d. für noch kleinere Verkaufsplätze 5 1/2 xr. Weiters ist für jeden Schlitten oder Magen, worauf sich VerkaufsGegenstände befinden, zu entrichten 5 1/2 xr, für jeden Korb Schafel und dergl. 2 xr, für jedes Stück grosses Vieh 5 1/2 xr; für jedes Stück Vieh kleinerer Gattung 2 xr. Bei diesem Gefälle frägt es sich, ob nicht etwa auch das Jahrmarkt Gefälle, welches bisher durch Organe der Gemeinde selbst eingehoben wurde, in Hinkunft verpachtet werden solle, wobei zur Orientierung bemerkt wird, dass der Jahres-Ertrag dieses Gefälles nach einem von den letzten 5 Jahren angenommenen Durchschnitt 964 fl 25 xr beträgt.“ Hiezu bemerkt Referent, daß das Comite die Erhebung des Jahrmarktgefälles in der bisherigen Weise beantrage und sich gegen dessen Verpachtung ausspreche. (Liest:) „D. Der Ertrag der Schweineschrägen. Auch dieser wäre bei der Lizitation hintanzugeben und dürfte sich hiebei mit Rücksicht auf dessen Ertrag ein bedeutend höherer Ausrufspreis, als der gegenwärtige mit 52 fl bemessene Jahres-Pachtschilling empfehlen. Der Pächter der Schweineschrägen hat das
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2