müsse sparen, durch den vorliegenden Antrag werde entschieden eine Ersparung für die Gemeinde ermöglicht, weil der Maschinist von der Gemeinde ohnehin bezahlt sei, und so viel Zeit übrig habe, diese Reparaturen selbst vorzunehmen, während sie sonst anderweitig vergeben werden müssen, und bei dem Umstande, als der Geschäftsmann durch das Hin- u. Hergehen, allein schon eine Menge Zeit verliere, selbstverständlich viel höher bezahlt werden müssen. Davon, daß der Maschinist hiefür eine Aufzahlung oder hiezu einen Gehilfen erhalten müsse, könne keine Rede sein, und möge man sich durch derartige bereits gangbar gewordene Gerüchte nicht beirren lassen. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit Majorität angenommen. — Z. 7864. 11. Collaudierungsprotokoll über die Wehrgraben Umlegung. G.R. Reder bemerkt, daß die
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