jährig vorhinein zu entrichten. 4. Hinsichtlich der Verzehrungssteuer- Zuschläge hat der Pächter die Über- wachung zu besorgen. Dieser Punkt wäre aufrecht zu halten 5. Bei jedem Mauthschranken, wird dem Pächter zum Behuf seines Geschäfts- betriebes ein Lokal von der Gemeinde unentgeldlich beigestellt. B. Wagen- u. Niederlagsgefälle betreffend 1. Die Wagen und Gewichte werden dem Pächter von der Gemeinde beige- stellt. 2. Der Pachtschilling wäre laut Vertrag in monatlichen Raten zu zahlen; er wird aber tatsächlich in vierteljährigen Raten vorhinein berichtigt und hätte dies auch in Zukunft statt zufinden.“ Hier bemerkt Referent, daß das Comite sich diesem Antrage anschlies- se. (Liest:) „3. Dem Pächter wird ein Schreibzimmer von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. 4. Für jeden Zentner ist eine Waggebür von 2 xr, seit Einführung des neuen Maßes und Gewichtes für je 100 Kilo- gramm 4 xr, für jedes Schwein 5 1/2 xr, für die Aufbewahrung von Güter für jede Woche per Zentner 1 xr, seit
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