von Herrn Franz Jäger v. Waldau nachgesuchte Mauthbefreiung von und zu seinem Keller in Jägerberg nicht berücksichtigt werden könne, weil der am 24. August 1877 gefaßte Gemeinderatsbeschluß die Grenzen der städtischen Mauten für die am 1. Jänner 1878 beginnende Pachtdauer bestimmt habe. Diese Bestimmung sei gegenüber den Gebrüdern v. Jäger um so gerechtfertigter, als dieselben die gesetzliche Entschädigung für die außer dem Stadtgebiete Steyr abgesetzten Biere ebenfalls in Anspruch nehmen. Es habe nämlich den Carl v. Jäger für das von ihm in seinem Keller zum Ausschank gebrachte Bier im Abfindungswege vom Gemeinderate eine Entschädigung

(G.R. Leopold Huber tritt gemäß § 67 G.St. ab) G.R. Pointer verliest dieses Gesuch mit welchem Herr Franz Jäger von Waldau un- ter Hinweis auf die seit 10 Jahren bestandene Mauthfreiheit für den je- weiligen Besitzer des Stiefvaterkellers um fernere Belassung dieser Freiheit und daher um Aufhebung des diesfäl- ligen Gemeinderatsbeschlußes vom 24. August d.J. wegen Entziehung die- ser Mauthfreiheit ersucht. Referent bemerkt hiezu, daß die von Herrn Franz Jäger v. Waldau nachgesuchte Mauth- befreiung von und zu seinem Keller in Jägerberg nicht berücksichtigt wer- den könne, weil der am 24. August 1877 gefaßte Gemeinderatsbeschluß die Grenzen der städtischen Mauten für die am 1. Jänner 1878 beginnende Pachtdauer bestimmt habe. Diese Be- stimmung sei gegenüber den Ge- brüdern v. Jäger um so gerechtfertigter, als dieselben die gesetzliche Entschädi- gung für die außer dem Stadt- gebiete Steyr abgesetzten Biere eben- falls in Anspruch nehmen. Es habe nämlich den Carl v. Jäger für das von ihm in seinem Keller zum Ausschank gebrachte Bier im Abfindungs- wege vom Gemeinderate eine Entschä- digung

für 50 Eimer pr Monat mit je 14 fl 17 1/2 xr für die Zeit vom 1. April bis Ende Ok- tober und Herr Franz v. Jäger für 75 Eimer pr Monat mit je 21 fl 60 xr für das ganze Jahr. G.R Mayr frägt, warum seinerzeit dem Besitzer des Stiefvaterkellers die Mauthfreiheit gewährt worden sei, und wird vom Gemeinderate Dor. Hoch- hauser aufgeklärt, daß diese Mauthfrei- heit zu Magistratszeiten überhaupt die früheren Besitzer mehrerer bürgerlichen Häu- ser von Pyrach, Sarning u.s.w. genossen hätten, welche aber durch den eingetretenen Tod desselben oder in Folge Besitzwechsels von selbst aufgehört habe. G.R. Reder frägt, ob nicht vor Begebung der Mauth eine Abfindung der betref- fenden Realitätenbesitzer von Schönau mit der Gemeinde stattfinden könne, worüber G.R. Dor. Hochhauser bemerkt, daß sich die Gemeinde hierauf nicht ein- lassen, und daß eine solche Abfindung nur mit dem Pächter abgeschlossen werden könne. G.R. Mayt gibt der Ansicht Ausdruck, daß durch Entziehung der Mauthfreiheit gegen den Gesuchssteller nur der Pächter und nicht die Gemeinde einen Nutzen habe, wo- gegen G.R. Dr. Hochhauser ausführt, daß diese Ansicht irrig sei, indem der

für 50 Eimer pr Monat mit je 14 fl 17 1/2 xr für die Zeit vom 1. April bis Ende Oktober und Herr Franz v. Jäger für 75 Eimer pr Monat mit je 21 fl 60 xr für das ganze Jahr. G.R Mayr frägt, warum seinerzeit dem Besitzer des Stiefvaterkellers die Mauthfreiheit gewährt worden sei, und wird vom Gemeinderate Dor. Hochhauser aufgeklärt, daß diese Mauthfreiheit zu Magistratszeiten überhaupt die früheren Besitzer mehrerer bürgerlichen Häuser von Pyrach, Sarning u.s.w. genossen hätten, welche aber durch den eingetretenen Tod desselben oder in Folge Besitzwechsels von selbst aufgehört habe. G.R. Reder frägt, ob nicht vor Begebung der Mauth eine Abfindung der betreffenden Realitätenbesitzer von Schönau mit der Gemeinde stattfinden könne, worüber G.R. Dor. Hochhauser bemerkt, daß sich die Gemeinde hierauf nicht einlassen, und daß eine solche Abfindung nur mit dem Pächter abgeschlossen werden könne. G.R. Mayt gibt der Ansicht Ausdruck, daß durch Entziehung der Mauthfreiheit gegen den Gesuchssteller nur der Pächter und nicht die Gemeinde einen Nutzen habe, wogegen G.R. Dr. Hochhauser ausführt, daß diese Ansicht irrig sei, indem der

Pachtschilling jedenfalls ein um so höherer sein werde, je weniger Mautbefreiungen bedungen seien. Hienach wird der Antrag der Sektion zum Beschluß erhoben. — Z. 9072. I. Section. 2. Rekurs mehrerer Fiaker wider eine Entscheidung des Bürgermeisters in Angelegenheit der Personenbeförderung nach Hall. G.R. Pointner erörtert den Sachverhalt, wonach mehrere Fiaker seinerzeit bei der Gemeinde Vorstehung des Ersuchen gestellt haben, es möge dieselbe die geeigneten Schritte unternemen, daß die auf der hiesigen Eisenbahnstation ankommenden Passagiere, dieselbe nur durch den Hauptausgang verlassen können, und daß das Anpreisen der Fuhrwerke innerhalb der Station nicht stattfinde; ferner den unnummerirten und fremden Lohnkutschen hinter ihren nummerirten Wägen dem Platz nächst der Restauration anweisen. Über diese Eingabe habe sich die Gemeindevorstehung mit der Betriebs-Direktion der Kronprinz Rudolfsbahn ins Einvernehmen gesetzt, worauf selbe eine schriftliche Äußerung abgegeben habe die Referent verliest und worin ausgeführt

