Ratsprotokoll vom 24. August 1877

sei er gemäß des Gemeinde-Statutes an der Verhandlung nicht theilnehmen könne und eigentlich abzutreten habe. G.R. Reder bemängelt es, daß vergessen worden sei, bei der Ausschreibung die Baubedingnisse festzusetzen, worüber der Vorsitzende auf den Wortlaut des betreffenden Gemeinderatsbeschlußes verweist, den er aus dem Sitzungs-Protokolle verliest, und wonach der Gemeinderath angeordnet habe, es sei je ein Exemplar des Kosten-Voranschlages den beiden hiesigen Zimmermeisten mit der Einladung zuzufertigen, sie mögen hierüber ihre Offerte binnen längstens 14 Tagen einreichen. Diesem Beschlusse sei er vollständig nachgekommen. G.R. Reder erwiedert, daß er nachträglich bei einem Bau Rapporte die Festsetzung der Baubedingnisse in Anregung gebracht habe. Er verliest sodann den Entwurf derselben, welche lautet: „Die Unterbrechung des Verkehrs der Fuhrwerke jeder Art soll vom Tage des Beginnen der ReparatursArbeiten a.d. Brücke nicht länger als bis 6 Tage dauern. Ferners hat der Unternehmer dafür

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2