Ratsprotokoll vom 24. August 1877

Comité sich dem Antrage auf Vorname einer Lizitation mit Majoritätsbeschluß angeschlossen habe, und beantrage, daß sämmtliche Gefälle zusammen zu verlizitiren seien. (Liest:) „Diese Lizitation wäre daher vom Tage der Kundmachung ab auf 4 Wochen später festzusetzen. Die Liziation hätte im Ratssaale unter Intervention des für diesen Gegenstand bereits bestehenden Comitees zu erfolgen. Der Ausrufspreis wäre durch die bisherige Höhe des Pachtschillings gegeben. Jeder Lizitant hätte ein mit 10% dieses Ausrufspreises bemessens Vadium vor der Licitation zu erlegen, welches von dem Ersteher sofort auf das Doppelte zu erhöhen wäre. Die Ratifikation hätte aber jedenfalls dem Gemeindete vorbehalten zu bleiben, welcher dieselbe spätestens 8 Tage nach erfolgter Lizitation vorzunehmen hätte. — Hienach wäre der Vertrag abzuschließen und von dem Contrahenten auf die Dauer des Vertrages eine Caution, welche mindestens die Hälfte des Jahres-Pachtschillings betragen muß, zu erlegen.“ Hiezu bemerkt Referent, daß statt dessen das Comité beantrage, daß die Höhe der Caution nur 1/5 des Pachtschillings

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