Pachtschilling jedenfalls ein um so hö- herer sein werde, je weniger Mautbe- freiungen bedungen seien. Hienach wird der Antrag der Sektion zum Beschluß erhoben. — Z. 9072. I. Section. 2. Rekurs mehrerer Fiaker wider eine Entscheidung des Bürgermeisters in Angelegenheit der Personenbeförde- rung nach Hall. G.R. Pointner erörtert den Sachverhalt, wonach mehrere Fiaker seinerzeit bei der Gemeinde Vorstehung des Ersuchen gestellt haben, es möge dieselbe die geeigneten Schritte unternemen, daß die auf der hiesigen Eisenbahnstation ankom- menden Passagiere, dieselbe nur durch den Hauptausgang verlassen können, und daß das Anpreisen der Fuhrwerke innerhalb der Station nicht stattfinde; ferner den unnummerirten und fremden Lohnkutschen hinter ihren nummerirten Wägen dem Platz nächst der Re- stauration anweisen. Über diese Eingabe habe sich die Gemein- devorstehung mit der Betriebs-Direktion der Kronprinz Rudolfsbahn ins Einverneh- men gesetzt, worauf selbe eine schrift- liche Äußerung abgegeben habe die Refe- rent verliest und worin ausgeführt

wird, daß in Folge der Einziehung des direkten Personen und Gepäck-Verkehrs zwischen den Stationen Wien, St. Pöl- ten, Budweis, Linz, Salzburg, Simbach, Passau und Valentin nach Bud Halt und vice versa zwischen der Elisabeth- bahn, Kronprinz Rudolfbahn und dem Postmeister von Hall eine entspre- chende Vereinbarung getroffen worden sei, vermöge deren die ganze Fahrgebür gleich bei der Aufsteigstation entrichtet würde, daher auch der benannte Postmei- ster, wegen Bestellung der erforderlichen Fahrgelegenheiten immer die telegrafische Anweisung erhalte. Nur diese mit di- rekten Fahrzeiten versehenen Passagiere begäben sich unmittelbar beim Aussteigen am hiesigen Bahnhof zum Standplatze der Postwägen, während alle anderen durch den Hauptausgang austreten; eine Anpreisung dieser beigestellten Fahrgelegen- heit finde nicht statt. Die Gemeine-Vorstehung habe die Petenten von dieser Äußerung in Kenntnis gesetzt und denselben auf Grund derselben bedeutet, daß sie nicht in der Lage sei, dem gestellten Begehren statt zu geben. Hingegen hätten die Fiaker den vorliegenden Rekurs eingebracht, in welchem sie die in ihrer früheren Eingabe dargestellten Verhältnisse neuer- lich erwänen und nunmehr an den

wird, daß in Folge der Einziehung des direkten Personen und Gepäck-Verkehrs zwischen den Stationen Wien, St. Pölten, Budweis, Linz, Salzburg, Simbach, Passau und Valentin nach Bud Halt und vice versa zwischen der Elisabethbahn, Kronprinz Rudolfbahn und dem Postmeister von Hall eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden sei, vermöge deren die ganze Fahrgebür gleich bei der Aufsteigstation entrichtet würde, daher auch der benannte Postmeister, wegen Bestellung der erforderlichen Fahrgelegenheiten immer die telegrafische Anweisung erhalte. Nur diese mit direkten Fahrzeiten versehenen Passagiere begäben sich unmittelbar beim Aussteigen am hiesigen Bahnhof zum Standplatze der Postwägen, während alle anderen durch den Hauptausgang austreten; eine Anpreisung dieser beigestellten Fahrgelegenheit finde nicht statt. Die Gemeine-Vorstehung habe die Petenten von dieser Äußerung in Kenntnis gesetzt und denselben auf Grund derselben bedeutet, daß sie nicht in der Lage sei, dem gestellten Begehren statt zu geben. Hingegen hätten die Fiaker den vorliegenden Rekurs eingebracht, in welchem sie die in ihrer früheren Eingabe dargestellten Verhältnisse neuerlich erwänen und nunmehr an den

Gemeinderat ihr früheres Petitum wiederholen. Hiezu bemerkt Referent daß von Seite der Gemeinde Vorstehung Steyr jede Einflußnahme auf die Beförderung der Haller Badegäste von der Bahnstation Steyr aus in solange gegenstandslos sei, als das Privatübereinkommen zwischen der Rudolfsbahn und dem k.k. Postmeister in Hall bestehe; auch könne die eingebrachte Beschwerde wegen ungeregelten Austritte aus der Bahnhofstation nur von Seite der Bahnverwaltung in Würdigung gezogen werden. Der eingebrachte Rekurs der hierortigen Fiaker entkräfte somit in keiner Weise die hieramtliche Entscheidung vom 22. August 1877 Z. 8037, und sei die Aufrechthaltung derselben mit Bezugnahme auf die vorliegende Äusserung der löblichen Betriebs-Direktion der k. priv. Kronprinz Rudolfsbahn somit auszusprechen. G.R. Ploberger bemerkt, er habe nie wahrgenommen, daß von Seite der Bediensteten des Haller Postmeisters eine Anpreisung der Fuhrwerke am Stationsplatze stattfinde, was auch vom Gemeinderat Dor. Hochhauser bestätigt wird, der auch erwähnt, daß sich der Aufstellungsplatz der Postwägen am Perrone überhaupt der Ingerenz der Gemeinde Vorstetung

Gemeinderat ihr früheres Petitum wie- derholen. Hiezu bemerkt Referent daß von Seite der Gemeinde Vorstehung Steyr jede Einflußnahme auf die Beförde- rung der Haller Badegäste von der Bahnstation Steyr aus in solange ge- genstandslos sei, als das Privatüber- einkommen zwischen der Rudolfsbahn und dem k.k. Postmeister in Hall bestehe; auch könne die eingebrachte Beschwerde we- gen ungeregelten Austritte aus der Bahnhof- station nur von Seite der Bahnverwal- tung in Würdigung gezogen werden. Der eingebrachte Rekurs der hierortigen Fiaker entkräfte somit in keiner Weise die hieramtliche Entscheidung vom 22. August 1877 Z. 8037, und sei die Aufrechthaltung derselben mit Be- zugnahme auf die vorliegende Äus- serung der löblichen Betriebs-Direktion der k. priv. Kronprinz Rudolfsbahn somit auszusprechen. G.R. Ploberger bemerkt, er habe nie wahr- genommen, daß von Seite der Bedien- steten des Haller Postmeisters eine Anpreisung der Fuhrwerke am Stations- platze stattfinde, was auch vom Gemein- derat Dor. Hochhauser bestätigt wird, der auch erwähnt, daß sich der Aufstel- lungsplatz der Postwägen am Perrone überhaupt der Ingerenz der Gemeinde Vorste- tung

entziehe und deren Bestimmung ledig- lich Sache der Betriebs Direktion sei. Der Antrag der Sektion wird zum Beschluß erhoben. — Z 8686. 3. Amtsbericht pcto Vornahme der Hundestreifungen. G.R. Pointner verliest denselben mit welchem anläßlich mehrerer bei den Hundestreifungen vorgekommenen Unzukömmlichkeiten eine Neubesetzung der Wasenmeisterstelle beantragt wird, und bemerkt hiezu namens der Sek- tion, es sei wünschenswert, wenn bei Vornahme der Hunderevision ein Skandal vermieden werde. Wenn nun der Wasenmeister Franz Strauß hiezu Anlaß gegeben habe, so wolle ihm hierüber vom Amte ein schrift- licher Verweis gegeben werden. Auf eine Neubesetzung eines Wasenmei- sters für den Stadtbezirk Steyr könne vorläufig nicht eingeraten werden und zwar aus dem Grunde nicht, weil derselbe zu wenig beschäftigt werden könne und der Gemeinde hiedurch zu viel Kosten erwachsen würden; hin- gegen wäre es wünschenswerth, wenn demselben zum Aufbewahren der einge- fangenen Hunde ein Lokal beigestellt würde. G.R. Hochhauser bezeichnet es als

