nach dem Sektions-Antrage, jedoch nur unter der Bedingung zu verkaufen, daß Herr Ludwig Wendl sich mit Revers verpflichte, diesen Grund der Gemeinde um den gleichen Preis wieder zu verkaufen, wenn sie denselben aus irgend einer Ursache wieder benötige. G.R. Mayr weist darauf hin, daß andere Gründe, deren Verkauf vom Gemeinderate verweigert worden sei, wie beispielsweise der von Herrn Josef Bergmüller in der Schönau beanspruchte, für die Gemeinde einen ganz andere Wert gehabt hätten, und daher nicht hätten hintangegeben werden können. Der nachgesuchte Grund sei jedoch lediglich angeschwemmt und andererseits verliere bei dessen Verkauf die Gemeinde die Verpflichtung zur Herhaltung des Uferschutzes, welche an den Gesuchteller übergehe, der aus eigenem Interesse den Grund schützen müsse. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sektion mit der vom Gemeinderat Pointner beantragten Modifikation zum Beschluße erhoben. — Z. 8281. — 6. Gesuch des städt. Wasserleitungs-Maschinisten um einen Quartirgeldbeitrag
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