Ratsprotokoll vom 24. August 1877

Schule besuchenden Kinder auch eine alte Mutter zu unterstützen habe, das Ersuchen stellt, die Entscheidung der Armenkommission, durch welche sie mit ihrem Ansuchen abgewiesen worden sei, aufzuheben und ihr das erbetene Quartiergeld pr jährlich 12 fl und für jedes ihren Kinder pr Jahr ein Paar Schuhe zu bewilligen. Referent bemerkt, daß die Sektion keinen Antrag stelle, und die Entscheidung dem Ermessen des löblichen Gemeinderates überlasse, und erwähnt hiezu, daß Gesuchstellerin bei ihrem ersten Ansuchen davon, daß sie auch ihre Mutter zu unterstützen habe, keine Erwähnung gemacht, daher hievon die Armenkommission keine Wissenschaft gehabt habe. G.R. Wenhart stellt den Antrag, es sei der Gesuchstellerin auf die Zeit, als ihre Kinder schulpflichtig seien und sie ihre Mutter bei sich habe, das erbetene Quartirgeld pr jährl. 12 fl zu gewähren. G.R. Ploberger beantragt die Abweisung des Gesuches mit Rücksicht auf das Alter der Gesuchstellerin (32 Jahre) wenn deren Mutter bedürftig sei, so stehe es derselben zu, um eine Unterstützung einzuschreiten. G.R. Hofmann glaubt, man solle vorerst

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