entziehe und deren Bestimmung lediglich Sache der Betriebs Direktion sei. Der Antrag der Sektion wird zum Beschluß erhoben. — Z 8686. 3. Amtsbericht pcto Vornahme der Hundestreifungen. G.R. Pointner verliest denselben mit welchem anläßlich mehrerer bei den Hundestreifungen vorgekommenen Unzukömmlichkeiten eine Neubesetzung der Wasenmeisterstelle beantragt wird, und bemerkt hiezu namens der Sektion, es sei wünschenswert, wenn bei Vornahme der Hunderevision ein Skandal vermieden werde. Wenn nun der Wasenmeister Franz Strauß hiezu Anlaß gegeben habe, so wolle ihm hierüber vom Amte ein schriftlicher Verweis gegeben werden. Auf eine Neubesetzung eines Wasenmeisters für den Stadtbezirk Steyr könne vorläufig nicht eingeraten werden und zwar aus dem Grunde nicht, weil derselbe zu wenig beschäftigt werden könne und der Gemeinde hiedurch zu viel Kosten erwachsen würden; hingegen wäre es wünschenswerth, wenn demselben zum Aufbewahren der eingefangenen Hunde ein Lokal beigestellt würde. G.R. Hochhauser bezeichnet es als

eine Unzukömmlichkeit, daß der Wasenmeister häufig eingefangene Hunde in einem Sacke auf dem Rücken herumtrage; überall sei hiezu ein Wagen eingeführt und möge man daher demselben einen Wagen beistellen, worüber G.R. Leopold Huber, darauf hinweist, daß demselben vor ein paar Jahren behufs Anschaffung eines Wagens seine Bezüge erhöht worden seien und daß derselbe auch wirklich gewöhnlich einen Wagen für eingefangene Hunde mit sich führen lasse. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 9260. 4. Ansuchen um Aufnahme des Herrn Josef Chwoika in den Gemeindeverband. G.R. Pointer verliest eine Zuschrift der Adjutantur des 38 Linien Infanterie-Regimentes Freiherr von Molli¬ nary aus Vincovce, mit welchem dieselbe um Zusicherung der Aufnahme des Stabsfeldwebels, Josef Chwoika in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr behufs Erlangung einer Civilstaats-Bedienstung ansucht, und schlägt hienach namens der Sektion die Abweisung dieses in Steyr ganz unbekannten Bewerbers vor. Beschluß nach Antrag. — Z 9009.

eine Unzukömmlichkeit, daß der Wasen- meister häufig eingefangene Hunde in einem Sacke auf dem Rücken herumtrage; überall sei hiezu ein Wagen eingeführt und möge man daher demselben einen Wagen beistel- len, worüber G.R. Leopold Huber, da- rauf hinweist, daß demselben vor ein paar Jahren behufs Anschaffung ei- nes Wagens seine Bezüge erhöht worden seien und daß derselbe auch wirklich gewöhnlich einen Wagen für ein- gefangene Hunde mit sich führen lasse. Der Antrag der Sektion wird angenom- men. — Z. 9260. 4. Ansuchen um Aufnahme des Herrn Josef Chwoika in den Gemeindever- band. G.R. Pointer verliest eine Zuschrift der Adjutantur des 38 Linien Infan- terie-Regimentes Freiherr von Molli¬ nary aus Vincovce, mit welchem dieselbe um Zusicherung der Aufnahme des Stabsfeldwebels, Josef Chwoika in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr behufs Erlangung einer Civil- staats-Bedienstung ansucht, und schlägt hienach namens der Sektion die Abweisung dieses in Steyr ganz un- bekannten Bewerbers vor. Beschluß nach Antrag. — Z 9009.

5. Amtsbricht, wegen Platzbestimmung für den Herbstjahrmarkt. G.R. Pointner verliest denselben, wel- cher lautet: „Löblicher Gemeinderat! Durch das Entstehen von neuen Wohnhäusern an der sogenannten Quergasse und den Bau der Villa des Herr Josef Wendl kann der bisher zur Aufstellung der Krammerstände und Schaubuden benutzte Platz wenigstens teilweise hiezu nicht mehr verwen- det werden, daher das Amt das Ersuchen stellt, der löbliche Gemeinderat wolle mit Rücksicht auf den am 11. Oktober d.J. be- ginnenden Herbstjahrmarkt festsetzen, an welchem Platze diese Stände aufzu- stellen seien. Bei dieser Gelegenheit erlaubt sich das Amt in Folge der mannig- fachen im Laufe der Zeit vernommenen Beschwerden aufmerksam zu machen daß die Aufstellung der Jahrmarktbuden am Stadtplatz aus feuer- u. strassenpo- lizeilichen Rücksichten bedenklich ist und daher zum mindesten eine prinzipielle Forderung der Frage, ob nicht eine Verlegung für die Zukunft in Aussicht zu nehmen wäre, sich empfeh- len dürfte. Steyr, am 10. September 1877 L.A. Iglseder.“ Hiezu bemerkt Referent, daß der angeregte Übelstand wegen Aufstellung der Kräm- merstände

5. Amtsbricht, wegen Platzbestimmung für den Herbstjahrmarkt. G.R. Pointner verliest denselben, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat! Durch das Entstehen von neuen Wohnhäusern an der sogenannten Quergasse und den Bau der Villa des Herr Josef Wendl kann der bisher zur Aufstellung der Krammerstände und Schaubuden benutzte Platz wenigstens teilweise hiezu nicht mehr verwendet werden, daher das Amt das Ersuchen stellt, der löbliche Gemeinderat wolle mit Rücksicht auf den am 11. Oktober d.J. beginnenden Herbstjahrmarkt festsetzen, an welchem Platze diese Stände aufzustellen seien. Bei dieser Gelegenheit erlaubt sich das Amt in Folge der mannigfachen im Laufe der Zeit vernommenen Beschwerden aufmerksam zu machen daß die Aufstellung der Jahrmarktbuden am Stadtplatz aus feuer- u. strassenpolizeilichen Rücksichten bedenklich ist und daher zum mindesten eine prinzipielle Forderung der Frage, ob nicht eine Verlegung für die Zukunft in Aussicht zu nehmen wäre, sich empfehlen dürfte. Steyr, am 10. September 1877 L.A. Iglseder.“ Hiezu bemerkt Referent, daß der angeregte Übelstand wegen Aufstellung der Krämmerstände

und Schaubunden an dem bisherigen Platze, ferner die Aufstellung der JahrmarktsBuden, am Stadtplatze volle Beachtung und sofortige Ermittlung einer Abhilfe verdiene. Der löbliche Gemeinderat wolle daher schlüssig werden, durch Pacht oder Ankauf eines geeigneten Grundes für beide Zwecke Abhilfe zu schaffen, und die Beseitigung der Buden vom Stadtplatze aus feuer u. strassenpolizeilichen Rücksichten bewerkstelligen zu helfen. Nachdem der Ankauf der Ennsleitengründe seinerzeit durch die Gemeinde versäumt worden sei, so wolle der löbliche Gemeinderat ein Comité bestellen, welches zu diesem Zwecke Umschau halten, und über den Erfolg geeigneter Zeit Bericht erstatte. Von dem hierortigen Handels-Gremium sei eine Petition wegen gänzlicher Auflassung der hiesigen Jahrmärkte eingelangt, welche einer späteren Mitteilung vorbehalten bleibe, weil sie nicht auf der Tagesordnung erscheine. Für den nächsten Markt müssen die bisherigen Plätze ausreichen. Der Vorsitzende bemerkt, daß über seine Bitte Herr Josef Werndl sich bereit erklärt habe, für diesmal den Platz auf

