Ratsprotokoll vom 3. August 1877

Wenn der gegenwärtige Maschinist nicht hinlängliche Beschäftigung habe, so könne man diese Stelle eben einem anderen als Nebenbeschäftigung geben. G.R. Josef Huber entgegnet hierauf daß die Wartung der Pumpe einem gelernten Maschinisten übertragen bleiben müsse, und ein solcher werde sich zu gewöhnlichen Tagwerkerdiensten nicht verwenden lassen. Es kommen zahlreiche kleine Reparaturen vor, wenn wegen deren Vorname immer erst ein Geschäftsmann geholt werden müßte, so werde dadurch eine Menge Zeit verwendet während welcher der Maschinist die Reparatur bereits vorgenommen habe; während andererseits selbstverständlich der Geschäftsmann, der eine Menge Zeit versäume, auch mehr rechnen müsse. Der Maschinist werde seitens der Gemeinde gezahlt, und er sehe nicht ein, warum die Gemeinde sich Auslagen verursachen solle, wenn sie in der Lage sei, derartige Arbeiten ohne

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