Comité sich dem Antrage auf Vorname einer Lizitation mit Majoritätsbeschluß ange- schlossen habe, und beantrage, daß sämmt- liche Gefälle zusammen zu verlizitiren seien. (Liest:) „Diese Lizitation wäre daher vom Tage der Kundmachung ab auf 4 Wochen später festzusetzen. Die Li- ziation hätte im Ratssaale unter In- tervention des für diesen Gegenstand bereits bestehenden Comitees zu erfol- gen. Der Ausrufspreis wäre durch die bisherige Höhe des Pachtschillings gegeben. Jeder Lizitant hätte ein mit 10% dieses Ausrufspreises be- messens Vadium vor der Licitation zu erlegen, welches von dem Ersteher sofort auf das Doppelte zu erhöhen wäre. Die Ratifikation hätte aber jedenfalls dem Gemeindete vorbehalten zu blei- ben, welcher dieselbe spätestens 8 Tage nach erfolgter Lizitation vorzunehmen hätte. — Hienach wäre der Vertrag ab- zuschließen und von dem Contrahen- ten auf die Dauer des Vertrages eine Caution, welche mindestens die Hälfte des Jahres-Pachtschillings betragen muß, zu erlegen.“ Hiezu bemerkt Referent, daß statt des- sen das Comité beantrage, daß die Höhe der Caution nur 1/5 des Pachtschillings
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