und Schaubunden an dem bisherigen Platze, ferner die Aufstellung der Jahrmarkts- Buden, am Stadtplatze volle Beachtung und sofortige Ermittlung einer Abhilfe verdiene. Der löbliche Gemeinderat wol- le daher schlüssig werden, durch Pacht oder Ankauf eines geeigneten Grundes für beide Zwecke Abhilfe zu schaffen, und die Beseitigung der Buden vom Stadtplatze aus feuer u. strassen- polizeilichen Rücksichten bewerk- stelligen zu helfen. Nachdem der Ankauf der Ennsleiten- gründe seinerzeit durch die Gemeinde versäumt worden sei, so wolle der löbliche Gemeinderat ein Comité be- stellen, welches zu diesem Zwecke Umschau halten, und über den Erfolg geeigneter Zeit Bericht erstatte. Von dem hierortigen Handels-Gremium sei eine Petition wegen gänzlicher Auflassung der hiesigen Jahrmärkte eingelangt, welche einer späteren Mitteilung vorbehalten bleibe, weil sie nicht auf der Tagesordnung erscheine. Für den nächsten Markt müssen die bisherigen Plätze ausreichen. Der Vorsitzende bemerkt, daß über seine Bitte Herr Josef Werndl sich bereit er- klärt habe, für diesmal den Platz auf

dem Hallerfelde längs der Christkindl- strasse, noch zur Verfügung zu stellen. G.R. Reder empfiehlt den Sektions- Antrag zur Annahme und wünscht die sofortige Vornahme der Wahl des Comités. Der Antrag der Sektion wird einstim- mig angenommen und werden als Mitglieder des Comités der Bürgermei- ster und die beiden Obmänner der Finanz- und Bau-Sektion gewählt. — Z. 9352 II. Section. 6. Cassamtsbericht über die Cassagebahrung im August 1877. G.R. Leopold Huber verliest denselben, wonach die Einnahmen im Monate August 13260 fl 65 1/2 xr, die Ausgaben 7783 fl 73 1/2 xr betragen haben und mit Schluß des Monates ein barer Casserest pr 9421 fl 32 xr vorhanden gewesen sei. Referent bemerkt hiezu, daß das Cassa-Journal durch die Gemeinderäte Gründler und Parz ge- prüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genom- men. Z. 9213. 7. Cassaamtsbericht über das Resultat der Hundeversteuerung. G.R. Leopold Huber verliest denselben wonach für 707 Hunde Steuermarken

dem Hallerfelde längs der Christkindlstrasse, noch zur Verfügung zu stellen. G.R. Reder empfiehlt den SektionsAntrag zur Annahme und wünscht die sofortige Vornahme der Wahl des Comités. Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen und werden als Mitglieder des Comités der Bürgermeister und die beiden Obmänner der Finanzund Bau-Sektion gewählt. — Z. 9352 II. Section. 6. Cassamtsbericht über die Cassagebahrung im August 1877. G.R. Leopold Huber verliest denselben, wonach die Einnahmen im Monate August 13260 fl 65 1/2 xr, die Ausgaben 7783 fl 73 1/2 xr betragen haben und mit Schluß des Monates ein barer Casserest pr 9421 fl 32 xr vorhanden gewesen sei. Referent bemerkt hiezu, daß das Cassa-Journal durch die Gemeinderäte Gründler und Parz geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. Z. 9213. 7. Cassaamtsbericht über das Resultat der Hundeversteuerung. G.R. Leopold Huber verliest denselben wonach für 707 Hunde Steuermarken

um den Betrag von 2121 fl gelöst und an 3 Versorgungshäuser 3 Gratismarken ausgegeben worden seien. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 9101. 8. Gesuch eines Diurnisten um eine Remuneration. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städtischen Diurnisten Herrn Franz Ebner, mit welchem derselbe um Gewährung einer Remuneration für die von ihm seit einem Jahre besorge Handhabe der autografischen Presse motivirt ansucht, und stellt nach Verlesung der diesem Gesuche beigefügten Amtsbemerkung, womit die Ausführung von 6912 Seiten Drucksorten und deren teilweisen Herstellung außerhalb der Amtsstunden bestätigt wird, namens der Sektion unter Hinweis auf diese außerordentliche und tatsächlich auch außerhalb der Amtsstunden besorgte Dienstleistung den Antrag, dem Gesuchsteller eine Remuneration von 50 fl zu bewilligen. Nach Befürwortung des Ansuchens durch den G.R. Pointner wird der Antrag der Sektion angenommen. — Z. 257 praes. 9. Gesuch der Frau Maria Fetzgruber pcto Vermietung ihres Gewölbes. G.R. Leopold Huber führt an, daß Frau Maria Fetzgruber deren verstorbenen Gatte das städtische Gewölbe in Zwischenbrücken

um den Betrag von 2121 fl gelöst und an 3 Versorgungshäuser 3 Gratismarken ausgegeben worden seien. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 9101. 8. Gesuch eines Diurnisten um eine Remuneration. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städtischen Diurnisten Herrn Franz Ebner, mit welchem derselbe um Gewährung einer Remuneration für die von ihm seit einem Jahre be- sorge Handhabe der autografischen Presse motivirt ansucht, und stellt nach Verlesung der diesem Gesuche beige- fügten Amtsbemerkung, womit die Ausführung von 6912 Seiten Druck- sorten und deren teilweisen Her- stellung außerhalb der Amtsstunden bestätigt wird, namens der Sektion unter Hinweis auf diese außerordentliche und tatsächlich auch außerhalb der Amts- stunden besorgte Dienstleistung den Antrag, dem Gesuchsteller eine Remune- ration von 50 fl zu bewilligen. Nach Befürwortung des Ansuchens durch den G.R. Pointner wird der Antrag der Sektion angenommen. — Z. 257 praes. 9. Gesuch der Frau Maria Fetzgruber pcto Vermietung ihres Gewölbes. G.R. Leopold Huber führt an, daß Frau Maria Fetzgruber deren verstorbenen Gatte das städtische Gewölbe in Zwischenbrücken

bis Ende Dezember 1879 gepachtet habe, nunmehr anläßlich des Ablebens desselben das Ersuchen stelle, der Ge- meinderat möge den Pacht auf Herrn Andreas Duftschmid, welcher ihr das daselbst ausgeübte Spengler- geschäft abgelöst hat übertragen, und stellt namens der Sektion den Antrag auf Bewilligung des Gesuches, der auch zum Beschluße erhoben wird. — Z. 9077. — 10. Eingabe der Instituts Direktion der barmherzigen Schwestern um Erhöhung der Verpflegsgebür für die Pfleglinge des Sondersichenhauses. G.R. Leopold Huber verliest dieses Gesuch mit welchem dieselbe unter Hin- weis auf die große Theuerung und mit dem Bemerken, daß sie um den bisherigen Betrag pr 30 xr ohne Schaden die Verpflegung nicht mehr bestreiten können, das Ersuchen um Erhöhung der Verpflegsgebür auf 34 xr pr Kopf und Tag stellt. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß in frühe- rer Zeit schon wiederholt derartige Ansuchen um Erhöhung der Verpflegs- gebür, aber jedesmal nur um 2 xr pr Kopf und Tag eingebracht worden seien. Die Sektion finde die gegenwärtige Anforderung zu hoch, indem bei einem stabilen

