Ratsprotokoll vom 24. August 1877

Häusern der Ortschaften Pyrach, Sarning- gasse und Kraxenthal, da sie bis zur Constituirung der neuen Ortsgemein- den alle bürgerlichen Lasten zur Stadtkasse entrichteten, dieses Recht ihnen daher, so lange sie im Be- sitze ihrer dort befindlichen Reali- täten sind, nicht abgesprochen wer- den kann, da dasselbe nur durch den Verkauf der Häuser, oder durch den Tod der gegenwärtigen Besitzer erlischt. Überdieß genießen die Mauthfrei- heit bei der Ein- u. Ausfahrt von und zum ehemaligen Stiefvater- Keller in der Schönau der jeweili- ge Eigentümer, oder die Mieter des- selben, ohne Rücksicht, ob diese Fuh- ren mit eigenen oder fremden Pferden verrichtet werden. Fer- ner die Ökonomie u. Wirtschafts- fuhren mit dem Dünger bei der Ein- u. Ausfuhr ohne Unterschied, ob sie von Stadtbewohnen oder Fremden verrichtet werden. Die Wagen zu diesen Fuhren haben bei der Einfahrt entweder leer oder mit jenem Stroh beladen zu sein, welches als Entschädigung für den Dünger geleistet wird. Bei der Ausfahrt darf zur Dünger verladen sein.

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