d. für noch kleinere Verkaufsplätze 5 1/2 xr. Weiters ist für jeden Schlitten oder Magen, worauf sich Verkaufs- Gegenstände befinden, zu entrichten 5 1/2 xr, für jeden Korb Schafel und dergl. 2 xr, für jedes Stück gros- ses Vieh 5 1/2 xr; für jedes Stück Vieh kleinerer Gattung 2 xr. Bei diesem Gefälle frägt es sich, ob nicht etwa auch das Jahrmarkt Gefälle, wel- ches bisher durch Organe der Gemeinde selbst eingehoben wurde, in Hinkunft verpachtet werden solle, wobei zur Orientierung bemerkt wird, dass der Jahres-Ertrag dieses Gefälles nach einem von den letzten 5 Jahren an- genommenen Durchschnitt 964 fl 25 xr beträgt.“ Hiezu bemerkt Referent, daß das Comite die Erhebung des Jahrmarktgefälles in der bisherigen Weise beantrage und sich gegen dessen Verpachtung aus- spreche. (Liest:) „D. Der Ertrag der Schweineschrägen. Auch dieser wäre bei der Lizitation hint- anzugeben und dürfte sich hiebei mit Rücksicht auf dessen Ertrag ein bedeutend höherer Ausrufspreis, als der gegenwärtige mit 52 fl bemessene Jahres-Pachtschilling empfehlen. Der Pächter der Schweineschrägen hat das
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