bis Ende Dezember 1879 gepachtet habe, nunmehr anläßlich des Ablebens desselben das Ersuchen stelle, der Gemeinderat möge den Pacht auf Herrn Andreas Duftschmid, welcher ihr das daselbst ausgeübte Spenglergeschäft abgelöst hat übertragen, und stellt namens der Sektion den Antrag auf Bewilligung des Gesuches, der auch zum Beschluße erhoben wird. — Z. 9077. — 10. Eingabe der Instituts Direktion der barmherzigen Schwestern um Erhöhung der Verpflegsgebür für die Pfleglinge des Sondersichenhauses. G.R. Leopold Huber verliest dieses Gesuch mit welchem dieselbe unter Hinweis auf die große Theuerung und mit dem Bemerken, daß sie um den bisherigen Betrag pr 30 xr ohne Schaden die Verpflegung nicht mehr bestreiten können, das Ersuchen um Erhöhung der Verpflegsgebür auf 34 xr pr Kopf und Tag stellt. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß in früherer Zeit schon wiederholt derartige Ansuchen um Erhöhung der Verpflegsgebür, aber jedesmal nur um 2 xr pr Kopf und Tag eingebracht worden seien. Die Sektion finde die gegenwärtige Anforderung zu hoch, indem bei einem stabilen

Verpflegsstande von 30 Mann bei einer Aufbesserung von täglich 4 xr Mehrkosten pr 438 fl erwachsen würden; hingegen müße die Sektion mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Preise das Ansuchen im allgemeinen unterstützen und beantrage daher die Erhöhung der Verpflegsgebühr um täglich 2 xr. Der Vorsitzende berichtigt die Angabe der Sektion dahin, daß die Anzahl der Pfleglinge durchschnittlich 50 betrage, daher die nachgesuchte Aufbesserung Mehrkosten von circa 800 fl verursachen würde. G.R. Dor. Hochhauser stellt die Frage worin die Verpflegung bestehe, und wie man mit derselben zufrieden sei, worüber der Vorsitzende anführt, daß die Verpflegung nicht blos die Verköstigung sondern auch die Besorgung der Wäsche, die Reinigung und die ganze Warte und Pflege selbst umfasse und daß sie in jeder Beziehung als musterhaft bezeichnet werden müßte, welch letztere Bemerkung von mehreren Gemeinderäten bestätigt wird. G.R. Dor. Hochhauser stellt sohin den Antrag, es möge dem Ersuchen vollinhaltlich stattgegeben werden, nachdem konstatirt sei, daß die Verpflegung eine

Verpflegsstande von 30 Mann bei einer Auf- besserung von täglich 4 xr Mehrkosten pr 438 fl erwachsen würden; hinge- gen müße die Sektion mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Preise das Ansuchen im allgemeinen unterstützen und beantrage daher die Erhöhung der Verpflegsgebühr um täglich 2 xr. Der Vorsitzende berichtigt die Angabe der Sektion dahin, daß die Anzahl der Pfleglinge durchschnittlich 50 betrage, daher die nachgesuchte Aufbesserung Mehrkosten von circa 800 fl verur- sachen würde. G.R. Dor. Hochhauser stellt die Frage worin die Verpflegung bestehe, und wie man mit derselben zufrieden sei, worüber der Vorsitzende anführt, daß die Verpflegung nicht blos die Verköstigung sondern auch die Besorgung der Wäsche, die Reinigung und die ganze Warte und Pflege selbst um- fasse und daß sie in jeder Beziehung als musterhaft bezeichnet werden müßte, welch letztere Bemerkung von mehreren Gemeinderäten be- stätigt wird. G.R. Dor. Hochhauser stellt sohin den An- trag, es möge dem Ersuchen vollinhalt- lich stattgegeben werden, nachdem kon- statirt sei, daß die Verpflegung eine

vollkommen befriedigende sei, daher es nur billig wäre die Gebür zu er- höhen, nachdem die barmherzigen Schwestern die Erklärung abgäben, daß sie mit der gegenwärtigen Gebür das Auslangen nicht finden können. Bei der Abstimmung bleibt der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser mit 9 gegen 10 Stimmen in der Minorität und wird der Antrag der Sektion mit dem um- gekehrten Stimmenverhältnis zum Be- schluß erhoben. — Z. 8671. 11. Vorstellung des Herrn Carl Viertl wider die Adjustirung der Rechnung über die Räumung des Gemeindezinshaus Ka- nales. G.R. Leopold Huber verliest diese Vorstel- lung, mit welcher sich Herr Carl Viertl wider die Adjustirung der mit 7 fl für ein Paar Pferde pr Nacht aufgerechne- ten Gebür motivirt beschwert und um Anweisung des angesprochenen Betrages ersucht, und erklärt hienach namens der Sektion mit dem Be- merken, daß nach den gepflogenen Erhebungen wirklich die ganze Nacht gefahren worden sei, dieses Ansu- chen zu unterstichen, daher der löbliche Gemeinderat den angesprochenen Betrag pr 7 fl für ein Paar Pferde pr

vollkommen befriedigende sei, daher es nur billig wäre die Gebür zu erhöhen, nachdem die barmherzigen Schwestern die Erklärung abgäben, daß sie mit der gegenwärtigen Gebür das Auslangen nicht finden können. Bei der Abstimmung bleibt der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser mit 9 gegen 10 Stimmen in der Minorität und wird der Antrag der Sektion mit dem umgekehrten Stimmenverhältnis zum Beschluß erhoben. — Z. 8671. 11. Vorstellung des Herrn Carl Viertl wider die Adjustirung der Rechnung über die Räumung des Gemeindezinshaus Kanales. G.R. Leopold Huber verliest diese Vorstellung, mit welcher sich Herr Carl Viertl wider die Adjustirung der mit 7 fl für ein Paar Pferde pr Nacht aufgerechneten Gebür motivirt beschwert und um Anweisung des angesprochenen Betrages ersucht, und erklärt hienach namens der Sektion mit dem Bemerken, daß nach den gepflogenen Erhebungen wirklich die ganze Nacht gefahren worden sei, dieses Ansuchen zu unterstichen, daher der löbliche Gemeinderat den angesprochenen Betrag pr 7 fl für ein Paar Pferde pr

