macht hierauf nachstehende Mitteilun- gen. 1. Einen Erlaß des kk. Statthalterei- Präsidiums, welcher lautet: „Z. 2170/Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Über den Rekurs des Johann Zeil berger gegen die Statthalterei Entschei- dung Z. 786 pr. betreffend die Veröffent- lichung des wider den Journalisten Auer erlassenen Strafurteiles des kk. Bezirksgerichtes Hernals in der Ge- meinderatssitzung von Steyr fand das hohe k. Ministerium des In- nern den ablehnenden Ausspruch der Statthalterei zu bestätigen, jedoch den Zusatz beizufügen, daß die an die Statthalterei gerichtete Beschwerde des Rekurrenten an den Landesaus- schuß zur Kompetenten meritorischen Erledigung abzutreten sei. Hie- von werden Euer Wolgeboren zu folge h. Erlaßes des kk. Ministeriums des Innern v. 7. d. Mts. 7810 in Erledi- gung des Berichtes vom 26. Mai 1877 Z. 4505 behufs weiterer Verständigung mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß in Folge dessen unter Einem die Verhandlungsakten dem vor Landes- Ausschuße
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