oder ob nicht etwa auch eine Verpachtung dieser bedeutenden Einnahmsquelle stattfinden solle. Es ist kein Zweifel, daß bei dem gegenwärtigen Modus die Gemeinde, welche nie eine so genaue Controle führen kann, als dies ein Privater thun wird, manchen Entgang erfährt, während andererseits diese Controle alljährlich eine bedeutende Summe kostet, da beispielsweise im Jahre 1876 hiefür Kosten im Betrage von 1470 fl erlaufen sind. — Das Amt glaubt vorerst diesen Punkt einer prinzipiellen Erwägung des löblichen Comités übergeben zu sollen und wird im Falle der Begehung dieser Frage etwa weiter gewünschte Daten in Vorlage bringen.“ — Steyr am 3. August 1877. — Iglseder. Hiezu bemerkt Referent, daß das Comité beantrage, von einer Verpachtung der Verzehrungssteuer-Zuschläge Umgang zu nehmen, und diesfalls den bisherigen Modus unter Zahlung von 2 % Perzeptionskosten für die nächsten 8 Jahre aufrecht zu halten. — Es wird sohin zur Diskussion und Beteilung der einzelnen Anträge geschritten. Hinsichtlich der Lizitation gibt G.R. Wickhoff
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2