Nacht bewilligen wolle. G.R. Holub frägt, wohin der ausgehobene Dünger geführt worden sei, worauf G.R. Poberger erwiedert, daß Herr Viertel denselben ohnehin auf ein von ihm selbst gepachtetes Feld geführt habe. G.R. Reder erklärt mit dem SektionsAntrage nicht einverstanden zu sein, weil 7 fl für ein Paar Pferde pr Nacht ein zu hoher Betrag sei, Gesuchsteller den Dünger, ohnehin für sich selbst verwendet habe und die Angeführte Nichtanrechnung des Pferdeknechtes bei Legung seiner Rechnung seine eigene Schuld sei. Er sei daher für Aufrechthaltung des ursprünglichen Gemeinderatsbeschlußes. G.R. Pointner bemängelt es, daß nicht schon bei Bestellung des Fuhrwerkes mit Herrn Viertl ausgehandelt worden sei, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß Herr Viertl mit Vertrag zur Besorgung des gesammten Stadtfuhrwerkes mit Ausnahme der Vorspann verpflichtet und die Gebür mit 4 fl für ein Paar Pferde ausdrücklich festgesetzt sei. G.R. Dor. Hochhauser macht auf die Consequenzen aufmerksam, die sich aus einer Stattgebung dieser Vorstellung ergeben würden; wenn der

Nacht bewilligen wolle. G.R. Holub frägt, wohin der ausgehobene Dünger geführt worden sei, worauf G.R. Poberger erwiedert, daß Herr Viertel denselben ohnehin auf ein von ihm selbst gepachtetes Feld geführt habe. G.R. Reder erklärt mit dem Sektions- Antrage nicht einverstanden zu sein, weil 7 fl für ein Paar Pferde pr Nacht ein zu hoher Betrag sei, Gesuch- steller den Dünger, ohnehin für sich selbst verwendet habe und die An- geführte Nichtanrechnung des Pferde- knechtes bei Legung seiner Rechnung seine eigene Schuld sei. Er sei daher für Aufrechthaltung des ursprünglichen Gemeinderatsbeschlußes. G.R. Pointner bemängelt es, daß nicht schon bei Bestellung des Fuhrwerkes mit Herrn Viertl ausgehandelt wor- den sei, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß Herr Viertl mit Vertrag zur Besorgung des gesammten Stadt- fuhrwerkes mit Ausnahme der Vor- spann verpflichtet und die Gebür mit 4 fl für ein Paar Pferde ausdrücklich festgesetzt sei. G.R. Dor. Hochhauser macht auf die Consequenzen aufmerksam, die sich aus einer Stattgebung dieser Vor- stellung ergeben würden; wenn der

Gemeinderat selbst für das Düngerausfüh- ren für ein Paar Pferde 7 fl zale, so vertue er dem Gesamtpublikum die Ausfuhr, weil dann kein Bauer sich herbeilassen werde, den Dünger an- ders auszuführen. G.R. Ploberger bezeichnet die Einbringung dieses Rekurses seitens des Heim Viertl, welcher durch Besorgung der städtischen Wirtschaftsführen alljährlich mit der Gemeinde ein bedeutendes Geschäft mache, überhaupt als nicht schön und stellt den Antrag, es sei der diesfällige frühere Ge- meinderatsbeschluß aufrecht zu halten. Dieser Antrag wird mit Majorität zum Beschluß erhoben. — Z. 8754. 12. Amtsbericht wegen Regulirung des Brunnengeldes. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß die Sektion, diese Frage noch nicht voll- kommen habe durch beraten können, und stellt den Antrag auf Vertagung auf die nächste Sitzung. Wird angenommen. — Z. 2920. III. Section 13. Gesuch der Hausbesitzer der Bahnhofstrasse um deren Kanalisirung. (G.R. Tomitz tritt gemäß § 67 G.St. ab) G.R. Josef Huber verliest dieses Gesuch, mit welchem die Hausbesitzer in der Bahnhofstrasse, die Herrn Josef Ernst, Franz

Gemeinderat selbst für das Düngerausführen für ein Paar Pferde 7 fl zale, so vertue er dem Gesamtpublikum die Ausfuhr, weil dann kein Bauer sich herbeilassen werde, den Dünger anders auszuführen. G.R. Ploberger bezeichnet die Einbringung dieses Rekurses seitens des Heim Viertl, welcher durch Besorgung der städtischen Wirtschaftsführen alljährlich mit der Gemeinde ein bedeutendes Geschäft mache, überhaupt als nicht schön und stellt den Antrag, es sei der diesfällige frühere Gemeinderatsbeschluß aufrecht zu halten. Dieser Antrag wird mit Majorität zum Beschluß erhoben. — Z. 8754. 12. Amtsbericht wegen Regulirung des Brunnengeldes. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß die Sektion, diese Frage noch nicht vollkommen habe durch beraten können, und stellt den Antrag auf Vertagung auf die nächste Sitzung. Wird angenommen. — Z. 2920. III. Section 13. Gesuch der Hausbesitzer der Bahnhofstrasse um deren Kanalisirung. (G.R. Tomitz tritt gemäß § 67 G.St. ab) G.R. Josef Huber verliest dieses Gesuch, mit welchem die Hausbesitzer in der Bahnhofstrasse, die Herrn Josef Ernst, Franz

Steyrleitner, Franz Tomitz und Frau Katharina Reichl unter Hinweis auf die schädliche Einwirkung der daselbst bestehenden Senkgruben auf das Trinkwasser und die in Folge desselben bereits stattgehabten Erkrankungen das Ersuchen und eheste Kanalisirung der Bahnhofstrasse stellen. Dann dies über die diesfalls abgehaltenen Augenscheins Commission aufgenommene Protokoll, laut welchem der Stadt aus sanitären Rücksichten die eheste Herstellung dieses Canals empfiehlt und die Bausektion des Vorhandensein der Übelstände anerkennt, dann den hiezu vom Bauamt wegen der Frage der Durchsichtung und der Kosten abverlangten Bericht, und bemerkt sodann daß sich auf Grund des von demselben vorgelegten Planes und Kostenvoranschlages die Kosten und zwar nach Projekt I auf 4870 fl 48 xr und nach Projekt II auf 4477 fl 39 xr beziffere. Die Sektion wurde das Projekt I als das vorteilhafteste zur Ausführung empfehlen, und daher diesen Gegenstand zur Präliminarberatung für das Jahr 1878 in Vorschlag bringen. G.R. Dor. Hochhauser erklärt, den Sektions-Antrag nicht ganz vollständig zu verstehen, ob nämlich hiemit die Aufnahme der Kosten in des Präliminar

Steyrleitner, Franz Tomitz und Frau Katharina Reichl unter Hinweis auf die schädliche Einwirkung der daselbst bestehenden Senkgruben auf das Trink- wasser und die in Folge desselben bereits stattgehabten Erkrankungen das Ersuchen und eheste Kanalisirung der Bahnhofstrasse stellen. Dann dies über die diesfalls abgehal- tenen Augenscheins Commission aufgenom- mene Protokoll, laut welchem der Stadt aus sanitären Rücksichten die eheste Herstellung dieses Canals empfiehlt und die Bausektion des Vorhandensein der Übelstände anerkennt, dann den hie- zu vom Bauamt wegen der Frage der Durchsichtung und der Kosten abverlang- ten Bericht, und bemerkt sodann daß sich auf Grund des von demselben vorgelegten Planes und Kostenvor- anschlages die Kosten und zwar nach Projekt I auf 4870 fl 48 xr und nach Pro- jekt II auf 4477 fl 39 xr beziffere. Die Sektion wurde das Projekt I als das vorteilhafteste zur Ausführung em- pfehlen, und daher diesen Gegenstand zur Präliminarberatung für das Jahr 1878 in Vorschlag bringen. G.R. Dor. Hochhauser erklärt, den Sektions-Antrag nicht ganz vollständig zu verstehen, ob nämlich hiemit die Aufnahme der Kosten in des Präliminar

