Ratsprotokoll vom 24. August 1877

sei er gemäß des Gemeinde-Sta- tutes an der Verhandlung nicht theilnehmen könne und eigentlich abzutreten habe. G.R. Reder bemängelt es, daß ver- gessen worden sei, bei der Aus- schreibung die Baubedingnisse fest- zusetzen, worüber der Vorsitzende auf den Wortlaut des betreffenden Gemeinderatsbeschlußes verweist, den er aus dem Sitzungs-Protokolle ver- liest, und wonach der Gemeinde- rath angeordnet habe, es sei je ein Exemplar des Kosten-Voranschla- ges den beiden hiesigen Zim- mermeisten mit der Einladung zuzufertigen, sie mögen hierüber ihre Offerte binnen längstens 14 Tagen einreichen. Diesem Beschlusse sei er vollständig nachgekommen. G.R. Reder erwiedert, daß er nachträg- lich bei einem Bau Rapporte die Fest- setzung der Baubedingnisse in Anregung gebracht habe. Er verliest sodann den Entwurf derselben, welche lautet: „Die Unterbrechung des Verkehrs der Fuhrwerke jeder Art soll vom Tage des Beginnen der Reparaturs- Arbeiten a.d. Brücke nicht länger als bis 6 Tage dauern. Ferners hat der Unternehmer dafür

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