Häusern der Ortschaften Pyrach, Sarninggasse und Kraxenthal, da sie bis zur Constituirung der neuen Ortsgemeinden alle bürgerlichen Lasten zur Stadtkasse entrichteten, dieses Recht ihnen daher, so lange sie im Besitze ihrer dort befindlichen Realitäten sind, nicht abgesprochen werden kann, da dasselbe nur durch den Verkauf der Häuser, oder durch den Tod der gegenwärtigen Besitzer erlischt. Überdieß genießen die Mauthfreiheit bei der Ein- u. Ausfahrt von und zum ehemaligen StiefvaterKeller in der Schönau der jeweilige Eigentümer, oder die Mieter desselben, ohne Rücksicht, ob diese Fuhren mit eigenen oder fremden Pferden verrichtet werden. Ferner die Ökonomie u. Wirtschaftsfuhren mit dem Dünger bei der Ein- u. Ausfuhr ohne Unterschied, ob sie von Stadtbewohnen oder Fremden verrichtet werden. Die Wagen zu diesen Fuhren haben bei der Einfahrt entweder leer oder mit jenem Stroh beladen zu sein, welches als Entschädigung für den Dünger geleistet wird. Bei der Ausfahrt darf zur Dünger verladen sein.
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