pro 1878 oder blos die Neuberatung die- ses Gegenstandes bei der Präliminar- Beratung verstanden sei und bemerkt, nachdem die Sektion erklärt das Letztere zu beantragen, daß er überhaupt eine Kanalisirung der Bahnhofstrasse gegen- wärtig noch keineswegs für so not- wendig halte. Er bemerke auch eine ungleiche Behandlung dieses Gegen- standes mit der seinerzeit an- hängig gewesenen Frage der Kanali- sirung der Schweizergasse, wo man kein Gutachten des Stadtarztes einge- holt habe und wo der Kostenaufwand nur 400 fl betragen hätte, während er sich hierauf fast 5000 fl beziffere. In der Bahnhofstrasse handle es sich auch nur um 4 Häuser, für deren Wasserab- fluß ohnehin gesorgt sei, während es in der Schweizergasse denselben nicht habe; Senk- gruben habe man auch in anderen Stadt- teilen. Wenn die Bahnhofstrasse seiner Zeit ausgebaut würde, dann stünde die Frage anders, aber gegenwärtig halte er die Kanalisirung für keineswegs notwendig, daher er den Antrag stelle, von der Anlegung der Kanalisirung der Bahnhofstrasse bei der Präliminarberatung pro 1878 Umgang zu nehmen. G.R. Ploberger hält auch dafür, daß die Hausherren der Bahnhofstrasse noch einige

pro 1878 oder blos die Neuberatung dieses Gegenstandes bei der PräliminarBeratung verstanden sei und bemerkt, nachdem die Sektion erklärt das Letztere zu beantragen, daß er überhaupt eine Kanalisirung der Bahnhofstrasse gegenwärtig noch keineswegs für so notwendig halte. Er bemerke auch eine ungleiche Behandlung dieses Gegenstandes mit der seinerzeit anhängig gewesenen Frage der Kanalisirung der Schweizergasse, wo man kein Gutachten des Stadtarztes eingeholt habe und wo der Kostenaufwand nur 400 fl betragen hätte, während er sich hierauf fast 5000 fl beziffere. In der Bahnhofstrasse handle es sich auch nur um 4 Häuser, für deren Wasserabfluß ohnehin gesorgt sei, während es in der Schweizergasse denselben nicht habe; Senkgruben habe man auch in anderen Stadtteilen. Wenn die Bahnhofstrasse seiner Zeit ausgebaut würde, dann stünde die Frage anders, aber gegenwärtig halte er die Kanalisirung für keineswegs notwendig, daher er den Antrag stelle, von der Anlegung der Kanalisirung der Bahnhofstrasse bei der Präliminarberatung pro 1878 Umgang zu nehmen. G.R. Ploberger hält auch dafür, daß die Hausherren der Bahnhofstrasse noch einige

Jahre zuwarten können. G.R. Holub erklärt gleichfalls, die vorliegende Frage für nicht dringend. Gr. Joseph Huber hebt nochmals hervor, daß mit dem Sektionsantrage nicht die Kanalisirung der Bahnhofstrasse im Jahr 1878 beantragt erscheine, aber es hätte sich empfohlen, über selbe bei der Präliminarberatung, bei welcher überhaupt alle derartigen Fragen zur Behandlung kommen sollten, beraten und beschließen zu können. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Dor. Hochhauser zum Beschluß erhoben. — Z. 8142. 14. Gesuch mehrerer Hausbesitzer im Mehlgraben und dessen bessere Beleuchtung. G.R. Josef Huber verliest dieses Gesuch, mit welchem 7 Hausbesitzer im Mehlgraben, unter Hinweis darauf, daß in der steilen Gasse des Mehlgrabens bis zum Wiesenfeld keine Beleuchtung sei, um Abhilfe dieses Übelstandes ersuchen, und weiter den hiezu vom städtischen Bauamte abverlangten Bericht, mit welchem das Bestehen dieser Unzukömmlichkeit bestätigt und zu deren Beseitigung die Anbringung einer Gaslaterne bei dem Hause No 362 mit dem Bemerken beantragt wird, daß die Gasdirektion sich hiezu bereit erklärt habe, und stellt hiezu namens der Sektion den Antrag

Jahre zuwarten können. G.R. Holub erklärt gleichfalls, die vorlie- gende Frage für nicht dringend. Gr. Joseph Huber hebt nochmals hervor, daß mit dem Sektionsantrage nicht die Kanalisirung der Bahnhofstrasse im Jahr 1878 beantragt erscheine, aber es hätte sich empfohlen, über selbe bei der Präliminarberatung, bei welcher überhaupt alle derartigen Fragen zur Behandlung kommen sollten, beraten und beschließen zu können. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Dor. Hochhauser zum Beschluß erho- ben. — Z. 8142. 14. Gesuch mehrerer Hausbesitzer im Mehl- graben und dessen bessere Beleuchtung. G.R. Josef Huber verliest dieses Ge- such, mit welchem 7 Hausbesitzer im Mehlgraben, unter Hinweis darauf, daß in der steilen Gasse des Mehlgrabens bis zum Wiesenfeld keine Beleuchtung sei, um Abhilfe dieses Übelstandes ersuchen, und weiter den hiezu vom städtischen Bauamte abverlangten Bericht, mit wel- chem das Bestehen dieser Unzukömmlich- keit bestätigt und zu deren Beseiti- gung die Anbringung einer Gaslaterne bei dem Hause No 362 mit dem Bemer- ken beantragt wird, daß die Gasdirektion sich hiezu bereit erklärt habe, und stellt hiezu namens der Sektion den Antrag

auf Genehmigung des Vorschlages des Bau- amtes. Nachdem noch G.R. Mayr den Sektions- Antrag befürwortet, wird derselbe zum Beschluß erhoben. — Z. 9011. 15. Gesuch von 2 Hausbesitzern in Schönau um Umwandlung der Petroleumbeleuchtung in Gasbeleuchtung daselbst. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Hausbe- sitzer in der Schönau Herr Franz Amtmann und Herr Franz Wagner anläßlich der Ein- führung der Gasbeleuchtung im Hause des Letzteren mit dieser Angabe die Bitte um Umwandlung der bei diesem Hause befindlichen Straßen-Petroleum- Laterne in eine Gas-Laterne stellen, welcher, da hiedurch der Gemeinde keiner- lei Auslagen erwachsen würden, stattgegeben werden dürfte. Der Antrag der Sektion auf Genehmigung des Ansuchens wird zum Beschluß erhoben. — Z. 9333. 16. Offert der Frau Antonia Ortler auf Lieferung von Brüxerkohle. G.R. Reder bemerkt, daß mit dieser Eingabe Frau Ortler die Lieferung von Brüxerkohle für die städtischen Gebäude offerire. Nachdem aber die Braunkohle billiger sei, ebenso gut brenne wie die Brüxerkohle und überdies für den diesjährigen Winter

