ein Rechnungsfehler unterlaufen sei, sei er für eine Aufzahlung. G.R. Perz bemerke, er habe auch Anfangs für eine Aufzahlung von blos 60 fl gestimmt, er habe aber nochmals eine Berechnung angestellt und alles genau überlegt und hiebei gefunden, daß Herr Huber wirklich zu Schaden gekommen sei. Allerdings sei es richtig, daß Herr Vasolo billiger offerirt habe, aber Herr Huber habe durchgehends gute und schöne Scheiter geliefert, worauf man sich von vorne herein habe verlassen können. G.R. Leopold Huber frägt, ob der gestrige oder heutige Sektions-Antrag der Abstimmung zu Grunde zu legen sei, worüber die Versammlung sich für das erstere ausspricht. G.R. Reder stellt sohin den GegenAntrag, es sei an Herrn Huber eine Auszahlung von 120 fl zu leisten, weil er selbst dann keinen Nutzen habe, und nur seine Spesen bezahlt erhalte. Bei der Abstimmung wie der Antrag des G.R. Reder mit Majorität zum Beschluß erhoben. — Z. 8316. III. Sektion. 8. Gesuch des Herrn Alois Grinsfellner um käufliche Überlassung eines städt Grundes in Ort.
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