auf Genehmigung des Vorschlages des Bauamtes. Nachdem noch G.R. Mayr den SektionsAntrag befürwortet, wird derselbe zum Beschluß erhoben. — Z. 9011. 15. Gesuch von 2 Hausbesitzern in Schönau um Umwandlung der Petroleumbeleuchtung in Gasbeleuchtung daselbst. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Hausbesitzer in der Schönau Herr Franz Amtmann und Herr Franz Wagner anläßlich der Einführung der Gasbeleuchtung im Hause des Letzteren mit dieser Angabe die Bitte um Umwandlung der bei diesem Hause befindlichen Straßen-PetroleumLaterne in eine Gas-Laterne stellen, welcher, da hiedurch der Gemeinde keinerlei Auslagen erwachsen würden, stattgegeben werden dürfte. Der Antrag der Sektion auf Genehmigung des Ansuchens wird zum Beschluß erhoben. — Z. 9333. 16. Offert der Frau Antonia Ortler auf Lieferung von Brüxerkohle. G.R. Reder bemerkt, daß mit dieser Eingabe Frau Ortler die Lieferung von Brüxerkohle für die städtischen Gebäude offerire. Nachdem aber die Braunkohle billiger sei, ebenso gut brenne wie die Brüxerkohle und überdies für den diesjährigen Winter

der Bedarf an Kohlen bereits durch anderweitigen Einkauf gedeckt erscheine, so beantrage er namens der Sektion, von diesem Offert vorläufig Umgang zu nehmen. G.R. Pointner bemerkt, daß, wie er in Erfahrung gebracht, diese Kohlen im vergangenen Winter beim k.k. Kreisgerichte eingeführt und hiemit bedeutende Ersparungen erzielt worden sein sollen, daß aber selbe einen sehr unangenehmen Geruch verbreiten solle. Der Antrag der Sektion wird zum Beschluß erhoben. — Z. 9058. IV. Section. a. in Armensachen 17. Rekurs der Eheleute Haller wegen Nichtgewährung eines Unterstandes. G.R. Anton v. Jäger erwähnt, daß die Eheleute Haller von der Armenkommission mit ihrem Ansuchen um Gewährung eines Unterstandes abgewiesen worden seien, wogegen dieselben den vorliegenden Rekurs an den Gemeinderat eingebracht hätten. Die Sektion beantrage demselben keine Folge zu geben, nachdem die Angabe des Rekurrenten hinsichtlich der Höhe seines Verdienstes nicht ganz richtig sei; doch könnten dieselben vorläufig zur

der Bedarf an Kohlen bereits durch anderweitigen Einkauf gedeckt erscheine, so bean- trage er namens der Sektion, von diesem Offert vorläufig Umgang zu nehmen. G.R. Pointner bemerkt, daß, wie er in Erfahrung gebracht, diese Kohlen im vergangenen Winter beim k.k. Kreis- gerichte eingeführt und hiemit be- deutende Ersparungen erzielt worden sein sollen, daß aber selbe einen sehr unangenehmen Geruch verbreiten solle. Der Antrag der Sektion wird zum Beschluß erhoben. — Z. 9058. IV. Section. a. in Armensachen 17. Rekurs der Eheleute Haller wegen Nichtgewährung eines Unterstandes. G.R. Anton v. Jäger erwähnt, daß die Ehe- leute Haller von der Armenkommission mit ihrem Ansuchen um Gewährung eines Unterstandes abgewiesen worden seien, wogegen dieselben den vor- liegenden Rekurs an den Gemein- derat eingebracht hätten. Die Sek- tion beantrage demselben keine Folge zu geben, nachdem die Angabe des Rekurrenten hinsichtlich der Höhe seines Verdienstes nicht ganz richtig sei; doch könnten dieselben vorläufig zur

Betheilung mit einem Armengelde em- pfohlen werden. Nachdem der Vorsitzende bemerkt, daß um Gewährung eines Armengeldes dermalen nicht angesucht sei, und daher hierüber auch nicht verhandelt werden könne, wird der erste Theil des Sektions-Antrages auf Abweisung des Rekurses angenom- men. — Z. 8717. 18. Zuschrift der Armen-Commission wegen Delogirung der Eheleute Dechantsreiter aus dem Josef Lazareth. G.R. Anton v. Jäger verliest den Bericht des Armenhausvaters des Josef Laza- retes, mit welchem derselbe anläßlich des Umstandes, daß sich die Eheleute Dechantsreiter der Hausordnung durchaus nicht fügen und durch ihre Exzesse die Ruhe der Unterständler dieses Annenhauses fortwährend stören, die Bitte um Abhilfe stellt, und die Zuschrift der Armen-Commission, mit welcher diese Eingabe dem Gemeinde- rate befürwortend übermittelt wird. Referent stellt namens der Sektion, nachdem die Belassung dieser Partei in einem Unterstandshaus eine reine Unmöglichkeit sei, und man dieselbe mit Rücksicht der 3 Kinder auch nicht auf die Strasse stellen können, den Antrag es sei diese Partei in irgend einem

Betheilung mit einem Armengelde empfohlen werden. Nachdem der Vorsitzende bemerkt, daß um Gewährung eines Armengeldes dermalen nicht angesucht sei, und daher hierüber auch nicht verhandelt werden könne, wird der erste Theil des Sektions-Antrages auf Abweisung des Rekurses angenommen. — Z. 8717. 18. Zuschrift der Armen-Commission wegen Delogirung der Eheleute Dechantsreiter aus dem Josef Lazareth. G.R. Anton v. Jäger verliest den Bericht des Armenhausvaters des Josef Lazaretes, mit welchem derselbe anläßlich des Umstandes, daß sich die Eheleute Dechantsreiter der Hausordnung durchaus nicht fügen und durch ihre Exzesse die Ruhe der Unterständler dieses Annenhauses fortwährend stören, die Bitte um Abhilfe stellt, und die Zuschrift der Armen-Commission, mit welcher diese Eingabe dem Gemeinderate befürwortend übermittelt wird. Referent stellt namens der Sektion, nachdem die Belassung dieser Partei in einem Unterstandshaus eine reine Unmöglichkeit sei, und man dieselbe mit Rücksicht der 3 Kinder auch nicht auf die Strasse stellen können, den Antrag es sei diese Partei in irgend einem

städtischen Gebäude, vielleicht in der Frohnfeste, so bald als möglich unterzubringen. Nach längerer Debatte wird der Antrag des Gemeinderates Ploberger, von Seite der Gemeinde für diese Partei ein entsprechendes Wohnlokale ausfindig zu machen, für selbe den Zins zu übernehmen und sie sohin sobald als möglich aus dem Josef Lazarete zu delogiren zum Beschluß erhoben. — Z. 8983. b. in Schulsachen. 19. Gesuch der Direktion der k.k. Oberrealschule, um Gaseinleitung in das physikalische Kabinet. G.R. Wenhart verliest diese Eingabe, bemerkt, daß die Kosten für die Gas-Einleitung laut Voranschlag der Gas Direktion unter Gewährung eines 15 % Nachlaßes, circa 64 fl betragen, führt an, daß ein gleiches Ansuchen schon voriges Jahr vorgelegen sei, worüber damals mit Rücksicht auf die bevorstehenden AdaptirungsArbeiten im Exjesuitengebäude zur Tagesordnung übergegangen worden sei, und stellt schließlich namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die von der Direktion der hiesigen kk. Oberrealschule nachgesuchte Gaseinleitung in das physikalische Kabinet auf Kosten der Gemeinde

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2